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(baqtirä) 80 zu betreten, um uns einen andern glauben als den der Wahrheit zu lehren. Desswegen
ersuchen wir deine grosse (jityaXonqintttt), an ihn zu schreiben, er möge sich nicht unterfangen (netrme)
unsere stadt zu betreten, bevor nicht (cad) von unsern barmherzigen königen ein befehl entsandt
(mestlah) wird. Wir ersuchen ferner (dein), dass ihr dasselbe den grossen und gepriesenen hy-
parchen 68 und dem grossen magistros" anzeigen möget, damit, indem sie es durch deren amt (solian) 5
erfahren, die durchlauchtigen (bhile, yal^vojajoC) und christusliebendcn könige befehlen mögen, dass die
inBerytos 82 geschehenen [Verhandlungen] hergebracht und vor eurer barmherzigkeit 83 verlesen werden,
und dass sie [eure barmherzigkeit] erfahre, welche schlimme und unrichtige ansicht der bischof
Hiba hegt. Ferner (dein) bitten wir deine grosse, hinaufzugehen 84 (fol 16 v ) und auch dem grossen
(rabbä) und mächtigen stratelates und apohypatön Zenön 34 [die sache] mitzutheilen: dann dürfte er io
sich vom Hlbä nicht fortreissen lassen; denn er trifft anstatt, dass das heer der Römer aufbreche
(nesqol) und bei uns (clain) mit gewalt eindringe. Wir glauben nun, wenn er von deiner erlauchtheit,
diesem grossen amte, unterrichtet wird, so wird er sich nicht von Hi bä fortreissen lassen; sondern
seine grosse wird geruhen, nicht gegen orthodoxe die truppen (ßoy&na) der Römer herzugeben, dieweil
sie die treue gegen unsre herren, die barmherzigen könige, in ehren hält und beobachtet (oäzlä ts
bätar haimänütä); denn seine ruhmwürdigkeit wird beflissen sein, was von unsern barmherzigen herren
verordnet werden wird, in allen stücken zu empfohlen, wahr zu machen und in’s werk zu sezen; denn
schon ist uns orthodoxen allen eine neue von ihrer [der könige] barmherzigkeit erlassene Verordnung
zu ohren gekommen, welche den Eirenaios, 85 einst (jiori) gewesenen bischof von Tyros, von
der priesterwürde ausschliesst. 86 — Auch bitten wir, ebendiese [bittschrift] möge dem gottliebenden erz- 2«
bischof 87 bekannt gemacht werden. Da er ferner in dem gericht, welches zu Berytos statt fand,
nachdem seine homilien, 88 welche er als nicht seine eignen ableugnete, vorgewiesen worden waren,
dort sogar die zeugen, welche das bezeugt hatten, zurückwies (nctQu^aujo), weil sie in gesellschaft
seiner ankläger gereist seien: 8 “ so bitten wir, dass von denen, die hier anwesend sind und durch seine
verschiedenen homilien darum wissen, wie er (fol 17 r ) gegen den richtigen glauben gepredigt 25
(targem) 88 habe, ein jeder einzelne komme und schriftlich bezeuge, dass das was er ihn hat
predigen hören, wider den glauben sei. Dadurch nämlich, dass wir so viele Schlimmgläubigkeit bei
bischof Hibä gesehn haben, sind wir nothgedrungen dahin geführt, für unsern glauben eifer zu
beweisen, die barmherzigen herren des erdkreises zu loben (nqalles), und zu bitten, dass ebendieses den
genannten grossen ämtern bekannt gemacht werde, weil wir überall die ordnung (fvu<$Cuv) in ehren 30
halten und vor allem um rechtgläubigkeit besorgt sind; und bitten deine grosse, indem wir zahl
reiche eide hei Gott dem allmächtigen, bei seinem gesalbten und dem heiligen geist; dann bei
dem siege der barmherzigen herren dos erdkreises, dor Flavier Theodosios und Valentini-
anos, dor beständig Augusten, schwören: sie wolle diese bitte von uns annehmen,.hinaufgehen und
sie den obgenannten grossen behörden kund thuen.“ 35
Und die Unterschriften 80 der ganzen stadt: Ich, Flavios Theodos [ios] 37 war
bei dem was geschehen, zugegen.
Es unterschrieben 00 aber alle kleriker und archimandriten, klosterbewobnor (daijärc) und
gelübdobrüderWürdenträger (a’tiio/taTixoC); rathsleute, {nolmvifitvoi) 78 und Römer; schulen 85 der
Armenier, Perser und Syrer; handwerker 72 und die gesammto stadt. Jedermann hat es mit«
eigener hand geschrieben und ist mit dom, was verhandelt worden, und mit praesentierung der bitte
einverstanden.
Und drei und vier tage lang geschah ein geschrei, 03 indem das ganze volk der stadt und
der klorus sammt presbytorn, diakonen, hypodiakonen, anagnosten, hoiligon mönchen, allen diako
nissinnen, gelübdoschwestern (bnat qjama), Römern, weibern und kindern, nebst der ganzen übrigen