Full text: (Band XXVIII.)

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2. Oeffentliche Stipendien. 
(Die Kassen sämmtlicher Stipendien werden von dem Rendanten verwaltet.) 
a. Das Convictstipendium. 
Wird vom acad. Consistorium verliehen und steht unter dessen Aufsicht. 
Examinations-Collegium für das Convict-Examen: 
(in den Fällen, in welchen nach der Königl. Cabinetsordre vom 27. April 1870 das Examen noch abgehalten wird.) 
Sämmtliche ordentliche Professoren der philosophischen Facultät. 
b. Die Schassische Stiftung. 
(Regulativ v. 9. Jan. 1875 über die Verwendung der jährlichen Einkünfte der Schassischen Stiftung.) 
« Die neuen Schassischen Preise werden von den Facultäten verliehen. 
ß Die alten Schassischen Preise werden von der Schassischen Prüfungs 
commission verliehen, welche aus den beiden Directoren des philologischen 
Seminars und aus vier auf Vorschlag des Universitäts - Curatorii von dem Minister der 
Unterrichtsangelegenheiten ernannten Mitgliedern besteht. 
c. Kamla’s Stipendium. 
(Bekanntmachung des academischen Consistorii vom 19. Februar 1862.) 
Wird vom academ. Consistorium verliehen. 
d. Herzoglich Oldenburgisches Stipendium. 
(Rescript vom 12. November 1814 und 9. Januar 1816, sowie Interpretation vom 22. März 1831.) 
Wird vom academ. Consistorium verliehen. 
e. Richardisches Stipendium. 
(Bestätigung des Stiftungsbriefes vom 6, Januar 1786 und Interpretation vom 22. März 1831.) 
Wird vom academ. Consistorium verliehen. 
f. Das Heydemannische Stipendium. 
(Landesherrliche Genehmigung vom 27. Juli 1878.) 
Wird vom academ. Consistorium verliehen. 
g. Das Schleswig-Holstein-Lauenburgische Stipendium für erkrankte 
Studirende. 
(Landesherrliche Genehmigung vom 8. Juli 1878.) 
Mit der Verwendung der Zinsen für erkrankte Studirende ist die Stipendiencommission betraut. 
h. Knickbeinsches Legat. 
(Bekanntmachung des academischen Consistorii vom 19. Februar 1862.) 
Wird vom academ. Consistorium verliehen. 
i. Das T i lemann-Müll ersehe Stipendium. 
(Allerhöchste Bestätigung vom 30. Aug. 1830.) 
Wird von der theologischen Facultät verliehen. 
k. Das Callisensche Prämien-Legat. 
(Errichtet den 15. Januar 1853 und den 28. April 1859.) 
Wird von der theologischen Facultät verliehen.
	        
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