Full text: (SS 1901)

Immatrikulationstermine sind der 16., 24. und 27. April. Die 
Erlaubnis zur nachträglichen Immatrikulation kann bis zum 7. Mai 
der Rektor, später nur der Kurator erteilen. 
Wer immatrikuliert werden will, hat sich am Tage der Imma 
trikulation um 10 Uhr im Syndikatszimmer der Universität unter 
Vorlegung seiner betr. Papiere (Reifezeugnis, sämtliche Abgangs 
zeugnisse von früher besuchten Universitäten und bei unterbrochenem 
Studium für die betreffende Zeit polizeiliche Führungsatteste resp. 
Militärpass), zu melden. Früher bereits in Kiel immatrikuliert ge 
wesene Studierende haben auch ihre Kieler Matrikel einzuliefern. 
Angehörige des deutschen Reiches, welche ein genügendes Reife 
zeugnis nicht besitzen, und Ausländer bedürfen ausserdem zur 
Immatrikulation der Genehmigung der Immatrikulationkommission. 
Herren, welche nach §§ 2—5 der „Vorschriften etc.“ nicht 
immatrikuliert werden dürfen, aber einzelne Vorlesungen zu hören 
wünschen, haben zunächst die schriftliche Erlaubnis der betr. Dozenten, 
sodann die des Rektors einzuholen. Frauen können nur entsprechend 
den am schwarzen Brett bekannt gemachten näheren Bestimmungen 
als Hospitanten zu den Vorlesungen zugelassen werden. Die im 
nachstehenden Verzeichnis mit einem * versehenen Vorlesungen sind 
jedoch weiblichen Zuhörern überhaupt nicht zugänglich. 
Das Belegen der Vorlesungen hat bis zum 14. Mai zu ge 
schehen. Für späteres Belegen, sowie für eine vorzeitige Abmeldung 
ist die Genehmigung des Rektors unbedingt erforderlich; diesbezüg 
liche Gesuche sind schriftlich unter glaubhafter Nachweisung trif 
tiger Gründe abzufassen und zugleich mit dem Anmeldebuch per 
sönlich dem Rektor vorzulegen. Im Übrigen sind die Bestimmungen 
der §§ 15 und 26, 3 der „Vorschriften“ zu beachten. 
Bewerbungen um das Konviktsstipendium und um Honorarien- 
kredit sind, und zwar in getrennten Gesuchen, bis zum 28. April 
dem Rektor einzusenden. 
Alle Bewerbungen um akademische Benefizien sind einzeln auf 
hierfür bei den Pedellen gratis zu erhaltenden gedruckten Formu 
laren einzureichen. Den Bewerbungen müssen die Zeugnisse über 
eine bestandene Stipendienprüfung oder die sie ersetzende Be 
scheinigung in den Fällen, in welchen solche nach der Ministerial- 
verfügung vom 30. April 1894 erforderlich sind, beigefügt werden. 
Die Universitätsinstitute sind geöffnet: 
Die Universitätsbibliothek werktäglich Lesesaal von 9—3 Uhr, Bücher 
ausgabe von 11—4 Uhr. 
Das zoologische Museum (Hegewischstrasse) Sonntag 11 2 Uhr und Mitt 
woch 12—2 Uhr. 
Der botanische Garten (Düsternbrook 10) an allen Wochentagen. 
Das mineralogische Museum Mittwoch von 2—4 Uhr, Sonntag von 11- 2 Uhr. 
Das schleswig-holsteinische Museum vaterländischer Altertümer (Katten 
strasse 3) Sonntag, Mittwoch und Sonnabend 11—1 Uhr. 
Das archäologische Sculpturenmuseum (Dänischestrasse 17) bis 1. November 
Sonntag, Dienstag und Freitag von 11 Vs—lVa Uhr, vom 1. November ab Sonntag 
IIV2- IV2 Uhr. Die archäologischen Sammlungen der Universität nach Anmeldung 
bei dem Direktor. 
Die ethnologische Sammlung (Dänischestrasse 19 Sonntags von IIV2—1 Uhr. 
Auskunft über Wohnung erteilt der Pedell Ueberschaer (Universitätsgebäude).
	        
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