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gebenenfalls kann die Zulassung an die Bedingung geknüpft
werden, daß der Ausländer sich die erforderlichen Kenntnisse
baldigst durch Teilnahme an von der Hochschule eingerichteten
oder anerkannten deutschen Sprachkursen aneignet und sich
darüber ausweist.
c) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
d) Ein Nachweis darüber, daß der Studierende die erforder
lichen Mittel zum Studium besitzt.
Ausländer zahlen erhöhte Gebühren.
Alle Gesuche von ausländischen Studierenden um Ermäßi
gung der Gebühren sind in jedem einzelnen Falle an die bei dem
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung eingerich
tete Zentralstelle für das Studium der Ausländer in Preußen zu
richten. Die Anträge werden nur bei besonderer Würdigkeit und
Bedürftigkeit auf beschränkte Zeit genehmigt. Sie sind ausführ
lich begründet dem Rektor einzureichen.
Hinsichtlich der Gebühren für Ausländsdeutsche sind beson
dere Bestimmungen getroffen, auch hierüber entscheidet die
„Zentralstelle für das Studium der Ausländer
in P r eu ßen“.
4. Als Studierende dürfen nicht aufgenommen werden:
1. Reichs-, Staats-, Gemeinde- und Kirchenbeamte,
2. Angehörige einer anderen preußischen öffentlichen
Bildungsanstalt, sofern nicht besondere Bestimmungen
eine Ausnahme begründen,
3. Personen, welche dem Gewerb'estand angehören.
Vorschriften für die Hospitanten.
Wer nach diesen Vorschriften nicht immatrikuliert werden
darf, aber einzelne Vorlesungen zu hören wünscht, hat zunächst
die schriftliche Erlaubnis der betr. Dozenten, sodann die des
Rektors persönlich einzuholen. Bei welchen Dozenten das
Einholen der Erlaubnis fortfällt, ist am schwarzen Brett er
sichtlich. Frauen können nur entsprechend der am schwarzen
Brett bekannt gemachten näheren Bestimmungen als Hospi-
tantinnen zu den Vorlesungen zugelassen werden.
Für Ausländer ist die Genehmigung des Ministeriums er
forderlich.
Vorschriften für die An- und Abmeldung.
Das Belegen der Vorlesungen und die Einholung der Testate
hat bis zum 12. Mai zu geschehen. Für späteres Belegen
sowie für eine vorzeitige Abmeldung ist die Genehmigung des
Rektors unbedingt erforderlich; diese ist unter glaubhafter Nach
weisung triftiger Gründe und unter Vorlegung des Anmelde
buches persönlich beim Rektor nachzusuchen. Bezüglich der
repetendo und gratis zu belegenden Vorlesungen sind nicht die
Dozenten anzugehen, vielmehr ist das Nötige auf der Universi-
fätsquästur zu erfragen.