12
Jeder ordentliche Professor hat als solcher ausser dem Lehramt Obliegenheiten,
welche die Universitaet als Corporation ihm auferlegt. Von Neigung und Geschäfts
talent des einzelnen hangt es ab, wie nahe dieselben an ihn herantreten. Usinger war
durch sein Interesse für allgemeinere Verhältnisse und für Verfassungs- und Ge
schäftsleben überhaupt sehr eifrig auch nach dieser Seite. In Kiel bestehn eine Menge
älterer Einrichtungen, zum Theil nur durch die Ueberlieferung festgesezt, zum Theil
auf alte gesetzliche Verfügungen gegründet, die einer Verbesserung sich empfehlen.
An wichtiges war schon die Hand gelegt, anderem gegenüber verhielten sich die älte
ren Mitglieder der Universität noch bedenkend, weil sie auf die Ausführung der grund
legenden Reform warteten. Usinger war rascher entschlossen. Er brachte zuerst einen
Antrag auf Aufhebung des Convictexamens ein, das allerdings durch die obligatorische
Einführung des Maturitaetsexamens überflüssig scheinen durfte, aber doch noch immer
von gutem Einfluss auf die Schulen des Landes gewesen war. Der Antrag gieng im
akademischen Consistorium durch und im weiteren Geschäftsgänge ward das Examen
aufgehoben. Er brachte dann 1872 einen Antrag auf Umgestaltung des Schassischen
Stipendiums ein, wozu er auch eine Denkschrift verfasste. Auch dieser Antrag fand
in dem gestellten Sinne, wonach die bedeutenden Ueberschüsse zu neuen Stipendien,
aber nicht für die klassisch - philologischen Studien gleich den alten Stipendien ver-
want werden sollen, die Majoritaet. Die Ausführung der neuen Einrichtung hat
Usinger nicht erlebt.
Mit seiner Professur hatte mehr als einmal das Secretariat der schlesw. holst,
lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte in Personalunion
gestanden. Die Gesellschaft krankte, als Usinger nach Kiel kam. Die politischen Ver
hältnisse hatten entweder Theilnahmlosigkeit, oder Verstimmung in weiteren und
engeren Kreisen dieser wissenschaftlichen Vereinigung erzeugt. Die Zahl der Mitglieder
überhaupt war gesunken, die der thätigen fast gleich Null, nicht einmal der Vorstand
war vollzählig. Seit 1867 war kein Lebenszeichen von der Gesellschaft gegeben.
Usinger entschloss sich im Juli 1868 das Secretariat und damit die ganze .Geschäfts
last mit Ausschluss des Kassenwesens zu übernehmen. Er hat die übernommene Auf
gabe mit hoher Rührigkeit, mit grosser Umsicht und mit entschiedenem Erfolge erfüllt.
Es zog ihn von Plan zu Plan, von Unternehmung zu Unternehmung; auch gelang es
zu den grossen Arbeiten, die er anlegte, die Unterstützung des Königl. Ministeriums
der Geistlichen-, Unterrichts- und Medicinal - Angelegenheiten, sowie eine jährliche
Beihülfe des schlesw.-holst. Provinziallandtags und Bewilligungen einiger Communen
des Landes zu erwirken. Die Beweise von Usingers redactioneller Thätigkeit sind der
X. Band der Jahrbücher für die Landeskunde der Herzogthümer Schleswig - Holstein
und Lauenburg (1869); vier volle Bände der Zeitschrift des Vereins für Geschichte
der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg (1870—73) ; x ) ferner das sehr
*j Das 1. Heft des V. Bandes kam ebenfalls durch ihn in den Druck. — Von eigenen Beiträgen Usingers