gehindert wird; allein hiermit ist auch der Uebergang zur negativen Seite gemacht.
Infolge der Leichtigkeit im Wechsel der Vorstellungen zerstreut, zersplittert sich das
sanguinische Kind auch leicht, bringt keine Gedankenmasse zu besonders hervorragen
der Wirksamkeit und vergisst das schnell Erworbene in kurzer Zeit. Der Lehrer hat
daher sanguinischen Naturen dieses Alters gegenüber die schwierige Aufgabe, das
Gelernte durch Einüben zum festen Besitz zu machen und doch dabei unzeitige
Gründlichkeit zu vermeiden. Die Kraft des geschickten Einübens besteht darin, dass
man das auf einer bestimmten Stufe Gelernte nicht sofort bis zum Ueberdruss
„einpaukt“, sondern durch stete gelegentliche Wiederholung und Anwendung
befestigt.
Wenn nun durch eine verständige Methode des Unterrichts Aufmerksamkeit
erzielt und durch geschicktes Ueben ein fühlbarer Zuwachs an Wissen und Können
bewirkt worden ist, so pflegen gerade sanguinische Naturen sich dadurch leicht zur
Nachlässigkeit verführen zu lassen. Wiederum ist es Sache der Methode, das Interesse
am Unterricht, die Lust zu lernen fortwährend rege zu erhalten und den Sanguiniker
zum Fleisse, d. h. zum angestrengten und ausdauernden Arbeiten zu erziehen. Der
Fleiss ist auch ein sicheres Kennzeichen wirklichen Talentes. Häufig wird ober
flächliche Lebendigkeit dafür gehalten. Das Talent beglaubigt sich am besten durch
beharrliche Anstrengungen. Zum Fleisse kann aber nur der Lehrer erziehen, dei
selbst mit Lust und hingebender Treue arbeitet, und hängt hier der erziehliche Erfolg
nicht blos von der Geschicklichkeit des Lehrers, sondern auch von seinem Character
ab. Dasselbe gilt von der dritten Tugend, zu welcher das sanguinische Kind beson
ders durch die Schule hingeführt werden muss, von der Ordnung. Je mehr feste
Ordnung es um sich sieht, desto leichter fügt es sich, und je gewissenhafter die
Schulordnung vom Lehrer selbst innegehalten wird, desto seltener wird es sich durch
Bequemlichkeit und eigenwillige Laune verleiten lassen, das vorgeschriebene Gesetz
zu verletzen. Der gesetzliche Sinn, das Pflichtbewusstsein will anerzogen sein, und
in dieser Beziehung ist die Schule eine sehr wesentliche Ergänzung des Hauses und
eine Stütze des Staates, für dessen Gemeinschaft sie das Kind vorbereitet. Unbedingt
gelten hier Hegels Worte, wenn er Thaulow 1. S. 26 sagt: „Die Schule ist die Mittel
sphäre, die den Menschen aus dem Familienkreise in die Welt hinüberführt, aus dem
Naturverhältniss der Empfindung und Neigung in das Element der Sache, ln der
Schule nämlich fängt die Thätigkeit des Kindes an, wesentlich und durchaus eine
ernsthafte Bedeutung zu erhalten, dass sie nicht mehr der Willkür und dem Zufall,
der Lust und Neigung des Augenblicks anheimgestellt ist; es lernt sein Ihun nach
einem Zwecke und nach Regeln bestimmen; es hört auf, um seiner unmittelbaren
Person willen, und beginnt nach dem zu gelten, was es leistet, und sich ein Ver
dienst zu erwerben. In der Familie hat das Kind im Sinne des persönlichen Gehor
sams und der Liebe recht zu thun, in der Schule hat es im Sinne der t flicht und