Full text: (Band VI.)

1723. Auch während F. G. Struve in Kiel war, beschäftigte er sich mit dem Recht der Hand 
werker, er gab 1727 Adr. Beiers tract, de collegiis opificum von Werkstätten und Kramläden 
in Hehnstädt heraus und 1738 erschien zu Lemgo in Folio Struve's systema jurisprudentiae opificia- 
riae in formam artis redactae aus Beiers Druck- und Handschriften. Die letzte Arbeit wird in 
mancher Beziehung getadelt in den nova acta literaria. Th. 4. S. 351—371. Wittenberg 1739. 8. 
Seine Vorlesungen in Kiel kündigte F. G. Struve 1. März 1723 durch ein Programm de 
secessu litterario an. Der Gegenstand dieses Programms scheint sich freilich mehr für einen quiescirten 
als angehenden Docenten zu eignen. Struve erbot sich zu einer öffentlichen Vorlesung des Canonischen 
Rechts nach Desselii erotemata juris canonici, als Privatvorlesung versprach er die «Jurisprudentia 
seines Vaters zu erläutern und dadurch zum Pandektencollegium vorzubereiten, welches er zum 
nächsten Semester nach seinem 1711 gedruckten Compendium ankündigte. Auch später kündigte 
Struve dieselben Vorlesungen an, jedoch die Institutionen bald nach Heineccius, bald nach Hoppe’s 
Examen, die Pandekten bald nach BauierbacK's Compendium, bald nach Schöpfers Synopsis und Hei 
neccius Elemente, das Canonische Recht nach seinen eigenen positiones, und ausserdem das Lehnrecht 
und die Einleitung zur Praxis nach Stryck’s exainen juris feudalis und dessen introductio ad praxin, 
so wie Vorlesungen über Brunnemanns Memoriale eodicis, und seit 1744 Rechtsgeschichte nach Hei 
neccius, dessen historia juris civilis Romano-Germanici 1733 erschienen war. , 
Wir sehen aus Struve’s Anzeigen und denen der anderen juristischen Professoren, dass Hei 
neccius Compendien anfingen die andern zu verdrängen. Dom und Elend lasen auch die Institutionen 
nach Heineccius oder Heinecke, die Pandekten nach Ludovici. 
So weit ich die Schriften unsers Struve kenne, will ich sie mit kurzen Bemerkungen anführen. 
Die Schriften, welche er bloss herausgab, sind schon angeführt worden, so wie auch sein 1711 
erschienenes Pandektencompendium und seine Positiones juris canonici. Beide kenne ich nicht aus 
eigener Ansicht, das erstere soll ein Auszug aus seines Vaters syntagma juris civilis sein. Die von 
mir angeführten Rectorats- und Promotionsreden sind wohl nicht gedruckt worden. Wir sehen aus 
der Reihe von Schriften, die Str. nach seiner Promotion in Jena, während er dort Advokat und, wie 
man annehmen darf, Privatdocent war, schrieb, seine grosse Thätigkeit. Die Wahl der Gegenstände 
ist freilich auffallend und die Behandlung mangelhaft, indem er vor vielfachen Eintheilungen kaum 
zur Sache selbst kommt. 
1704 disputirte in Jena Friedr, Wilh. Struve unter F. G. Struve’s Präsidio. Die Diss. handelt 
de chneliavohiis nmnmanis corumquc jure, vom Recht der Müntz - Cabinette. An einige Stellen des 
Römischen Rechts und alter Schriftsteller werden juristische Sätze angereiht, z. B. dass ein Münz 
cabinet zu den beweglichen Sachen gehöre, dass ein ususfructus daran sein könne u. s. w. 
1705 disputirte in Jena Beruh. Heinr. Pagendarm unter F. G. Struve’s Präsidium. Die Diss. 
handelt de haerede defünctum non repraesentante. Der Verfasser erörtert in vier Abtheilungen die 
jura personarum, die jura in re, die jura ad rem und die gerichtlichen Acte, welche nicht auf die 
Erben übergehen. 
170(5 disputirte in Jena unter F. G. Struve's Präsidio Fernst G. Brunner de fructibus penden- 
tibus. Die Dissertation erörtert in kurzen Sätzen einzelne Fragen in Rücksicht der fructus pendentes, 
z. B. ob die fructus pcculii adventii tempore emancipationis pendentes dem Emancipirten gehören etc. 
1708 disputirte unter Struve’s Präsidio Josias von Qualen, Holsteinischer Ritter. Die Diss. handelt 
de jurisdictionc prorogata. Der Verfasser erörtert die Frage, in wie fern durch Vertrag (1. 13 § ult. 
D. de re judicata) die Jurisdiction prorogirt werden könne. Das Römische Recht (1. 17. § 1. Cod. 
de episcopis), meint der Verfasser, geht rücksichtlich protestantischer Geistlichen dem canonischen 
c. 12 X. de fbro coinpet. vor.
	        
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