Unter den Stürmen des dreissigjährigen Krieges brach die alte Verfassung des deut
schen Reiches zusammen. Es galt, wollte man zu einem dauerhaften Frieden gelangen,
das Vaterland vor der immer drohender heranwachsenden Gefahr völliger Zersplitte
rung und doppelter Fremdherrschaft retten, für die Verfassungs- und Parteiverhält
nisse des Reiches eine vernünftige Neugestaltung zu finden.
Es ist das Wesen jeder Revolution, durch Octroyirungen zum Stillstand gebracht
zu werden. Zu einem solchen Abschluss jene grosse deutsche Revolution zu bringen
hatten Ferdinand II. und Johann Georg von Sachsen durch den Prager Frieden ver
sucht Wenn aber jede derartige Politik ihre willkürlichen Verfassungsveränderungen
stets als rettende Thaten auszugeben liebt, so muss zum Mindesten die Kraft vorhanden
sein, nun dieselben auch rücksichtslos als letztes Heilmittel unhaltbarer Zustände durch
zuführen. Diese Kraft fehlte den Contrahenten des Prager Friedens. Die versuchte
Bewältigung der deutschen Revolution, die beabsichtigte Befreiung des Vaterlandes
ward zum misslungenen Attentat auf die deutsche Verfassung.
Der Prager Frieden 1 ) war die Oetroyirung einer neuen Reichsverfassung im
vollsten Sinne des Worts. Der Kaiser und der Kurfürst von Sachsen „als eine vor
nehme Säule des H. Rom. Reiches,“ unternahmen es aus eigner Macht, da eine ordent
liche Reichsversammlung nicht zusammen zu bringen wäre, eine Lösung der allge
meinen Streitfragen zu vereinbaren. Abgesehen von den Religionsbeschwerden ward
zur Beilegung der innern Zerwürfnisse aus kaiserlicher Güte und beharrlicher Inter
cession des Kurfürsten 2 ) eine Amnestie und Restitution bis zürn Jahre 1630 bewilligt.
Ausser verschiedenen, namentlich davon ausgeschlossenen, sollten aber nur diejenigen
derselben theilhaftig werden, die unbedingt den Friedensschluss annehmen würden.
>) Gedruckt bei Senkenberg, Reichs Abschiede III. 5 34.
2 ) cf. § 33 des Prager Friedens.
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