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Vorschriften über die Immatrikulation,
die An- und Abmeldung und die Benefizien.
Die Immatrikulationstermine.
Dielmmatrikulationen finden in derZeit vom 16.—28. Oktober statt.
Weitere Immatrikulationstermine werden nach Bedarf angesetzt. Die
Erlaubnis zur nachträglichen Immatrikulation kann bis zum 6. November
der Rektor, später nur der Kurator erteilen; jedoch sind auch
die an den Kurator zu richtenden Gesuche bei dem Rektor ein
zureichen.
Wer immatrikuliert werden will, hat sich um 9 Uhr vormittags
im Zimmer Nr. 92 unter Vorlegung seiner betr. Papiere (Reifezeugnis,
sämtliche Abgangszeugnisse von früher besuchten Universitäten,
event, das Zeugnis über die bestandene ärztliche Vorprüfung und
bei unterbrochenem Studium für die betreffende Zeit polizeiliche
Führungsatteste resp. Militärpaß) zu melden. Früher bereits in Kiel
immatrikuliert gewesene Studierende haben auch ihre Kieler Matrikel
einzuliefern.
Vorschriften für die Immatrikulation.
1. Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das
akademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches
dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen höheren Lehr
anstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den ihrem
Studienfache entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate
vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse dürfen
Reichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn daraufhin
ihre Zulassung zu den ihrem Studienfache entsprechenden Berufs
prüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint.
Das gleiche gilt von dem in der Verfügung des Ministers
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom
3. April 1909 zugelassenen Vorbildungsnachweise für das Studium,
welches zum Berufe der Oberlehrerin führt.