Olympios, bischof von Sözopolis, sprach: Ich stimme allem bei, was wider
Domnos, gewesenen bischof von Antiocheia, von der heiligen und grossen synode bestimmt
worden ist. Darum schliesse auch ich ihn von der ehre des priesteramtes und der gemeinschaft der
heiligen geheimnisse aus.
X.
[I. Edikt des Theodosios Augustos an Dioskoros, bischof von Gross-
10 Alexandreia.]
Uebersezung 318 .
Wir leiden durchaus nicht, dass geseze, welche zum nuzen (jotrane) der gemeinde ver
kündet werden, der Vergessenheit (tocjai) preisgegeben werden, noch auch dass, was die erlösenden
Verordnungen unsrer macht (z^nro?) [enthalten], durch andrer Vermessenheit korrumpiert werde;
15 sondern sind beflissen, handlungen der Vermessenheit mit barmherzigkeit (ipit.at'&QionCa), die von uns
geliebt wird, zu korrigieren; d. h. aber: wir beugen den anstiftern [von verbrechen, nicht mit
einer zureichenden 310 strafe, doch mit [unter die milde] gemischter drohung vor (fol 104 v ), und ver
hindern andrerseits ebensosehr auch die übrigen daran, sicli zu vergehen. Als nämlich Nostorios
gegen die anbetungswürdige religion (dehltä, »QqoxtCa) auftrat, welche die väter überliefert haben,
20 und welche heilige priester, die sich von überall her in der stadt Nikaia versammelten, offenkundig
bestätigt und bekräftigt haben; und selbiger Nostorios gcschichten (tascjätä, vnofKen^j zum scha
den ungelehrter (psite) abfasste: hatte unsere barmherzigkeit, damit das übel nicht frei [weiter]
krieche und die gedankon der ungelehrten verstocke, sollen wir aber die Wahrheit sagen, vielmehr
vollständig zu gründe richte: sofort befohlen (pgadnan), nicht, sich unbcdachtsam und plözlich zu
25 versammeln, — denn es galt über keinen geringen oder hinfälligen (phihä, gegenständ, son
dern über unsere angebetete religion (dehltan), die unsrer königswürde geltung und bckrüftigung
schafft, nachzudenken — [sondern] grade wogen dieser, dass: gehörig aus fast dem ganzen reich
(roisänütä, agy^) der Römer auserlesene auslcger 305 und lolirer der gottesfurcht sich nach Efosos
versammeln und in einem gottesfürchtigon und gerechten gerichto die verbotswidrigen («igiarot)
»o ausoinandorsezungen, deren erwähnung geschah, prüfen und untersuchen sollten. Nun haben dioso nicht
nur den uns (fol 105 r ) ursprünglich überlieferten heiligen glauben bekräftigt und bestätigt, sondern
auch den genannten N^estonos, im hmblick auf seine eitlen Streitereien, von dem bischöflichen
Stuhle entsezt und der ohro entkleidet. Nachdem nun sämmtliche Verhandlungen an unsere barm-
herzigkeit gesandt und [ihr] vorgelesen waren, schickten wir lliron richtspruch, der (Gott gefiel, und
35 befahlen durch ein erlösendes gesez 3J0 , das nothwondigerweise verkündet worden ist: dass Nostorios,
dessen erwähnung geschah, liehst den theilhahcrn seines frcvels von der gcsaminthcit (knüsja) und
«lern namen der Christen auszuschlicssen sei, erklärton überdicss für recht, sie auch Simo-
nianer zu nennen, weil sie, zufolge der Untersuchung der heiligen priester, den manieren jenes
[des Simon magus] gefolgt waren; und bestimmten boi einer gerechten, in unsern edikton deutlich
4o festgestellten strafe, dass sie so genannt werden sollten 3ao . Obgleich nun dieses mit gottesfurcht und recht-
lichkeit war verhandelt worden, beabsichtigten Flavianos und Eusebios, diejenigen wieder zur
geltung zu bringen, welche von unsrer barmherzigkeit waren gedämpft worden; unterfingen sich, den
verderblichen irrthum des Nostorios, den orlassen unsrer barmherzigkeit entgegen, zu erneuen,
und schleuderten kezerischo fallstricke (axänfakn) in die kirchcn, nachdem diese stille und ruhig go-
45 wesen waren (kad slein wnäh). Darum befahl unsre barmherzigkeit nothgodrungen (fol 105 T )