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Vorschriften über die Immatrikulation,
die An- und Abmeldung und die Benefizien.
Die Immatrikulationstermine.
Die ordentlichen Immatrikulationstermine finden in der Zeit
vom 16. Oktober bis 6. November statt. Täglich wird immatrikuliert
bis zum 28. Oktober, von da ab an Tagen die der Rektor bestimmt.
Wer sich nach dem 6. November meldet, bedarf zur Immatrikulation
der Genehmigung des Kurators. Die an den Kurator zu richtenden
Gesuche sind bei dem Rektor einzureichen.
Wer immatrikuliert werden will, hat sich um 9 Uhr vormittags
im Zimmer Nr. 52 unter Vorlegung seiner betr. Papiere (Reifezeugnis,
sämtliche Abgangszeugnisse von früher besuchten Universitäten,
event, das Zeugnis über die bestandene ärztliche Vorprüfung und
bei unterbrochenem Studium für die betreffende Zeit polizeiliche
Führungsatteste resp. Militärpaß) zu melden. Früher bereits in Kiel
immatrikuliert gewesene Studierende haben auch ihre Kieler Matrikel
einzuliefern.
Vorschriften für die Immatrikulation.
1. Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das
akademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches
dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen höheren Lehr
anstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den ihrem
Studienfache entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate
vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse dürfen
Reichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn daraufhin
ihre Zulassung zu den ihrem Studienfache entsprechenden Berufs
prüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint.
Das gleiche gilt von dem in der Verfügung des Ministers
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom
3. April 1909 zugelassenen Vorbildungsnachweise für das Studium,
welches zum Berufe der Oberlehrerin führt.