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Die Generalversammlung beschliesst:
1) Der Vorstand wird ermächtigt, die Auflösung der Gesellschaft auszusprechen, sobald dem
selben Seitens des Königlichen Oberpräsidiums die amtliche Anzeige zugegangen sein
wird, dass das sogenannte Flensburger Museum der Universität Kiel überwiesen worden ist.
2) Das volle Eigenthumsrecht an dem von der Gesellschaft begründeten Museum vaterländi
scher Alterthümer zu Kiel sowie an dem aus Gesellschaftsmitteln angekauften sogenannten
„Steinhaus“ bei Gross-Rönnau (Kirchspiel und Kreis Segeberg) geht alsdann nach § 4 der
Statuten gleichfalls auf die Universität Kiel über.
3) Die Bibliothek der Gesellschaft und was derselben noch in Folge des Schriftenaustausches
zu wächst, wird und bleibt der Kieler Universitäts-Bibliothek einverleibt.
4) Die Herren Professor Klaus Groth und Professor Handelmann werden beauftragt, alsdann
einen letzten (XXXIII.) Bericht durch den Druck zu veröffentlichen'), worin die Auflösung
der Gesellschaft zur Kenntniss der bisherigen Mitglieder sowie auch der gelehrten Corpo-
rationen und Vereine, mit denen die Gesellschaft Schriftenaustausch pflegte, gebracht
werden soll.
5) Zur Deckung der obschwebenden und durch Herausgabe des letzten Berichts erwachsenden
finanziellen Verbindlichkeiten wird der Erlös aus den bei Herrn G. v. Maack hieselbst in
Commission befindlichen Gesellschaftsschriften Vorbehalten. Die Verwaltung dieser Erträge
übernimmt eine Commission, bestehend aus dem bisherigen Kassirer Herrn Professor
Uandelmann und den Revisoren Herrn Verlagsbuchhändler Uomann und Herrn Kaufmann
IJ. Schweffel.
6) Sobald die Verbindlichkeiten der Gesellschaft vollständig gedeckt sein werden, geht das
Eigenthumsrecht an den Gesellschaftsschriften auf das Schleswig - Holsteinische Museum
vaterländischer Alterthümer zu Kiel über. Doch sollen die Erträge daraus besonders
gebucht und von dem Directorium ausschliesslich für den Druck wissenschaftlicher Publi-
cationen zur vaterländischen Alterthumskunde verwendet werden.
Die in der vierten und fünften Resolution designirten Mitglieder haben sich bereit erklärt,
s. Zt. die betr. Mandate zu übernehmen und auszuführen.
Kiel, den 14. Januar 1873.
Kiel, den 21. April 1873.
Nachdem S. Excellenz der Herr Oberpräsident und Universitäts - Curator Freiherr
v. Scheel-Plessen unterm 7. d. Mts. dem Vorstande amtlich angezeigt hat, dass durch ein Curatorial-
schreiben von demselben Dato das sogenannte Flensburger Museum Nordischer Alterthümer der
Universität Kiel zum Eigenthum überwiesen worden ist,
erklärt der Vorstand, kraft der durch die Generalversammlung vom 14. Januar d. J.
erhaltenen Ermächtigung,
dass die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Gesellschaft für die Sammlung
und Erhaltung vaterländischer Alterthümer in Kiel hiedurch aufgelöset wird
und mit dem heutigen Tage zu bestehen aufgehört hat.
Westedt (Albersdorf). C. A. Klander (Plön), dir, Jessen (Hadersleben).
II. Handelmann. H. A. Meyer. Klaus Groth.
^Vorgeschichtliche S tein ilonkra ä le r in Schleswig-Holstein. Zweites Heft. Als XXXHI.
Bericht etc. Mit 3 lithographirten Tafeln und 3 Holzschnitten. Kiel, in Commission yon G. v. JUaack’s Verlag, 1873.
15 Seiten 4°.