Vorschriften über die Immatrikulation,
die An- und Abmeldung und die Benefizien.
Die Immatrikulationstermine.
Die ordentlichen Immatrikulationstermine finden in der Zeit
vom 28. April bis 17. Mai statt. Täglich wird immatrikuliert bis
zum 10. Mai, von da ab an Tagen, die der Rektor bestimmt. Wer
sich nach dem 17. Mai meldet, bedarf zur Immatrikulation der Ge
nehmigung des Herrn Kurators. Die an den Kurator zu richtenden
Gesuche sind bei dem Rektor einzureichen.
Wer immatrikuliert werden will, hat sich Mittwochs oder Frei
tags um 9 Uhr vormittags im Zimmer Nr. 52 unter Vorlegung seiner
betr Papiere (Reifezeugnis, sämtliche Abgangszeugnisse von früher
besuchten Universitäten, event, das Zeugnis über die bestandene
ärztliche Vorprüfung und bei unterbrochenem Studium für die be
treffende Zeit polizeiliche Führungsatteste resp. Militärpaß) zu
melden. Früher bereits in Kiel immatrikuliert gewesene Studierende
haben auch ihre Kieler Matrikel einzuliefern.
Vorschriften für die Immatrikulation.
1 Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das
ikademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches
inßerdem dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen
höheren Lehranstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den
hrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimat-
ätaate vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse
dürfen Reichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn
daraufhin ihre Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden
Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint.
Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufs
studium der Nachweis der Reife für die Prima einer neunstufigen
höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus.
Das Gleiche gilt von dem in den Verfügungen des Ministers der