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schonungslos seine unsaubere zunge gegen unsern herrn Iesus Christus gewezt hat. Nebst den über
ihn gekommenen strafen, verlange man nun auch das gold der armen zurück, damit es denen,
gegeben werde, denen es bereits gegeben worden war.
Attikos, 108 biscbof von Nikopolis der alten Epeiros, 199 sprach: Zwar
genügen würde [nur], dass er wegen seiner gestrigen (so) lästemngen gegen unsern herrn Iesus 5
Christus ein urteil empfinge, das er verdiente; allein auch wir, dem richtigen urteil unserer heiligen
Väter folgend, entscheiden mit ihnen, da er unserm herrn erlüser Christus ahbruch gethan hat (tlam):
er solle sein ausserhalb der gesammten leitung (fol 46 T ) des priesteramtes und der gemeinschaft der
weltlichen; indem er gemäss eurem kanonischen urteil aufgefordert wird, auch das armengold,
welches er geraubt hat, wieder zurückzustellen. 10
Nünechios, bischof von Laodikeia Trimitaria’s, 200 sprach: Es giebt keinen
verstand (maddcä) der menschen, der eine des frevels Hibä’s würdige strafe finde. Da es sich aber
gehört, dass er, ob es auch wenig ist (zoörjä), eine statt vieler, und eine grosse [strafe] von der
ökumenischen synode empfange — denn durch bedeutendere grosse einer harten strafe wird
keineswegs ihre kraft gleich sehr vermehrt -: 201 so bestimme auch ich, dass er verdient von der ir.
ehre des priestorthums und von der heiligen gemeinschaft ausgeschlossen zu werden; andrerseits
möge er alles kirchengut zurückerstatten, damit ihm seine lästerung nicht zum vortheil gereiche
und er nicht mit den heiligen gefässen frevolhaft umgehe.
Kandidianos, bischof von Antiocheia Pisidia’s, sprach: Hiba, der seine
zunge von seinem vater teufel (chnßoKog) gegen die rechtschaffenheit geborgt hat, ist mit recht schon 20
vorher (loqdam) dem herren des alls, Christus, verhasst gewesen; 202 aber auch jezt durch eure
grosse und heilige synode von der priesterwürde und von der gemeinschaft abgeschnitton worden.
Auch ich werde theilnehmer an eurem richtspruch bezüglich der ahsezung und alles von eurer
synode über ihn bestimmten, (fol 47 r )
Soleukos, bischof von Amäseia, 203 sprach: Auch ich habe geurteilt, dass Hiba, 25
der sich durch seine lästemngen und seine frevelhaftigkoit selbst schuldig erklärt hat, von der
bischofswürde und der gemeinschaft mit Christen ausgeschlossen werde, indem ihm noch diejenigen
[gegenstände] abzufordern sind, die er aus dem heiligthum zu rauben gewagt hat.
Le0nti[0s], bischof von Askalön, sprach: Wor wird mit einem Schlangenbeschwörer
(oäsöfä) mitloid haben, welchen die schlänge beisst? oder: wer von den Christen kann mit Hibä mitleid »>
haben, wenn, während er emo geistige (metjadcänä) schlänge an sich trägt, sie nicht allein ihn
selber in den abgrund (pehtä) der unterweit misst, sondern noch andre Seelen hat zur frevelhaftigkoit
verführen wollen? Wegen dieser [schlänge] lassen wir ihn aus der Wirksamkeit dos priesteramtes
und der gemeinschaft der weltlichen austreten. Er ist ferner schuldig, auch den armen der kirche
das gold, welches er geraubt hat, zurückzustellen.
Dioskoros, bischof von Aloxandroia, sprach: Da für oure gottesfurcht koine zeit
bleibt (mqauwe), sodass ein jeder einzelne von euch seinen urteilspruch sage, so lasst uns mit
allgemeinen zurufen [qäle], wenn ihr wollt, den gefällten urteilen zustimmen.
Die heilige synodos sprach: Diess sagon wir alle. Diesos ist die entscheidung (psaqa
ipif,0/*") von uns allen. Wir alle haben den mit Gott hadernden abgosezt. Wie aus einem munde w
haben wir alle ihn abgesezt.