Full text: (Band VI.)

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dem als Mitglieder des Geh. Conseils, der erstere ward später Mitglied des Curateleollegii der Unver- 
sität Kiel, der zweite erhielt grossen Einfluss auf die Angelegenheiten der Herzogthümer. Auch ward 
Westphalen 1756 des Reverses, gegen Eilendsheim und Gadendam nichts zu unternehmen, entbunden, 
blieb aber verpflichtet, sich nicht an die Reichsgerichte zu wenden.*) 
Als E. J. [Vestplialen auch wieder als Curator der Universität Kiel eintrat, zeigten vier und 
zwanzig Studirende ihre Freude in einem von Willi. Emst Christiani, dem nachherigen Professor 
der Eloquenz, verfassten Gedichte; ein Studirender der Medicin, Matth. Chr. Kraus, dessen Name 
auch unter den 24 vorkommt, feierte Westphalen noch in einem besondern Gedichte. Auch erschienen 
mehrere andere Carmina, z. B. von Maria Juliane Scheel geb. Kranke; ihr Gedicht erschien anonym: 
Frohe Gedanken eines damals von Kiel abwesenden Frauenzimmers, als Se. Excell. etc. Die Dichterin 
ward am 23. December 1756 von der philosophischen Facultät in Kiel gekrönt {Kordes, Lexikon der 
Schriftsteller, S. 291). Westphalen starb 1759 am 21. März ohne Kinder, seine Frau, VVittwe des 
Hofkanzlers Strijk, geb. von Cronhelm, überlebte ihn. Bei der Anklage gegen Eilendsheim, die, wie 
erwähnt ward, schon vor Westphalen's Freilassung begann, ward Eilendsheim unter andern vorge 
worfen, die Verurtheilung der beiden Westphalen, mit Hülfe des Geh. Cabinetssecretärs Brömbsen, 
zur Vorspiegelung des Publici geschmiedet zu haben. (Verzeichniss der Handschriften der Kieler 
Universitäts-Bibliothek Bd. 1, S. 174. 177. Bd. 2, S. 77.) 
Am 18. December 1764 ward von dem Geh. Regierungsconseil in Kiel das in Petersburg am 
25. November 1764 gefällte Urtheil**) publicirt, dessen Hauptwortc so lauten: In Sachen des 
gewesenen Justizraths J. J. Wegener als auf sein eignes Ansuchen mittelst fälschlicher Vorbringüngen 
constituirten Fiscalis wider den Geh. Legationsrath Gottfried Heinrich von Eilendsheim arrestatunT et 
accusatum in puncto verschiedener demselben nach eigener Willkühr angeschuldigter Staatsverbrechen, 
besouders der criminum laesae majestatis, proditionis, repetundarum, praevaricationis und anderer 
in libello auf eine verwegene Art namhaft gemachten Verbrechen erkennen von Gottes Gnaden Wir 
Calharina 11. in Vormundschaft — — nach denen in dieser Sache vorhandenen Schrift 
sätzen und reiflicher Erwägung der von Anfang an bei dieser so malitiose eingefädelten Inquisitions- 
Sache vorgewalteten Umstände, auch deren Beleuchtung nicht weniger nach vorgängig eingeholtem 
Rath und Gutachten Unseres allerhöchst verordneten vormundschaftlichen Geh. Regierungsraths, 
hienut definitive für Recht, dass der wider den Geh. Rath G. H. von Eilendsheim angestellte Inqui 
sitionsprozess als nichtig und ungegründet zu erklären und derselbe davon gänzlich zu entbinden sei. 
Uebrigens sollen nach unserer unterm heutigen dato anderweitig ergangenen Verfügung sowohl 
diejenigen Commissarii in dieser Sache, welche sich verschiedene widerrechtliche Proccduren haben 
zu Schulden kommen lassen, nicht minder der andringliche Fiscal seiner strafbaren Vergehungen 
und seines gesetzwidrigen Verfahrens wegen zur gebührenden Strafe gezogen werden. Wie denn 
solchergestalt hierdurch erkannt wird v. R. W. 
Gegeben Petersburg. Calharina. 
v. Panin. 
Dem fiscal Wegener, welcher bei Verlesung dieses Urtheils anwesend war, ward seine 
Bestallung genommen, er ward am selbigen Tage in’s Zuchthaus geführt. 
Eilendsheim ward am 21. December 1764 zum Conferenzrath in dem grossfürstlichen Kamrfter- 
und f inanzcollegio ernannt,, er erhielt 1766 den St. Annenorden, ward 1768 Mitglied des Geh. 
') Falck’s Samuil. der wichtigsten Abkandl. Bd. 2, S. 220—224. Schlesw.-Holst.-Laucnb. 1‘rovinzialberichte 1824, 
Heft 4, S. 118. 
**) Ich entnehme dieses Urtheil und die weitere Nachricht der Handschrift Fehse's, desselben, der Schwarze’s Nach 
richten von der Stadt Kiel herausgegeben. Die Universitäts-Bibliothek erhielt diese Handschrift von //. Mooycr in Minden.
	        
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