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versuchte, während die, welche neben mir sassen, mich nicht Hessen, indem sie sagten: „es wird
lärmen (sgüsjä) geben“; dass andrerseits, als ich hinab gestiegen war, sie mich gefragt, und ich
ihnen gesagt und ins gedächtniss gerufen habe: „so [und so] hat er gesprochen“. — Dieses hat er
vor den gegebenen richtern abgeleugnet und sich selber anathematisiert (oahrem), indem er sagte:
5 „hätte ich es gesagt, so wäre ich anathema und der bischofswürdc fremd“ (nokräjä); und indem er
die Verhandlungen schlau zu wenden (nethakkam) beabsichtigte, um diese [hier stehenden zeugen
seiner schuld] zurück zu weisen (näsle), behauptete er, sie seien von ihm in den bann’ 46 ge-
than und würden von den gesezen nicht angenommen. Als wir darauf erwiderten: „wenn du sie aus
einem andern gründe exkommuniziert hattest, so hast du gut (sappir) behauptet; wenn aber eben nur
io zu dem zweck, dass sie nicht zeugen sein sollten — sowie du auch uns, weil wir dich anklagten,
exkommuniziertest, damit wir dich nicht verklagen sollten —: so ist man ihnen schuldig, sie [als
zeugen] anzunehmen; wenn also aus einem andern gründe, und [wenn] sie eine schuld, die vor dieser
gewesen wäre, [auf sich geladen] haben, und nicht zugelasscn werden dürfen, so sag es 1“ — konnte
er keinen andern grund als diesen allein namhaft machen; verleumdete sie vielmehr, indem er
15 sprach: „Sie sind mit euch in Konstantinüpolis gewesen“ 147 ; und die richter, sei es dass sie ihm ihre
gunst schenkten oder nicht schenkten — ich kann es nicht sagen — Hessen sich noch nicht bewogen,
diese allein anzunehmen, sondern missachteten sie (oahmiu), indem sie sagten, es müssten noch
andre kommen. 149 Aber es traf sich nach Gottes willen und es kam der ehrerbietige presbyter
Eulogfios], 148 sohn des guten Hypat[ios] würdigen angedenkens, und der fromme presbyter
2o Iaköb[os] an selbigem abend, mit (Uxßivitg) welchen wir auch am tage nachher' 50 forteilten, um sie
hinzubringen, zu stellen und vorzuweisen. Aber auch nicht einmal diese wollten sie annehmen,
indem sie sagten, es müssten noch andre vorgeladen werden. Vielerlei, was wir hierauf sagten, ist
noch (oäf) in der urkundlichen Verhandlung (tiqü^s tüv vnofivt/fiaTiov) enthalten; und von mir ist darin
der eigene ausspruch (<fiu>vri Mia): „man verfährt gewaltthätig (ßmiws) mit uns: dio geseze weisen
25 fünfe nicht zurück; nehmt dio ersten oder diese an, oder uns alle zugleich.“ Weil [das] ihnen nun
nicht gefiel, so blieb die sache in diesem klagepuukto so (häkannä) bei der abweisung (pis bmahm-
jänütä). Weil es [sache] der gerechtigkoit ist, das diejenigen, welche dorten ihre aussago (xara&ftug)
nicht gemacht haben, wenigstens (tt *«*) jezt hier zu urkund (fol 30 r ) sprechen: so ersuche ich deine
ziemliche grosse darum, es mögen auch die, welche sich mit uns in Berytos befanden und alle
so diejenigen, welche diesen klagepunkt kennen, sagen, was sie in der sache wissen.
Der richter sprach: Das von dem gottesfürchtigen presbyter Samüel[os] in
Berytos gesagte wird zwar (man) der getreue [wortlaut] der akten (niorxs rwv vnofxvtifiäuoy) erweisen;
doch mögen auch die andern ehrerbietigen presbyter sagen, wenn sie wollen, was sie mitzuthoilen
haben.
35 Der ehrerbietige presbyter Märäfs] sprach: Es ist so: über eben jenen klage
punkt ward beschwerdo geführt {(xtrij.v«)); und wir bitten, es redo, wer [davon] woiss.
Der ehrerbietige prosbytor Kyros sprach ebenfalls obonso: Mögen, was sie
in bezug auf selbigen klagpunkt wissen, zu getreuer urkund («fr T>jv nCativ ru>y inoftvrifinrutv) sagen,
die [davon] kenutniss haben.
<o Der richter sprach: Unverwehrt (dlä kälitä) sage jeder von denen, dio in der stadt
Berytos oder in Tyros, als dort die Untersuchung (bohhana) statt fand (hwa), widerstand erfuhren:
(msaqblin hwau) was er weiss, falls er will.
Der ehrerbietige presbyter Eulog[ios] 148 sprach: Bei meiner eignen anwesenheit
nebst der meiner genossen kleriker im bischofshause (imaxontroy) hat Hi bä gesagt: »Ich beneide
45 Christum nicht, dass er Gott geworden; denn ist er es geworden, bin ich es geworden; denn er ist