THESEN.
1. Bei Fracturen der Tibia ist das Ansetzen des Fusses bisweilen noch
möglich.
2. Der Urethralkatarrh des Weibes hat eine wichtigere Bedeutung, als ihm
gewöhnlich beigelegt wird.
3. Bei der Wendung auf die Füsse bei noch stehender Blase ist das Zer-
reissen der Eihäute am Muttermunde in den meisten Fällen gestattet.