6
forderte, im Aufträge des Königs thätig zu sein. Das Haupt der Capeliane war der
Kanzler: der einflussreichste und wichtigste, wenn auch, da er keinen fürstlichen Rang
hatte, nicht der angesehenste der Reichsbeamten. Er stand dem gesammten Schrei
berwesen vor, und hatte dadurch schon auf alle Regierungsangelegenheiten, insbeson
dere aber auf die Gnadensachen, zu denen die der Kirchen meistentheils gehörten,
einen gewiss oft entscheidenden Einfluss. — Der Kanzler hatte immer den Anspruch
dermaleinst eines der reichsten ßisthümer zu erlangen, und auch die übrigen Capel-
lane verliessen den Hof, obwol sie häufig irgendwo auch eine kirchliche Pfründe be-
sassen, in der Regel wol erst, wenn sie an die Spitze eines Bisthums gestellt wurden.
Gelegentlich wird es selbst geradezu ausgesprochen: unrecht sei es, einen Kleriker,
der nicht in der königlichen Capelle gewesen, zu einem Bisthum zu erheben.
Der König hatte auf solche Weise in seiner Capelle eine Anstalt, um sich
getreue Diener des Staates und der Kirche heranzuziehen. Dort erwarben insbeson
dere die höchsten und angesehensten Beamten ihre Geschäftskunde für die wichtig-
sten Reichsangelegenheiten, denn die Erhebung der Capellane zu Bischöfen verlieh
nicht nur grösseres Einkommen, höheren Rang im Staat und Kirche, und eine freiere
Stellung als Fürst des Reiches, sondern auch am Hofe, in der Reichsregierung, wurde
dadurch erst die volle Berechtigung, die entscheidende Stimme und die Fähigkeit
gegeben, mit vielen Geschäften, welche einen hochstehenden Mann erforderten, be
traut zu werden. Die Bischöfe waren die geborenen, die ersten und wichtigsten Räthe
der Krone. Einige von ihnen mussten, wenn Anstoss vermieden werden sollte, immer
am Hofe sein, um mit Rath und That dem Könige bei allen Geschäften zur Hand zu
gehen. Auch zu feierlichen Gesandschaften, selbst Führung des Heeres, und zu Re
gentschaften für minderjährige Könige wurden vorzugsweise Bischöfe genommen, ln
den Provinzen sind sie oft zu Verwaltern des königlichen Domanium bestellt, und es
kommt auch wol vor, dass die weltlichen Grossen glauben, in diesem oder jenem am
Hofe besonders geehrten Bischof, sei ihnen ein Aufpasser gesetzt.
Neben diesen Geistlichen war am Hofe auch eine nicht geringe Zahl von
Weltlichen. Angesehene Männer, oft Grafen des Reiches von jüngerm Alter, werden
als Schwertträger, Thürhüter, Kämmerer, Truchsess und Schenk erwähnt. Viele an
dere, ohne bestimmte Aemter, schlossen sich denen an. Sie waren, wenn sie auch
am Hofgerichte theilnahmen, weniger des Rathes als des Schutzes und Glanzes wegen
da, den die Krone erforderte, und daher mussten sie auch vor allem waffenfähige
Männer sein. Doch wurde Werth auf das Herkommen dieser nahen Gefährten des
Königs aus den verschiedenen Ländern des Reiches, sowie auf berühmtes und voll-
freies Geschlecht gelegt. Auch Fürsten weltlichen Standes waren häufiger am Hofe:
doch kamen sie wol selten ungeladen, in der Regel wol nur, wenn durch das ganze
Reich oder einzelne Provinzen ein feierlicher Hoftag ausgeschrieben war.
Einen solchen hatte der König, nachdem er mit seinen Hofleuten darüber