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Vorschriften über die Immatrikulation,
die An- und Abmeldung und die Benefizien.
Die Immatrikulationstermine.
Die Termine sind auf den 18., 22. und 26. Oktober festgesetzt.
Weitere Immatrikulationstermine werden nach Bedarf angesetzt. Die
Erlaubnis zur nachträglichen Immatrikulation kann bis zum 8. November
der Rektor, später nur der Kurator erteilen; jedoch sind auch
die an den Kurator zu richtenden Gesuche bei dem Rektor ein
zureichen.
Wer immatrikuliert werden will, hat sich am Tage der Imma
trikulation um 10 Uhr in der Aula der Universität unter Vorlegung
seiner betr. Papiere (Reifezeugnis, sämtliche Abgangszeugnisse
von früher besuchten Universitäten, event, das Zeugnis über die
bestandene ärztliche Vorprüfung und bei unterbrochenem Studium
für die betreffende Zeit polizeiliche Führungsatteste resp. Militärpaß)
zu melden. Früher bereits in Kiel immatrikuliert gewesene Studierende
haben auch ihre Kieler Matrikel einzuliefern.
Vorschriften für die Immatrikulation.
1. Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das
akademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches
dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen höheren Lehr
anstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den ihrem
8>tudienfache entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate
vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse dürfen
Keichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn daraufhin
’ re Zulassung zu den ihrem Studienfache entsprechenden Berufs-
prutungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint.
as gleiche gilt von dem in der Verfügung des Ministers
er geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom
. April 1909 zugelassenen Vorbildungsnachweise für das Studium,
welches zum Berufe der Oberlehrerin führt.