Vorschriften über die Immatrikulation,
die An- und Abmeldung und die Benefizien.
Die Immatrikulationstermine für das Wintersemester 1917/18.
Die ordentlichen Immatrikulationstennine finden in der Zeit
vom 17. September bis 6. Oktober statt. Täglich wird immatrikuliert
bis zum 27. September, von da ab an Tagen, die der Rektor bestimmt.
Wer sich nach dem 6. Oktober meldet, bedarf zur Immatrikulation der
Genehmigung des Herrn Kurators. Die an den Kurator zu richten
den Gesuche sind bei dem Rektor einzureichen.
Wer immatrikuliert werden will, hat sich um 9 Uhr vormittags
im Zimmer Nr. 52 unter Vorlegung seiner betr. Papiere (Reifezeugnis,
sämtliche Abgangszeugnisse von früher besuchten Universitäten,
event, das Zeugnis über die bestandene ärztliche Vorprüfung und
bei unterbrochenem Studium für die betreffende Zeit polizeiliche
Führungsatteste resp. Militärpaß) zu melden. Früher bereits in Kiel
immatrikuliert gewesene Studierende haben auch ihre Kieler Matrikel
einzuliefern.
Vorschriften für die Immatrikulation.
1. Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das
akademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches
außerdem dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen
höheren Lehranstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den
ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimat
staate vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse
dürfen Reichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn
daraufhin ihre Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden
Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint.
Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufs
studium der Nachweis der Reife für die Prima einer neunstufigen
höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus.
Das Gleiche gilt von dem in den Verfügungen des Ministers der
l*