Vorschriften über die Immatrikulation,
die An- und Abmeldung und die Benefizien.
Die Immatrikulationstermine.
Die ordentlichen Immatrikulationstermine finden in der Zeit
vom 16. September bis 5. Oktober statt. Wer sich nach dem
5. Oktober meldet, bedarf zur Immatrikulation der Genehmigung
des Herrn Kurators. Die an den Kurator zu richtenden Gesuche
sind bei dem Rektor einzureichen.
Wer immatrikuliert werden will, hat sich Mittwochs oder Frei
tags um 9 Uhr vormittags im Zimmer Nr. 52 unter Vorlegung
seiner betr. Papiere (Reifezeugnis, sämtliche Abgangszeugnisse
von früher besuchten Universitäten, event, das Zeugnis über die
bestandene ärztliche Vorprüfung und bei unterbrochenem Studium
für die betreffende Zeit polizeiliche Führungsatteste resp. Militär
paß) zu melden. Früher bereits in Kiel immatrikuliert gewesene
Studierende haben auch ihre Kieler Matrikel einzuliefern.
Vorschriften für die Immatrikulation.
1. Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das
akademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches
außerdem dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen
höheren Lehranstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den
ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimat
staate vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse
dürfen Reichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn
daraufhin ihre Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden
Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint.
Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufs
studium der Nachweis der Reife für die Prima einer neunstufigen
höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus.
Das Gleiche gilt von dem in den Verfügungen des Ministers der
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