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Vorschriften für die Benefizien l
Bewerbungen um Gebührenerlaß sind bis zum 19. Mai, solche
um das Konviktstipendium bis zum 1. Juni im Universitäts-Sekre
tariat persönlich einzureichen.
Die Gewährung des Gebührenerlasses setzt voraus:
1. daß der Studierende des Gebührenerlasses bedürftig und
würdig ist; (
2. daß der Studierende die zur ordnungsmäßigen Durchführung
des von ihm gewählten Studiums erforderliche Begabung
besitzt;
3. daß er mindestens zwei Semester das Fachgebiet, für dessen
Veranstaltung er Erlaß beantragt, ordnungsmäßig studiert hat.
Mit dem Gesuche um Gebührenerlaß sind insbesondere vor
zulegen:
1. das Anmeldebuch mit den eingetragenen Vorlesungen;
2. ein Fleißzeugnis,
3. eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde, daß der Bewerber
des Gebührenerlasses bedürftig ist.
Alle Gesuche um akademische Benefizien sind einzeln ein
zureichen. Formulare hierfür werden von den Pedellen unentgelt-
licl abgegeben.
Sonstige Mitteilungen für die Studierenden.
Das Akademische Auskunftsamt an der Universi
tät Berlin — Berlin C 2, Kaiser-Franz-Joseph-Platz, Universitäts
gebäude — erteilt Studierenden und Angehörigen akademischer
Berufe sowie allen, die sich wissenschaftlich weiter bilden wollen,
unentgeltlich Auskunft über die für ihre Studien wichtigen Ein
richtungen. Näheres ist aus den an den Schwarzen Brettern in
der Universität befindlichen besonderen Anschlägen des oben ge
nannten Auskunftsamts zu ersehen.
Über die Lebens - und Studienverhältnisse in
den deutschen Hochschulstädten gibt der vom Wohnungsamt der
deutschen Studentenschaft (Münster, Universität) herausgegebene
Hochschulführer Auskunft.