10
bedarf keiner näheren Erörterung“. Je zellenreicher eine Geschwulst ist und je
ausgiebiger sie mit Gefässen versehen ist, desto grösser ist die Gefahr der Infection.
Es liegt also nahe, dass eine frühzeitige Entfernung solcher Geschwülste dringend
nothwendig erscheint. Doch fehlt es leider hier an sicheren Anhaltspunkten für
den Arzt, indem die Affection der Lymphdrüsen, die bei dem Krebs das leitende
Moment abgiebt, bei den Sarkomen entweder ganz ausbleibt oder doch erst sehr
spät auftritt.
Was, endlich die Geschwulstcachexie betrifft, so tritt dieselbe bei Sarkomen
ungleich viel seltener und dann erst später auf als bei den Garcinomen. Offenbar
hängt diese Erscheinung mit der geringeren Neigung der Sarkome zur Ulceration
zusammen. Bekannt ist ja, dass Geschwülste den Organismus nicht behelligen, so
lange sie sich rein local halten und. so lange keine Veränderungen in ihnen
geschehen.
Zu erwähnen sind noch zwei Eigenschaften der Sarkome, die dem Arzte von
Bedeutung sein können, nämlich das Auftreten derselben bei jungen kräftigen Leuten
und der in den meisten Fällen beobachtete schmerzlose Verlauf.
Aber unsere Fälle verlangen ausser der Berücksichtigung der Prognose noch
die eines anderen Punktes, der für die Therapie von. Wichtigkeit sein kann, näm
lich der Aetiologie. Im Allgemeinen gilt die Regel, dass zur Entwickelung der
Geschwülste eine gewisse Prädisposition gehört und dass nur bei denjenigen Indi
viduen, welche eine solche besitzen, dieselben sich entwickeln, veranlasst durch
irgend einen Reiz.
Was diese Disposition betrifft, so spielt die Erblichkeit zunächst eine grosse
Rolle. Es gdebt Geschwülste, welche schon vor der Geburt erworben werden.
Als solche congenitale Geschwülste sind besonders die Naevi und Melanosen be
kannt. Ja, es wird sogar in der Literatur ein Fall angeführt, in dem eine Mutter
mit Krebsmetastasen ein Kind gebar, welches ein Garcinom vor. der Patella besass.
Dass die hereditäre Anlage von wesentlicher Bedeutung ist, darüber hat die Statistik
entschieden. Dieselbe hat nämlich festgestellt, dass Kinder von Eltern, die am
Krebs zu Grunde gingen, ebenfalls im 4. bis 5. Decennium an ährtlichen Tumoren
starben. Dabei kann aber die Localisation sehr schwankend sein. Es kann das
Kind einen Magenkrebs bekommen, während die Mutter einem Uteruskrebs oder
Mammakrebs erlag. In der Regel handelt es sich aber um Wiederkehr derselben
Geschwulstart. Man hat nämlich behauptet, dass die hereditäre Anlage sich auch
so äussern könne, dass z. B. das Kind einer carcinomkranken Mutter Fibrome,
Exostosen etc. bekomme. Doch ist dies nach Cohnheim unrichtig.
Ferner ist unter den prädisponirenden Momenten das Lebensalter zu er
wähnen. Mit geringen Ausnahmen ist die Geschwulstbildung eine Plage des höheren
Alters. Diese Erscheinung führt Thiersch für die Carcinome und besonders für
die Epithelialcarcinome auf das Schwinden des Unterhautbindegewebes gegenüber