Full text: (Band XV.)

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Michaels des Jüngeren und der Theodora und Thekla (zwischen 1. Sept. 853 und 
Jan. 854) verfasst und bietet S. 9 ein Verzeichniss der römischen Bischöfe unter der 
Ueberschrift riotT^/ccg^cni Poo/urjs'., von Petrus an bis Paschalis I. Lnmittclbare Quelle 
ist eine ältere Schrift, welche die Bischofsliste bis Pelagius I. (—569) fortführte: bis 
zu diesem Papste nämlich reichen die Angaben der Amtsjahre • von den folgenden 
Päpsten sind nur die Namen genannt. Bei Johann III., unter dem diese Liste verfasst 
zu sein scheint, findet sich von zweiter Hand die Bemerkung ovtos ov ks7tm- VV esent- 
lich dieselbe Liste lag, wenigstens für die Bischöfe nach der Verfolgung, auch dem 
Nikephoros und Theophanes vor, von denen jener seinen Katalog bis Bonifacius IV., 
also um 7 Bischöfe, diese bis Benedict I, also um zwei Bischöfe weiterführt. 
Die Quelle gab ausser den Namen und Jahren der Bischöfe auch die Namen 
der gleichzeitigen Kaiser, doch ohne nähere Zeitbestimmung, und von Dionysius an 
vereinzelte historische Notizen, die mit einigen Abweichungen auch bei Nikephoros 
aufbewahrt sind. Die Kaisergleichzeitigkeiten hören mit Leo dem Grossen auf: ver- 
muthlich ist also dieser Katalog bis Pelagius I. selbst wieder die Fortsetzung eines 
älteren, der bis Leo dem Grossen reichte. Die Jahreszahlen für „die Patriarchen 
nach der Verfolgung“ stimmen, wenigstens von Julius I. an bis Hilarus, dem Nach 
folger Leo’s, fast überall mit den reineren Texten der lateinischen Kataloge überein, 
aus denen die älteste Recension des liber Pontificalis geflossen ist. Die wenigen 
Abweichungen erklären sich aus Textverderbnissen, die theils in unser Chronogra 
phen, theils in dessen Quelle eingedrungen sind. Ersterer Art sind die Angaben 
Damasus ann. XXVIII st. XVIII, Leo ann. XXV st. XXI, wo noch Nikephoros und 
Theophanes das Richtige bieten; letzterer Art die Ziffern bei Zosimus (8 Jahre), 
Bonifacius I. (4 Jahre), Cölestin (10 Jahre), wolche ebenso von Nikephoros und 
Theophanes überliefert sind. Aber auch von Marcellus bis Marcus liegt ursprünglich 
dieselbe Liste wie bei den Lateinern zu Grunde. Die Abweichungen von unsern 
Texten des catal. Felicianus lassen sich zum Theil auch aus lateinischen Zeugen 
belegen: so die Weglassung des Marcellinus durch die zwei von Mabillon mitgetheilten 
Kataloge, den Katalog bei Montfaucon (in Athanasii opp. I, 1 p. LXXXIX) und 
einen cod. Bodleianus (bei Dodwell in Pearsoni opp. posth. p. 229 sq.)*); die vier 
Jahre des Miltiades und die zwei Jahre des Marcus bei denselben Zeugen**) und 
den ältesten Codd. des liber Pontificalis. Die Ziffer für Marcellus (ann. II), Eusebius 
(ann. I; Niceph. ann. IIII), Silvester (ann. XXVIII) sind schon in der Quelle der 
griechischen Chronographen verderbt gewesen. Bei Marcellus hat catal. Liberian. 
*) Das Chronogr. synt. bringt den Marcellinus (als MaQxeUiavö;) nachträglich an falscher 
Stelle (hinter Marcus) und gibt ihm dieselbe Ziffer wie dem Marcellus; Niceph. hat den Mayxel- 
havos mit 2 Jahren, lässt aber (wie Hieronymus) den Marcellus weg; Theophanes umgekehrt. 
**) Doch hat cat. Montefalc. bei Marcus noch richtig m. VIII, ohne Angabe von Jahren.
	        
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