Full text: (Band VI.)

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B. Rectoratsbericht vom 5. März 1858 bis 5. März 1860. 
In der für das Jahr 1858 veröffentlichten Chronik der Universität ist der Rectoratsbericht 
meines Herrn Vorgängers ausgefallen. Ich erlaube mir die wichtigeren Ereignisse des Jahres 1858/59 
dem Berichte über das jüngstverflossene Jahr hinzuzufügen. 
Auch wenn in dem vom Rector, und in ähnlicher Weise in dem von jedem ordentlichen Pro 
fessor beim Amtsantritte zu leistenden Eide (quod Academiae hujus Kiloniensis Dignitatem, Jura, 
Privilegia et Statuta pro virili observare velim) nicht eine besondere Verpflichtung auferlegt wäre, 
so müsste es schon die Folge eines natürlichen Pflichtgefühles sein, dass das Consistorium als Ver 
tretung der Universität die in beiden verflossenen Jahren gebotenen Gelegenheiten benutzte, um in 
ausführlichen Denkschriften die wesentlichsten Uebelstände, welche dem Gedeihen der Universität 
\ hinderlich sind, öffentlich darzulegcn und die Landesvertretungen der Herzogthümer Schleswig und 
Holstein zu bitten, den Wünschen der Universität durch Befürwortung derselben Gewicht zu 
verleihen. 
Da jene beiden Denkschriften, so wie die Bemerkungen und Bedenken der Stände über die 
selben durch den Abdruck in den Ständezeitungen beziehlich der Ständeversammlung für das Her- 
Herzogthum Holstein vom Jahre 1859 und der Ständeversammlung für das Herzogthum Schleswig 
vom Jahre I860 hinlänglich bekannt geworden sind, so darf hier von einer Wiederholung abge 
sehen werden. 
Dagegen wird es geziemend sein die Hoffnung auszusprechen, dass die gewissenhafte, ruhige 
Erörterung deren sich das Consistorium in jenen Denkschriften befleissiget hat, die Zustimmung, 
welche diesen Erörterungen in beiden Ständeversammlungen zu Theil geworden ist, zum Besten der 
Universität dienen, und namentlich auch die Ueberzeugung sich nachdrücklich Geltung verschaffen 
werde: dass es der Universität bei der unumwundenen Darlegung ihrer Beschwerdepunkte nur 
darum zn thun war, die Freiheit und Würde der Wissenschaft zu fördern. 
In dem Lehrerpersonal der Universität sind keine bedeutenden Aenderungen in den letzten 
beiden Jahren vorgekommen. Die theologische Facultät ist dieselbe geblieben, sie besteht aus 4 
ordentlichen Professoren. In der juristischen Facultät ist die fünfte ordentliche Professur, für das 
Schleswigsche Recht bestimmt, noch immer unbesetzt. Seit Michaelis 1859 hat sich der juristischen 
Facultät als Privatdocent der Dr. Seestem-Pauly angeschlossen und hält derselbe Vorträge über rö 
misches Recht. Die Facultät zählt 4 ordentliche Professoren, 1 aussordentliehen Professor und 4 
Privatdocenten. 
Die medicinische Facultät hatte durch den Tod des Etatsraths Prof. Dr. Gütz im Jahr 1858 
einen schmerzlichen Verlust erlitten (siehe Chronik f. d. J. 1858, S. 89). Die interimistische Leitung 
der Klinik wurde dem Privatdocenten Dr. Bartels anvertraüt und derselbe unterm 23. Mai 1859 
definitiv zum Nachfolger von Prof. Götz, und zwar als ordentlicher Professor in der medicinischen 
Facultät und Director des akademischen Krankenhauses ernannt. Der Physikus und Privatdocent 
Dr. 11. Schwartz verliess zu Ostern 1859 die hiesige Universität in Folge der ehrenvollen Berufung 
nach Marburg zu der ordentlichen Professur der Geburtshülfe und der Direction der geburtshülf- 
lichen Klinik. Ebenso folgte der bisherige Prosector und Privatdocent Dr. Claudius dem an ihn 
ergangenen ehrenvollen Rufe nach Marburg als ordentlicher Professor der Anatomie Als Privat 
docenten habilitirteu sich bei der medicinischen Facultät die Doetorcn lütter, Seeger, JJokm und 
Hensen. Dr. Ritter hält Vorträge über Pathologie und Ophthalmalogie seit Ostern 1859; die Doc- 
toren Seeger, Dohm und Hensen beginnen erst im Jahre 1860 ihre Vorträge. An der Facultät lehren 
dann 5 ordentliche, 2 ausserordentliche Professoren und 7 Privatdocenten.
	        
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