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14/25. September 1725 ausgestellt, die Beeidigung erfolgte am 19. Januar 1726, im nächsten Jahre
ward er auch zum Professor der Praxis ernannt und 1751 nach dem Tode des Prokanzlers Frise
zum Viceprokanzler. Nach Harpprechi's Weggang im Jahre 1728 waren Struve und Hartmann die
einzigen ordentlichen Professoren der juristischen Facultät. Als Vogt 1730 aus Plön nach Kiel
zurück berufen wurde, erhielt dieser den ersten Platz; nach Vbgt’s Tode im Jahre 1736 ward Str.
Professor Primarius, Hartmann hatte die zweite Stelle, 1738 trat als dritter ordentlicher Professor der
juristischen Facultät Am. Christ. Dom ein; G. H. Elend las von 1738 bis 1744 juristische Collegia,
stand aber unter den Professoren der philosophischen Facultät und war nur ausserordentlicher Pro- '
fessor der Rechte. J. C. U Dreyer übernahm 1745 die Professur des deutschen Rechts.
Unser F. G. Struve war der Sohn des Jenenser Juristen Georg Ad. Struve, der 1691 starb,
und besonders durch sein viel gebrauchtes Lehrbuch des Römischen Rechts jurisprudentia Romano-
Germanica forensis, dessen 17te Ausgabe 1759 erschien, so wie durch seine syntagmata juris civilis
und feudalis, und sein Gothofredi immo, welches die in Dion. Gothofred’s Ausgabe des corpus juris
civilis zu den Pandekten angeführten leges obstantes zu vereinigen sucht, bekannt ist. G. Adam
Struve’s Söhne zeichneten sich durch ihr wissenschaftliches Streben aus, der eine, Bure. Gotthelf Struve,
besonders durch seine staatsrechtlichen, literarischen und geschichtlichen Arbeiten, er starb 1738 als
Professor der Geschichte*) in Jena.**) Der andere, F. G. Stmve, geb. 1676, studirte in Jena und
Halle, hörte Stryck, Flörke u. A. und ward 1703 in Jena Doctor der Rechte nach einer unter Wild
vogel vertheidigten Diss. de balneis et balneatoribus; er hielt dann in Jena Vorlesungen und ward
Advokat des Hofgerichts. Im Jahre 1722 ward er in Hildburghausen Professor an dem dortigen
Gymnasium und behielt dieses Amt, auch als er zum Regierungs- und Consistorialrath ernannt worden
war. Das anscheinend Auffallende der Berufung eines Gymnasialprofessors zum Professor der Pan
dekten und des Canonischen Rechts nach Kiel verschwindet, wenn wir darauf Rücksicht nehmen,
dass F. G. Struve vor seinem Weggang nach Hildburghausen, vor 1722, und nachher während seiner
Professur am letzteren Orte mehrere juristische Schriften theils selbst geschrieben, theils heraus
gegeben hatte. Aus dem Nachlass des Vaters gab F. G. Struve 1706: sylloge controversiarum civi-
lium ad methodum evolutionum syntagmatis civilis Struviani collecta heraus. Der Vater hatte seine
Thätigkeit auch auf das Recht der Handwerker gerichtet, der Sohn gab seines Vaters decisiones juris
opificiarii zu Jena 1708 und 1711 heraus, ferner Adr. Beiers Tyro oder Lehrjungen und dessen Boethus
oder Handwerksgesellen 1717, dessen Magister oder Meister bei den Handwerkern 1719 und 1727,
dessen tract, de jure prohibendi von der Zünfte Zwang und vom Handwerkszeug 1721, dessen Hand-
lungs-, Kunst-, Berg- u. Handwerks-Lexikon 1722, und dessen corpus jurisprudentiae mechanicae
F. G. Struve war drei Mal verheirathet: 1707 mit Catharina Sophia Züllichau (t 1709), Tochter des Jcnaischen Super
intendenten Z., daun mit Dor. Joh. Werner (f 1742), Tochter des Schwarzburg. Canzleidirectors W., und 174G mit Sus. M.
Schwers geb. Luders, Wittwe des Regimentsquartiermeisters Schülers. Eine Tochter von F. G. Struve war verheirathet an
den Kieler Prof. Archiater Ernst Gotthold Struve, der 1743 in Petersburg in seinem dreissigsten Jahre starb; eine andere
Tochter war an den Assessor des Consistorii Carl Fr. Schwers, eine dritte ward 1739 an Pastor Carl Dietlef Struve in der
Uckermark verheirathet; ein Sohn von F. G. Struve, Karl Wilhelm Friederich, starb nach Meusel 1781 als Physikus zu
llolzminden.
*) Vergl. Füttcr, Litteratur des Staatsrechts, Th. 1, S. 364—369. Am bekanntesten sind wohl von ihm seine biblio
thecae, diejenige, welche sieh auf die Bücher über die Rechtswissenschaft bezieht; bibliotheca juris selecta, erschien zuerst 1703,
die 7tc Ausgabe, von Christian Gottlieb Fuder besorgt, ward 1743 zu Jena gedruckt. Fuder hat auch G. Ad. Struve's
bibliotheca historica verbessert herausgegeben, die später J. G. Meusel umarbeitete und erweiterte. Nach Meusel's Arbeit sind
mehrere Abtheilungen der geschichtlichen Literatur auf der Kieler Universitätsbibliothek geordnet.
**) Ein anderer Sohn G. A. Struve’s, Joh. Wilhelm, gab 1669 aus des Vaters Manuscripten : Evblutiones contro
versiarum in syntagmate juris civilis heraus. Die 6te Ausgabe dieses .Werkes erschien Francof. et Lipsiae 1713. 4.