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gegen eine Vergütung auf die öffentliche Registratur und wurde dort anfangs unter dem Namen:
Museum Dreyerianum aufbewahrt, später aber die rein historischen Sachen an die öffentliche Biblio
thek abgegeben (Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Th. 2, Vorrede S. XI). Hier und in Breyer s
Biographie wird erwähnt: apparatus juris publici et historiae Lub. 3 Bde fbl., corpus juris publici
Lubec. 3 Bde fob, diplomatarium Hanseat. Lubec. 6 Bde folio, nach ür. 7 Bände. Prof. Deecke
nennt noch als Dr.’s handschriftlichem Nachlass angehörend eine bibliotheca deductionum et scriptor.
Lubec. eristicor. und eine bibliotheca deductionum et scriptor. episcop. Lubec. concern, eristic. Viel
leicht sind dies dieselben Manuscripte, welche Baumgarten Ariadne in conflictu jurisdict. Lubec.
nennt. Nach Dr. habe ich die letztem bei seiner Einleitung vom J. 1769 erwähnt.
ür. selbst giebt ausserdem noch als seinen Sammlungen angehörend an: diplomat, rerum
Lubec. sacrarum 1 Bd., episcopatus Lubec. 2 Bde, corpus constitut. Lubec. 11 Bde, corpus constitutt.
Holsatiae quondam ducalis ab a. 1500—1753 10 Bde, corpus juris aggeralis Germaniae, apparatus
jurisprudentiae formulariae medii aevi und bibliotheca jurium provincialium et statutariorum Germaniae.
Dr.’s wertlivolle Bibliothek ward von dem Bürgermeister Rodde gekauft, kam jedoch 1317
durch Vorsorge des Raths der Stadt Lübeck an die öffentliche Bibliothek, und ist mit dieser vereinigt.
Leider war ein Theil der bis 1817 in Kisten verpackten Bücher abhanden gekommen, er ist
erst später vor dem Untergang gerettet und auch für die öffentliche Bibliothek gewonnen worden.*)
Wir scheiden von einem Manne, der, wie Wenige, unermüdlich thätig war in seinem Amte
in Kiel, in seinen Aemtern in Lübeck, in der Wissenschaft und im Leben. Sein Pflegesohn und
Biograph Baumgarten, der ihn wie seinen Vater ehrte und mit inniger Dankbarkeit seiner gedenkt,
sagt von ihm: „Er strebte nach Achtung und gelehrtem Ruhm — ohne anmassend eitel und einge
bildet zu sein.“ Auch Hach hat in seinem Leben die freundliche Hülfe, Anweisung und Eörderung
erwähnt, welche „der gute alte Dreg er“ dem jungen Manne erzeigte, er hat andere Züge zu ür.’s
Bild der letzteren Lebensjahre zurückgehalten. „Es würde, sagt er, mehr Schatten in das Gemälde
„kommen, als das frühere thätige und redliche Leben des braven Mannes verdient und meine Dank
barkeit verträgt.“ Dr. hat manche seiner literarischen Irrthümer nach gewonnener Einsicht zurück
genommen und offen eingeräumt, dass er so gut wie Andere irre. Seine praktischen Arbeiten, wohl
auch seine Liebe, seine Schriften schnell den Gelehrten zu zeigen, gestatteten ihm nicht, seine An
merkungen, Bedenken und Nachrichten zurück zu halten, um sie zu einem Ganzen zu verarbeiten,
sie gingen mit gelehrten Anmerkungen, die ihm seine grosse Belesenheit bot, in’s Publikum und
stehen vereinzelt da als Zeugen seines Ileisses, seiner Liebe für das deutsche Recht, dem er eine
weite Grundlage zu geben trachtete.
Es konnte nicht meine Absicht sein, eine Lobrede auf Breyer zu schreiben; ich habe seine Eigen
heiten, seine Liebe sich in der Literatur und im Leben als Gelehrter, als Geschäfts- und Staatsmann
geltend zu machen, seine Ungenauigkeit und Hast eben so hervortreten lassen, wie seine unermüdete
wissenschaftliche Thätigkeit, seine Gelehrsamkeit und Bereitwilligkeit, seine Irrthümer zu bessern.
24) Johan Wilhelm Gadendam.**)
Als Breyer 1753 das Syndikat in Lübeck übernahm, war Justizrath Born, da Struve schon
am 20. Juli 1752 starb, kurze Zeit der einzige Professor der Rechte in Kiel. Durch Rescript des
*) V er S'- Göttinger Anzeigen 1817, S. 1255. Prof. Deecke hat freundlichst mcino Nachrichten über Dr.’s Nachlass
vervollständigt.
*’) Schröder giebt in seinem Lexicon der Hamb. Schriftsteller, Hd. 2, S. 416 u. 417 Nachricht über Gadendam und
citirt die frühem Schriften, in denen Auskunft über G. zu finden ist. Sehr, nennt nach seinem Plan nur die von G. iu Ham-