in Glückstadt, Englmann in Regensburg eine Preisschrift, die hier gesucht wurde, Prof. Forchhammer,
Buchdrucker Stadtrath Fränkel in Oldenburg, Prof. Handelmann, Schütze, Hoffmann, Karsten, K.
Möbius, Wilmanns, Peters, Panum früher in Kiel, Kraus Reg.-K.ath, Doctor Vogel auf Bothkamp, Kardel
in Neumünster, Fr. Klarem in Triest, Frauenholz in Breslau, Stöhr in Frankfurt, dem Brasilianischen
Gesandten in Berlin, von Wachniakof in Moskau, u. A. aus Kirchenrath Ihomsens Nachlass, aus
Graf Heinrich Reventlow - Criminils Nachlass, aus Kammerherrn C. Warnstedts Nachlass schenkten die
Erben mehrere Schriften.
Von den durch Kauf erworbenen Büchern darf ich einige orientalische Werke hervor
heben; Land anecdota Syr., Iba Khallikan dictionary, Abulfeda geographic, Fragmenta historic.
Arab., Mahabharata, Muir Sanskrit texts, u. a. So viel die Casse es gestattete, sind vorhandene
Lücken ausgefüllt worden.
Einige Handschriften zur Geschichte der Herzogthümer kaufte die Bibliothek auf einer
Frankfurter Auction, auf welcher Bücher und Manuscripte aus dem Nachlass des Amtmanns von
Seestem-Pauly verkauft wurden, die wichtigste Handschrift ist J. Grube Otia Jersbecensia über das
Kloster Uetersen. J. Grube war Secretair des Prälaten Ahlefeld zu Uetersen, dem das adlige Gut
Jersbeck gehörte. Ueber diese Handschrift und einige andere Manuscripte zur Schleswig-Holsteini-
Die Vorschriften über die Verwaltung und Benutzung der Universitätsbibliothek sind in
B. 4 der systematischen Sammlung der Verordnungen für die Herzogthümer enthalten, die Haupt
vorschrift on über die Benutzung sind gedruckt in den leges studiosis etc. Einige, für Alle nicht
bloss Studirende geltende Vorschriften brauchen kaum einer positiven Begrimdung, so die, dass
wer verreist, vorher die aus der Bibliothek geliehenen Bücher zurückliofore, dass Keiner die ge
liehenen Bücher weiter verleihe u. s. w. Dennoch ist die Aufrechthaltung dieser Vorschriften nicht
so leicht, sowio nicht die Vorschrift, dass Alle, welche Bücher geliehen haben, dieselben am Schluss
des Semesters zurückliefern, oder doch, wenn es zulässig scheint, neue Leihscheine ausstellon.
Der Druck des Verzeichnisses der Handschriften der Kieler Universitätsbibliothek, die sich
nicht auf die Herzogthümer Schleswig und Holstein beziehen, erfolgto zum Theil in Kaumanns
Serapeum 1870, no. 18, 21, 22. Ich habe dieses Verzeichniss weiter geführt in dem Programm
zum Geburtstage des Kaisers und Königs 22. März 1873.
V.
Die Bibliothek wird sehr viel benutzt von Männern, die in Kiel sich wissenschaftlich be
schäftigen und solchen, die ausser dieser Stadt zu ihren Studien in den Herzogtümern Schleswig,
ist also nicht bloss Universitäts- sondern Landesuniversität. Ich hofte, dass die bisher zur Au-