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dert werde. Roser 10 ) hat gezeigt, dass die Narbencontraction der Wiederverengerung entgegen
wirkt, indem nämlich durch die Narbenschrumpfung ein Zug der sich formirenden Narbe vom
Perineum gegen die Urethra hin sich geltend macht, wodurch die Urethralschleimhaut einen er
weiternden Zug nach unten erfährt. Dieser letztere soll sogar so bedeutend werden können, dass
die Harnröhre eine Knickung erleidet, und auf diese Weise statt der gehobenen Strictur ein an
deres Hinderniss dem zu entleerenden Urin sich entgegenstellt. Durch häufiges Bougiren soll
dieser ungünstige Verlauf hintenan gehalten werden.
„Auch die Narbencontraction in der Längsrichtung kann der Pfeilung, der Verengerung
nur günstig sein; denkt man sich die Narbencontraction von vorn nach hinten wirkend, so werden
die Schleimhautränder der durchschnittenen Stricturstelle gegen einander genähert, die-getrennte
Stricturstelle von vorn nach hinten überliäutet und folglich die Strictur verbessert.“
Theoretisch ist gegen diese Roser sehen Betrachtungen nichts zu erwidern; in der Praxis
muss die Sache sich aber anders machen, wie sollten sonst die Recidive, welche doch ab und zu
beobachtet werden, zu Stande kommen?
Nach dieser kurzen Besprechung der Operation selbst werfen wir noch einen Blick auf
ihre indicationen. In Bezug auf ihre Anwendung hatte die Urethrotomia externa dasselbe Schick
sal, wie so viele neue Erfindungen: anfangs von manchen über Verdienst gepriesen, von anderen
wieder verworfen, von ihren Anhängern vielleicht zu oft geübt, wurde sie von einigen ihrer Gegner
in Bezug auf für oder wider nicht einmal einer näheren Besprechung gewürdigt, sondern unmoti-
virt. verurtheilt. Trotz dem brach sie sich Bahn, wie alies Nützliche, sie wurde mehr geübt,
beachtet und, was ihre Zulässigkeit anbetrifft, genau kritisirt. Jetzt sind die Indicationen, wenn
auch nicht mit unfehlbarer Genauigkeit, da permeable und impermeable Stricturen nicht absolut
feste Begriffe sind, da ferner Dilatationsfähigkeit vom Gegentheil nicht nach einer bestimmten
Regel zu trennen ist, so doch mit möglichster Bestimmtheit festgesetzt und anerkannt. Es werden
jetzt folgende Indicationen aufgestellt:
1) Zur Entfernung von Fremdkörpern aus der Urethra.
2) Bei Retentio urinäe in Folge von Verletzung der Harnröhre.
Bei plötzlich aufgetretener Retentio urinäe in Folge von Verletzung der Harnröhre würde
dem Patienten am schonendsten durch den Katheter Hülfe geleistet; weil letzteres aber meistens
unmöglich, und weil man nicht abwarten kann, bis die Schwellung verschwunden ist, hat .man
nur zwischen zwei Verfahren zu wählen; zwischen der Punction der Blase und der Boutonniere.
Der Catheterisme force ist absolut zu verwerfen, weil der Operateur im Dunklen tappt und nur
durch Zufall den richtigen Weg finden könnte. Die Punction der Blase erfüllt zwar die Indicatio
vitalis, aber auch nicht mehr; durch die Urethrotomie dagegen wird sowohl der Urin momentan
entleert, als aüch das Hinderniss hinweggeräumt. Nach Roser würde sie auch das beste Prophy-
lacticum gegen spätere Stricturen sein. *
3) Zur Heilung von Stricturen.
Wollte man bei jeder Strictur zur Boutonniere seine Zuflucht nehmen, so würde man die
grosse Mehrzahl der Patienten unnützt einer Lebensgefahr aussetzen oder doch mindestens für
längere Zeit erwerbsunfähig machen. Man hat also zu unterscheiden zwischen solchen Stricturen,
welche durch eine mildere Behandlungsweise geheilt werden können, und solchen, bei denen diese
Mittel fehlschlagen. In die letztere Kategorie, bei denen also die Urethrotomie geboten ist,
gehören:
a) Impermeable Stricturen, welche weder Instrumenten noch dem UKn den Durchgang
gestatten.
b) Relativ i mpermeable Stricturen, welche zwar für den Urin, aber nicht für Instrumente
durchgängig sind.
"') Roser, Handbuch der anatom. Chirurgie. Tübingen 1868. 5. Aufl. pag. 486 u. 87.