Full text: (SS 1915)

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Vorschriften über die Immatrikulation, 
die An- und Abmeldung und die Benefizien. 
Die Immatrikulationstermine. 
Die ordentlichen Immatrikulationstermine finden in der Zeit 
vom 16. April bis 6. Mai statt. Täglich wird immatrikuliert bis zum 
28. April, von da ab an Tagen, die der Rektor bestimmt. Wer sich 
nach dem 6. Mai meldet, bedarf zur Immatrikulation der Genehmi 
gung des Herrn Kurators. Die an den Kurator zu richtenden Ge 
suche sind bei dem Rektor einzureichen. 
Wer immatrikuliert werden will, hat sich um 9 Uhr vormittags 
im Zimmer Nr. 52 unter Vorlegung seiner betr. Papiere (Reifezeugnis, 
sämtliche Abgangszeugnisse von früher besuchten Universitäten, 
event, das Zeugnis über die bestandene ärztliche Vorprüfung und 
bei unterbrochenem Studium für die betreffende Zeit polizeiliche 
Führungsatteste resp. Militärpaß) zu melden. Früher bereits in Kiel 
immatrikuliert gewesene Studierende haben auch ihre Kieler Matrikel 
einzuliefern. 
Vorschriften für die Immatrikulation. 
1. Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das 
akademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches 
dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen höheren Lehr 
anstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu den ihrem 
Studienfache entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate 
vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reifezeugnisse dürfen 
Reichsangehörige nur dann immatrikuliert werden, wenn daraufhin 
ihre Zulassung zu den ihrem Studienfache entsprechenden Berufs 
prüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert erscheint. 
Das gleiche gilt von dem in der Verfügung des Ministers 
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 
3. April 1909 zugelassenen Vorbildungsnachweise für das Studium, 
welches zum Berufe der Oberlehrerin führt.
	        
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