Allgemeine Nachrichten.
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/I-3m Vvraus bestellte Fahrten.
I tiaen Erhellungen einer Droschke, nicht zur sofor-
I buitfl ^Nutzung, sondern auf einen späteren Zcit-
! derpflich"^""bhmen, ist der Droschkenführer nicht
er die Bestellung an, so ist er vcrpflich-
fu,Is , ett uicht besondere Verabredung stattge-
ohdie Fahrt zu dem tarifmäßigen Preise
ho.,,..Vergütung ftir die Zwischenzeit oder das Ab-
ejnp« entweder selbst auszuführen, oder durch
V Eriatzmann ausführen zu lassen.
Ben n ^eachweis der Vorausbestellung ist der
berechtigt, von dem Fuhrherrn oder
zu für eine Fahrt bei Tage eine Fahrmarke
3w„ ^, bei lltacht eine solche von 1,20 Jl mit dem
Tages, an welchem die Fahrt geleistet
soll, zu verlangen.
gx„p"ch der Fuhrherr oder Kutscher ist berechtigt,
Aushändigung der vorbezeichneten Fahr-
bei 4 eit oine Anzahlung von 60 F für eine Fahrt
i U ^oge und von 1,20 Jl für eine Fahrt bei Nacht
Erlangen.
pre^b. Anzahlung ist auf den tarifmäßigen Fahr-
'o ln Anrechnung zu bringen.
„ VIII. Gepäck.
t Q s rf , ■ Handgepäckstücke, wie Handkoffer, Reise-
Und Hutschachteln, Schirm- und Stockfuttcrale
^vergleichen sind frei zu befördern.
jeden Koffer oder sonstiges Gepäckstiick
M Gewicht 15 Kilogramm iibersteigt, ist ohne
auf die Dauer und Art der Fahrt ein Zu-
"U von 30 F zu entrichten.
eb>„ oder mehr Handgepäckstücke rechnen für
nen Koffer.
Jy
io tili Gerungen währe nd der Fahrt.
Wenn sich während einer Fahrt die Zahl
orgäste in einer auf die Höhe des Fahrgeldes
"den Weise ändert, so ist die gestiegene
lO sm> i5er Fahrgäste vom Beginn der laufenden
d»^Euuten, die verminderte Zahl vom Beginn
"ochste,, 10 Minuten an der Berechnung der
% Zugrunde zu legen.
Wird eine Fahrt durch die Schuld des
Rollkutschers oder durch einen Unfall seiner
^,,Ho>l oder der Bespannung oder des Wagens
zöapbrochen und die Weiterfahrt erheblich ver-
oder unmöglich gemacht, so ist der Fahrgast
kn^Oluer Zahlung nicht verpflichtet, auch vor-
lenr Ovdenfalls zur Rückforderung des bereits er
nsten Fahrgeldes berechtigt.
i. L Fähr- und Brückeng eld.
ftesio v 3ähr- und Briickengeld oder dem gleicki-
^ohrgeldGebü^rcn bat der Fahrgast außer dem
Entrichtung des Fahrgeldes.
.Das Fahrgeld ist nach Beendigung der
gV.ioglcich zu entrichten.
°bf>v Cl Ährten nach dem Bahnhof, nach Theatern
hin W lart) anderen Orten und Veranstaltungen,
ei,,Dellen in größerer Anzahl unmittelbar hinter-
r,.jNder vorfahren, ist das Fahrgeld vor Er-
^.ung des Zieles zu begleichen.
, Nachtfahrten ist der Droschkenführer be-
der Ä / die Bezahlung des Fahrgeldes vor Beginn
Vortue r verlangen. In diesem Falle ist bei
sy>,?nsahrtcn mit unbestimmtem Endziel oder von
im voraus nicht bestimmbarer Dauer das
vrgeld halbstündlich im voraus zu entrichten.
XII. Schlittenfahrten.
16. Der Fahrpreis für Schlittenfahrten unter
liegt der freien Vereinbarung. Diese hat der
Droschkeuführer vor Antritt der Fahrt unaufge
fordert mit dem Fahrgast zu treffen. Bei Unter
lassung einer solchen gelangt die Taxe für Wagen-
fahrten zur Anwendung. Für Schlittenfahrten im
Bahnhossdienst ist dies ohne Ausnahme der Fall.
XIII. Vereinbarungen.
17. Trinkgeld zu verlangen oder Vereinbarun
gen mit dem Fahrgast abzuschließen, welche einen
höheren als den tarifmäßigen Fahrpreis festsetzen,
ist den Droschkenftihrern und Droschkenbesitzern
untersagt.
Tarif für Droschken mit Fahrpreis-Anzeiger
(Taxametern)
(vom 13. Juni 1902).
Die Droschke leistet bei
Beförderung
Von 1 b. 3 Personen am Tage
Von 3 b. 5 Personen am Tage
Von 1 b. 5 Personen nachts
Für die
Grundtaxe
von 50 L,
,xür
je fernere
10 L,
I. Einfache Taxe
bis 800 mlbis 400 m
Wegstrecke! Wegstrecke
II. Erhöhte Taxe
bis 600 m bis 300 m
Wegstreckej Wegstrecke
III. Doppelte Taxe
bis 400 m
Wegstrecke
>bis 200 m
Wegstrecke
Für Wartezeit berechnet der Fahrpreis-Anzeiger
vor Beginn der Fahrt ftir 8 Minuten 50 J,, int
übrigen aber bei allen Fahrten für je angefangene
4 Min. 10 ■»>, für die volle Stunde demnach 1,50 M.
a. Für ein Kind unter 10 Jahren in Begleitung
Erwachsener ist Fahrgeld nicht zu entrichten,
zwei solcher Kinder gelten einer, drei oder vier
Kinder aber zwei erwachsenen Personen gleich.
b. Die Nachtzeit umfaßt die Zeit von 11 Uhr
abends bis 7 Uhr morgens.
c. Gepäck bis zu 10 Kilogramm ist frei.
Au einmaligen Zuschlägen wird unabhängig
von der jeweilig eingestellten Taxe erhoben:
A. Für Gepäck von 10—25 Kilogramm . 25 F
ftir je weitere, wenn auch nur ange
fangene 25 Kilogramm 25
B. Für Mitnahme eines Hundes ... 25 Fi
Tarif für die Benutzung von Kraftdroschken
im Stadtgebiet Kiel
(vom 26. Januar 1908).
Die Kraftdroschke leistet bei
Beförderung
Für die !
Gruudtaxc
von 70 Lst
Von 1 bis 2 Personen
Von 3 bis 5 Personen
Von 1 bis 5 Personen, nachts
Für ^
je fernere
10 L,
I. Einfache Taxe
bis 600 mlbis 300 tu
Wegstreckej Wegstrecke
II. Erhöhte Taxe
bis 400 mlbis 200 m
Wegstrecke! Wegstrecke
III. Doppelte Taxe
(v.11 U. ab. b.7U. m.)
bis 400 m
Wegstrecke
bis 200 m
Wegstrecke