Full text: (Band XI.)

I. Die Friedstätten. 
1. Zunächst erkennen wir die gottesdienstlichen Orte als Friedstätten. 
Wir wissen über den Cultus der heidnischen Germanen leider wenig; allein 
so viel sagen sichere Zeugen aus, dass die Nähe der Gottheit besondere Weihe aus 
strahlte. Unsere Vorfahren empfanden vor den heiligen Höfen und Hainen einge 
borene Scheu: nur gefesselt, als unfreie vor Gott, wagten die swebischen Abgeordneten 
das Volksheiligthum im Semnonenwalde zu betreten; wer zufällig darin fiel, durfte 
nicht wieder aufstehen, sondern muste sich auf der Erde hinauswälzen (Tacit, germ, 
c. 39). *) Nach Tacitus Bericht von dem Ncrthusdienst stund das Bild oder Symbol 
der Göttin auf einem verhüllten Wagen, den nur der Priester berühren durfte. Bei 
dem Umzuge durch das Land herrschte voller Friede und an allen Orten, durch 
welche der Wagen fuhr, hohe Freude (Germ. c. 40). 2 ) 
Die scandinavischen Lieder und Geschichtsbücher sprechen weiter. Nicht bloss 
in den mythischen Götterwohnungen, z. B. in Odins Walhalle, in Oegis Trinksaal, 
waren Friedstätten (gridhstadir), 3 ) welche Äsen und Jöten achten musten; sondern 
auch in den von Menschen errichteten Heiligthümern. Kein bewaffneter durfte ihnen 
nahen; Friedlosen war der Aufenthalt darin verboten, den Männern jeder Verkehr 
mit den Frauen untersagt. Wer in ihnen eine Gewaltthat, besonders Totschlag ver 
übte, verlor seine Mannheiligkeit und konnte den Frevel nur mit seinem Blute sühnen. 4 ) 
Beraubung des Tempels gehörte darum zu den schwersten Verbrechen. Die Friesen 
brachten solchen Missethäter auf die Flutgränze des Meeres und opferten ihn der 
beleidigten Gottheit, nachdem man ihm die Ohren geschlizt und ihn entmannt hatte. 5 ) 
Als die kristlichen Bekehrer ihre Arbeit in dem deutschen Volke begannen, 
führten sie die wuchtigsten Schläge gegen das Heidenthum durch den handgreiflichen 
Beweis der ungestraften Verletzung der heiligen Bäume und anderer Cultstätten. Ihre 
Axthiebe fällten nicht bloss da^ Holz, sondern erschütterten auch den Glauben an 
den Götterfrieden. Sie konten nun das Bild des weissen Krist auf den Trümmern 
aufstellen, worin der dunkele Wotan und der rote Donar ihr Heiligthum gehabt hatten. 
Doch war der Kampf gegen die ererbte verehrende Scheu vor den heidnischen 
Höfen und Hainen nicht so rasch beendet; dieselben blieben noch durch manche 
') Eine dunkele Erinnerung an geheiligte Waklstellen, die zu betreten verboten war, mag in 
der noch lebendigen Volksinoiniing von Platzen in gewissen Wäldern sich verraten, aus welchen 
man sich nur mit grösster Mühe und in verwirrter Angst hinausfindet. 
2 ) laeti tune dies — non bella ineunt, non artna sumunt; clausum omne ferruin; pax et 
quies tune tantum arnata, tune tantum nota. 
3 ) Lokaglepsa 14. Snorra Edda 108 (Rask). 
4 ) Landnamab. II, 12. Vigaglumss. c. iS. Egilss. c. 19. Olafs Tryggvas. s. c. 47. Olafss. 
helga c. 86. Fridthiofss. c. 1. 2. 9. 10, 
5 ) 1. Fris. addit. sapient, tit XI.
	        
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