Full text: (SS 1919)

Vorschriften über die Immatrikulation, 
die An- und Abmeldung und die Benefizien. 
Die Immatrikulationstermine. 
Die ordentlichen Immatrikulationstermine finden in der Zeit 
vom 28. April bis 17. Mai statt. Täglich wird immatrikuliert bis 
zum 10. Mai, von da ab an Tagen, die der Rektor bestimmt. Wer 
sich nach dem 17. Mai meldet, bedarf zur Immatrikulation der Ge 
nehmigung des Herrn Kurators. Die an den Kurator zu richtenden 
Gesuche sind bei dem Rektor einzureichen. 
Wer immatrikuliert werden will, hat sich Mittwochs oder Frei 
tags um 9 Uhr vormittags im Zimmer Nr. 52 unter Vorlegung seiner 
betr Papiere (Reifezeugnis, sämtliche Abgangszeugnisse von früher 
besuchten Universitäten, event, das Zeugnis über die bestandene 
ärztliche Vorprüfung und bei unterbrochenem Studium für die be 
treffende Zeit polizeiliche Führungsatteste resp. Militärpaß) zu 
melden. Früher bereits in Kiel immatrikuliert gewesene Studierende 
haben auch ihre Kieler Matrikel einzuliefern. 
Vorschriften für die Immatrikulation. 
1 Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das 
ikademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches 
inßerdem dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen 
höheren Lehranstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den 
hrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimat- 
ätaate vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse 
dürfen Reichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn 
daraufhin ihre Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden 
Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint. 
Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufs 
studium der Nachweis der Reife für die Prima einer neunstufigen 
höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus. 
Das Gleiche gilt von dem in den Verfügungen des Ministers der
	        
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