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Diese Vorschrift (typos) ward gegeben am dreizehnten Hazirän, an de«
iden des Junius in Könstantinüpolis, in der hypatio der erlauchten ().<x/j ti qotü tm r)
Pr otogenes und dos bekannt zu machenden (d motjaddac — xal tov iS^kMO-ijao/xivov innTov). 22
Iöannes, presbyter und erster notar, sprach: Ein exemplar (pehmä) dieses
5 barmherzigen Schreibens ist geschrieben an Abraham, 23 presbyter und archimandrit5 ebenso auch
an Elias, presbyter und archimandrit, Faqida (PixCdas), presbyter und archimandrit, Eulogfios],
presbyter und archimandrit, Habbib (’'Aßißog\ diakon und archimandrit, Abraham, diakon und
archimandrit, E fr aim, presbyter und archimandrit, Polychron[ios], archimandrit, Benjamin,
archimandrit, Andreas, archimandrit.
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ioskoros, bischof von Alexandreia, sprach: Ebendie genannten gottliebenden
archimandriten dürfen gemäss dem befehle des barmherzigen königs bei den Verhandlungen gegen
wärtig sein. 24 Mögen nun nach dom Vorschläge (poqdänä) des gottliebenden bischofs Euseb[ios]
die gottesfürchtigen bischöfo Fötios, Eustathios und Uran [io sj sagen, was über Hiba vor
ihnen verhandelt worden.
15 Die gottliebenden bischüfe Fötios von Tyros, Eustath[ios| von Berytos
und Uranjios] von Himeria, sprachen: Gegen Hiba wurdo vor uns den glauben be
treffende beschworde geführt (oettzic Da desswegen zeugen [aus Edossa] erforderlich
waren, (fol 9 V ) aber die weite der dazwischen liegenden entfernung (taura) gross war, so befahlen
wir den [klägern], welche zu dem klerus der stadt Edessa gehören, mit einem eid auf das
evangelium zu sagen, was sie in bezug auf die beschuldigung, die gegen ihn in betreff des glaubens
erhoben wird (metrse), wissen. Und über diese angelegcnheit wurden in Edossa vielerlei [dinge]
vorgebracht (ixwq{hi\ und besprochen (oetmallal), die ja auch unserm barmherzigen und menschen-
liobenden könige bekannt gemacht sind. Weil wir nun aber ebenso, wie eure hoiligkoit gehört hat,
gehört haben, 29 dass der siegreiche könig dieselben selber angenommen (qabbol) hat und dass er die
28 Zeugnisse aller derjenigen, deren namen in den akten verzeichnet sind, angenommen hat: so bean
tragen wir, dass ebendieselben akten verlesen werden. 21 Ferner ist Daniel, bischof von Harran
der gcwaltthätigkcit (mettol blos ntyl ßi«s) angcklagt worden; und wir beabsichtigten, weil wir ihn
öffentlich überführt sahen, um nicht unsrerseits gescholten zu worden, ihn abzusozen: [da] hat er
selber für nüzlich angesehen, und freiwillig beschlossen, (wagbä leh) abdankungslibollo 29 herauszu-
3o geben. An eurer heiligkeit ist es sonach, [ihre] befugniss (msaltütä) zu gebrauchen und was sio für
gut findet, zu entscheiden. Indessen zeigen wir eurer heiligkeit an, dass wir nach dom gorichtsverhör,
das wir angcstellt haben, (bätar dinä da smacn) uns nicht hcrbeigolasson haben, mit selbigem H1 b a
gemoinschaft zu pflegen (nestautaf).
Kyros, bischof von Afrodisias, sprach: Befiehlt ouro frömmigkoit, so möge zuerst
35 die Sache des Hiba untersucht werden und erledigung finden; und wünscht eure heilige Versammlung
es, möge sie befehlen, dass die hypomnemata, die über ihn aufgenommon (dahwau) und verhandelt
wurden, verlesen werden.
Iöannes, presbyter und orster notar, verlas dio zeugnisso (</.<o>>ac) dor
Stadtbewohner:
4o
[Erster bericht.]
Nach der hypatio der erlauchten (nasslhe) Flavier Zenön und Postümianos, (pro
miös oidön oapriliön oendiktiöne II) einen tag vor den iden des April in der zweiten indiktion *°
versammelten sich alle, welche in der stadt, der metropolis Edossa, wohnen, sammt ehrerbietigen
45 archimandriten, mönchen, weibern und männern der stadt, und gingen hinaus zur einholung (loorcoh d)