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Vorschriften über die Immatrikulation,
die An- und Abmeldung und die Benefizien.
Die Immatrikulationstermine.
Die ordentlichen Immatrikulationstermine finden in der Zeit
vom 16. Oktober bis 5. November statt. Wer sich nach dem
5. November meldet, bedarf zur Immatrikulation der Genehmigung
des Universitäts-Kurators. Die an den Kurator zu richtenden Ge
suche sind bei dem Rektor einzureichen.
Wer immatrikuliert werden will, hat sich Mittwochs oder Sonn
abends um 9 Uhr vormittags im Zimmer Nr. 52 unter Vorlegung seiner
betr. Papiere (Reifezeugnis, sämtliche Abgangszeugnisse von früher
besuchten Universitäten, event, das Zeugnis über die bestandene
ärztliche Vorprüfung und bei unterbrochenem Studium für die be
treffende Zeit polizeiliche Führungsatteste resp. Militärpaß) zu
melden. Früher bereits in Kiel immatrikuliert gewesene Studierende
haben auch ihre Kieler Matrikel einzuliefern.
Vorschriften für die Immatrikulation.
1. Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das
akademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches
außerdem dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen
höheren Lehranstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den
ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimat
staate vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse
dürfen Reichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn
daraufhin ihre Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden
Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint.
Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufs
studium der Nachweis der Reife für die Prima einer neunstufigen
höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus.
Das Gleiche gilt von dem in den Verfügungen des Ministers der