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Michaels des Jüngeren und der Theodora und Thekla (zwischen 1. Sept. 853 und
Jan. 854) verfasst und bietet S. 9 ein Verzeichniss der römischen Bischöfe unter der
Ueberschrift riotT^/ccg^cni Poo/urjs'., von Petrus an bis Paschalis I. Lnmittclbare Quelle
ist eine ältere Schrift, welche die Bischofsliste bis Pelagius I. (—569) fortführte: bis
zu diesem Papste nämlich reichen die Angaben der Amtsjahre • von den folgenden
Päpsten sind nur die Namen genannt. Bei Johann III., unter dem diese Liste verfasst
zu sein scheint, findet sich von zweiter Hand die Bemerkung ovtos ov ks7tm- VV esent-
lich dieselbe Liste lag, wenigstens für die Bischöfe nach der Verfolgung, auch dem
Nikephoros und Theophanes vor, von denen jener seinen Katalog bis Bonifacius IV.,
also um 7 Bischöfe, diese bis Benedict I, also um zwei Bischöfe weiterführt.
Die Quelle gab ausser den Namen und Jahren der Bischöfe auch die Namen
der gleichzeitigen Kaiser, doch ohne nähere Zeitbestimmung, und von Dionysius an
vereinzelte historische Notizen, die mit einigen Abweichungen auch bei Nikephoros
aufbewahrt sind. Die Kaisergleichzeitigkeiten hören mit Leo dem Grossen auf: ver-
muthlich ist also dieser Katalog bis Pelagius I. selbst wieder die Fortsetzung eines
älteren, der bis Leo dem Grossen reichte. Die Jahreszahlen für „die Patriarchen
nach der Verfolgung“ stimmen, wenigstens von Julius I. an bis Hilarus, dem Nach
folger Leo’s, fast überall mit den reineren Texten der lateinischen Kataloge überein,
aus denen die älteste Recension des liber Pontificalis geflossen ist. Die wenigen
Abweichungen erklären sich aus Textverderbnissen, die theils in unser Chronogra
phen, theils in dessen Quelle eingedrungen sind. Ersterer Art sind die Angaben
Damasus ann. XXVIII st. XVIII, Leo ann. XXV st. XXI, wo noch Nikephoros und
Theophanes das Richtige bieten; letzterer Art die Ziffern bei Zosimus (8 Jahre),
Bonifacius I. (4 Jahre), Cölestin (10 Jahre), wolche ebenso von Nikephoros und
Theophanes überliefert sind. Aber auch von Marcellus bis Marcus liegt ursprünglich
dieselbe Liste wie bei den Lateinern zu Grunde. Die Abweichungen von unsern
Texten des catal. Felicianus lassen sich zum Theil auch aus lateinischen Zeugen
belegen: so die Weglassung des Marcellinus durch die zwei von Mabillon mitgetheilten
Kataloge, den Katalog bei Montfaucon (in Athanasii opp. I, 1 p. LXXXIX) und
einen cod. Bodleianus (bei Dodwell in Pearsoni opp. posth. p. 229 sq.)*); die vier
Jahre des Miltiades und die zwei Jahre des Marcus bei denselben Zeugen**) und
den ältesten Codd. des liber Pontificalis. Die Ziffer für Marcellus (ann. II), Eusebius
(ann. I; Niceph. ann. IIII), Silvester (ann. XXVIII) sind schon in der Quelle der
griechischen Chronographen verderbt gewesen. Bei Marcellus hat catal. Liberian.
*) Das Chronogr. synt. bringt den Marcellinus (als MaQxeUiavö;) nachträglich an falscher
Stelle (hinter Marcus) und gibt ihm dieselbe Ziffer wie dem Marcellus; Niceph. hat den Mayxel-
havos mit 2 Jahren, lässt aber (wie Hieronymus) den Marcellus weg; Theophanes umgekehrt.
**) Doch hat cat. Montefalc. bei Marcus noch richtig m. VIII, ohne Angabe von Jahren.