thinner mit der Einsetzung der Sehl.-Holst. Keg. auf dem Schloss Gottorf am 1. Februar 1865
definitiv abgeschlossen sei und die Universität künftig nur unter einer Oberbehörde stehen werde.
Allein die Gegensätze der provisorischen Condomini machten sich nur zu bald geltend;
über wenige erheblichere Gegenstände Hess sich ein Einverständnis erreichen und bei der Univer-
sität war dies leider so wenig der Fall, dass sich ein Budget für dieselbe nicht herstellen liess.
Der Conflikt wurde so lebhaft, dass unterm 14. August durch den Gasteiner Vertrag ein
Abkommen geschlossen weiden musste, wonach Holstein unter K. K. Oesterreichische und Schleswig
unter K. Preussische Regierungsgewalt kam und die Universität so wie die übrigen gemeinsamen
Angelegenheiten wieder zwei gesonderten Behörden untergeordnet wurden. Am 15. September trat
in Holstein die K. K. Oesterr. Statthalterschaft, in Schleswig das K. Preuss. Gouvernement in
Wirksamkeit. War damit auch zunächst der äussere Friede wieder hergestellt, so war dies doch
nur für die wirklich getheilten Angelegenheiten der Fall und die gemeinsamen litten fort unter
den früheren vielleicht geschärften Gegensätzen.
Unter diesen Umständen darf es nicht Wunder nehmen, wenn die Bedürfnisse der Univer
sität , die der vorjährige Bericht aufzählte, nur in sehr geringem Maasse Berücksichtigung fänden
und auch die durch den Tod des Professor Junghans erledigte historische Professur noch unbesetzt ist.
Wir haben indess die Errichtung einer fünften ordentlichen Professur der juristischen
Facultät zu. erwähnen, die, schon früher beschlossen, während dieses Jahres ins Leben trat.
Um so mehr ist es aber anzuerkennen, dass in den Punkten, wo es möglich war, dass
Holstein allein die Universität fördern konnte, von dem K. K. Herrn Statthalter Feldmarschall-
Lieutenant Freiherr von Gablenz mit der grössten Bereitwilligkeit vorgegangen wurde. Wir haben
namentlich den Beschluss der Verlegung der Altonaer Sternwarte nach Kiel dahin zu rechnen,
welche, wenn auch einstweilen noch als Holsteinisches Institut fortbestehend und nicht mit der
Universität vereinigt, doch fördernd auf dieselben einwirken wird.
Personalstand der Universität.
Lehrer.
Ord. Prof. Aussord. Prof. Privatdoc.
Studirende.
F acu 11 äte n.
) Sommer-S. 1865 3 (früh. 4)*
57
54
79
81
57
65
32
29
Theologische Facultät...
) Winter-S. 1865-66 4 k
4
5 c
4
5
) Sommer-S. 1865 11
I Winter-S. 1865— 66 11
2
2
3
2«
3
3
1
1
Juristische Facultät
7 (früh. 6) d
Medicinische
7
3
5 f
Philosophische Facultät..
i Sommer-S. 1865 5
I Winter-S. 1865 66 5
Leetoren und Exerciticnmeister
Anm. a) Abgang des Hrn. Prof. Pr. Fricke nach Leipzig.
„ b) Berufung des Hrn. Prof. l)r. Lipsius von Wien.
„ c) Berufung des Hin. Prof. Pr. Dove von Tübingen.
„ d) Habilitation des Hrn. Pr. JHrycnscn.
„ e) Ernennung des Hrn. Prof. Pr. Colberg zum prof. ord.
„ f) Habilitation der Herren Pr. Benrici und Pr. v. Fischer-lienzon