Full text: (Band XIX.)

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Die Generalversammlung beschliesst: 
1) Der Vorstand wird ermächtigt, die Auflösung der Gesellschaft auszusprechen, sobald dem 
selben Seitens des Königlichen Oberpräsidiums die amtliche Anzeige zugegangen sein 
wird, dass das sogenannte Flensburger Museum der Universität Kiel überwiesen worden ist. 
2) Das volle Eigenthumsrecht an dem von der Gesellschaft begründeten Museum vaterländi 
scher Alterthümer zu Kiel sowie an dem aus Gesellschaftsmitteln angekauften sogenannten 
„Steinhaus“ bei Gross-Rönnau (Kirchspiel und Kreis Segeberg) geht alsdann nach § 4 der 
Statuten gleichfalls auf die Universität Kiel über. 
3) Die Bibliothek der Gesellschaft und was derselben noch in Folge des Schriftenaustausches 
zu wächst, wird und bleibt der Kieler Universitäts-Bibliothek einverleibt. 
4) Die Herren Professor Klaus Groth und Professor Handelmann werden beauftragt, alsdann 
einen letzten (XXXIII.) Bericht durch den Druck zu veröffentlichen'), worin die Auflösung 
der Gesellschaft zur Kenntniss der bisherigen Mitglieder sowie auch der gelehrten Corpo- 
rationen und Vereine, mit denen die Gesellschaft Schriftenaustausch pflegte, gebracht 
werden soll. 
5) Zur Deckung der obschwebenden und durch Herausgabe des letzten Berichts erwachsenden 
finanziellen Verbindlichkeiten wird der Erlös aus den bei Herrn G. v. Maack hieselbst in 
Commission befindlichen Gesellschaftsschriften Vorbehalten. Die Verwaltung dieser Erträge 
übernimmt eine Commission, bestehend aus dem bisherigen Kassirer Herrn Professor 
Uandelmann und den Revisoren Herrn Verlagsbuchhändler Uomann und Herrn Kaufmann 
IJ. Schweffel. 
6) Sobald die Verbindlichkeiten der Gesellschaft vollständig gedeckt sein werden, geht das 
Eigenthumsrecht an den Gesellschaftsschriften auf das Schleswig - Holsteinische Museum 
vaterländischer Alterthümer zu Kiel über. Doch sollen die Erträge daraus besonders 
gebucht und von dem Directorium ausschliesslich für den Druck wissenschaftlicher Publi- 
cationen zur vaterländischen Alterthumskunde verwendet werden. 
Die in der vierten und fünften Resolution designirten Mitglieder haben sich bereit erklärt, 
s. Zt. die betr. Mandate zu übernehmen und auszuführen. 
Kiel, den 14. Januar 1873. 
Kiel, den 21. April 1873. 
Nachdem S. Excellenz der Herr Oberpräsident und Universitäts - Curator Freiherr 
v. Scheel-Plessen unterm 7. d. Mts. dem Vorstande amtlich angezeigt hat, dass durch ein Curatorial- 
schreiben von demselben Dato das sogenannte Flensburger Museum Nordischer Alterthümer der 
Universität Kiel zum Eigenthum überwiesen worden ist, 
erklärt der Vorstand, kraft der durch die Generalversammlung vom 14. Januar d. J. 
erhaltenen Ermächtigung, 
dass die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Gesellschaft für die Sammlung 
und Erhaltung vaterländischer Alterthümer in Kiel hiedurch aufgelöset wird 
und mit dem heutigen Tage zu bestehen aufgehört hat. 
Westedt (Albersdorf). C. A. Klander (Plön), dir, Jessen (Hadersleben). 
II. Handelmann. H. A. Meyer. Klaus Groth. 
^Vorgeschichtliche S tein ilonkra ä le r in Schleswig-Holstein. Zweites Heft. Als XXXHI. 
Bericht etc. Mit 3 lithographirten Tafeln und 3 Holzschnitten. Kiel, in Commission yon G. v. JUaack’s Verlag, 1873. 
15 Seiten 4°.
	        
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