Full text: (1910)

Allgemeine Nachrichten. 
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/I-3m Vvraus bestellte Fahrten. 
I tiaen Erhellungen einer Droschke, nicht zur sofor- 
I buitfl ^Nutzung, sondern auf einen späteren Zcit- 
! derpflich"^""bhmen, ist der Droschkenführer nicht 
er die Bestellung an, so ist er vcrpflich- 
fu,Is , ett uicht besondere Verabredung stattge- 
ohdie Fahrt zu dem tarifmäßigen Preise 
ho.,,..Vergütung ftir die Zwischenzeit oder das Ab- 
ejnp« entweder selbst auszuführen, oder durch 
V Eriatzmann ausführen zu lassen. 
Ben n ^eachweis der Vorausbestellung ist der 
berechtigt, von dem Fuhrherrn oder 
zu für eine Fahrt bei Tage eine Fahrmarke 
3w„ ^, bei lltacht eine solche von 1,20 Jl mit dem 
Tages, an welchem die Fahrt geleistet 
soll, zu verlangen. 
gx„p"ch der Fuhrherr oder Kutscher ist berechtigt, 
Aushändigung der vorbezeichneten Fahr- 
bei 4 eit oine Anzahlung von 60 F für eine Fahrt 
i U ^oge und von 1,20 Jl für eine Fahrt bei Nacht 
Erlangen. 
pre^b. Anzahlung ist auf den tarifmäßigen Fahr- 
'o ln Anrechnung zu bringen. 
„ VIII. Gepäck. 
t Q s rf , ■ Handgepäckstücke, wie Handkoffer, Reise- 
Und Hutschachteln, Schirm- und Stockfuttcrale 
^vergleichen sind frei zu befördern. 
jeden Koffer oder sonstiges Gepäckstiick 
M Gewicht 15 Kilogramm iibersteigt, ist ohne 
auf die Dauer und Art der Fahrt ein Zu- 
"U von 30 F zu entrichten. 
eb>„ oder mehr Handgepäckstücke rechnen für 
nen Koffer. 
Jy 
io tili Gerungen währe nd der Fahrt. 
Wenn sich während einer Fahrt die Zahl 
orgäste in einer auf die Höhe des Fahrgeldes 
"den Weise ändert, so ist die gestiegene 
lO sm> i5er Fahrgäste vom Beginn der laufenden 
d»^Euuten, die verminderte Zahl vom Beginn 
"ochste,, 10 Minuten an der Berechnung der 
% Zugrunde zu legen. 
Wird eine Fahrt durch die Schuld des 
Rollkutschers oder durch einen Unfall seiner 
^,,Ho>l oder der Bespannung oder des Wagens 
zöapbrochen und die Weiterfahrt erheblich ver- 
oder unmöglich gemacht, so ist der Fahrgast 
kn^Oluer Zahlung nicht verpflichtet, auch vor- 
lenr Ovdenfalls zur Rückforderung des bereits er 
nsten Fahrgeldes berechtigt. 
i. L Fähr- und Brückeng eld. 
ftesio v 3ähr- und Briickengeld oder dem gleicki- 
^ohrgeldGebü^rcn bat der Fahrgast außer dem 
Entrichtung des Fahrgeldes. 
.Das Fahrgeld ist nach Beendigung der 
gV.ioglcich zu entrichten. 
°bf>v Cl Ährten nach dem Bahnhof, nach Theatern 
hin W lart) anderen Orten und Veranstaltungen, 
ei,,Dellen in größerer Anzahl unmittelbar hinter- 
r,.jNder vorfahren, ist das Fahrgeld vor Er- 
^.ung des Zieles zu begleichen. 
, Nachtfahrten ist der Droschkenführer be- 
der Ä / die Bezahlung des Fahrgeldes vor Beginn 
Vortue r verlangen. In diesem Falle ist bei 
sy>,?nsahrtcn mit unbestimmtem Endziel oder von 
im voraus nicht bestimmbarer Dauer das 
vrgeld halbstündlich im voraus zu entrichten. 
XII. Schlittenfahrten. 
16. Der Fahrpreis für Schlittenfahrten unter 
liegt der freien Vereinbarung. Diese hat der 
Droschkeuführer vor Antritt der Fahrt unaufge 
fordert mit dem Fahrgast zu treffen. Bei Unter 
lassung einer solchen gelangt die Taxe für Wagen- 
fahrten zur Anwendung. Für Schlittenfahrten im 
Bahnhossdienst ist dies ohne Ausnahme der Fall. 
XIII. Vereinbarungen. 
17. Trinkgeld zu verlangen oder Vereinbarun 
gen mit dem Fahrgast abzuschließen, welche einen 
höheren als den tarifmäßigen Fahrpreis festsetzen, 
ist den Droschkenftihrern und Droschkenbesitzern 
untersagt. 
Tarif für Droschken mit Fahrpreis-Anzeiger 
(Taxametern) 
(vom 13. Juni 1902). 
Die Droschke leistet bei 
Beförderung 
Von 1 b. 3 Personen am Tage 
Von 3 b. 5 Personen am Tage 
Von 1 b. 5 Personen nachts 
Für die 
Grundtaxe 
von 50 L, 
,xür 
je fernere 
10 L, 
I. Einfache Taxe 
bis 800 mlbis 400 m 
Wegstrecke! Wegstrecke 
II. Erhöhte Taxe 
bis 600 m bis 300 m 
Wegstreckej Wegstrecke 
III. Doppelte Taxe 
bis 400 m 
Wegstrecke 
>bis 200 m 
Wegstrecke 
Für Wartezeit berechnet der Fahrpreis-Anzeiger 
vor Beginn der Fahrt ftir 8 Minuten 50 J,, int 
übrigen aber bei allen Fahrten für je angefangene 
4 Min. 10 ■»>, für die volle Stunde demnach 1,50 M. 
a. Für ein Kind unter 10 Jahren in Begleitung 
Erwachsener ist Fahrgeld nicht zu entrichten, 
zwei solcher Kinder gelten einer, drei oder vier 
Kinder aber zwei erwachsenen Personen gleich. 
b. Die Nachtzeit umfaßt die Zeit von 11 Uhr 
abends bis 7 Uhr morgens. 
c. Gepäck bis zu 10 Kilogramm ist frei. 
Au einmaligen Zuschlägen wird unabhängig 
von der jeweilig eingestellten Taxe erhoben: 
A. Für Gepäck von 10—25 Kilogramm . 25 F 
ftir je weitere, wenn auch nur ange 
fangene 25 Kilogramm 25 
B. Für Mitnahme eines Hundes ... 25 Fi 
Tarif für die Benutzung von Kraftdroschken 
im Stadtgebiet Kiel 
(vom 26. Januar 1908). 
Die Kraftdroschke leistet bei 
Beförderung 
Für die ! 
Gruudtaxc 
von 70 Lst 
Von 1 bis 2 Personen 
Von 3 bis 5 Personen 
Von 1 bis 5 Personen, nachts 
Für ^ 
je fernere 
10 L, 
I. Einfache Taxe 
bis 600 mlbis 300 tu 
Wegstreckej Wegstrecke 
II. Erhöhte Taxe 
bis 400 mlbis 200 m 
Wegstrecke! Wegstrecke 
III. Doppelte Taxe 
(v.11 U. ab. b.7U. m.) 
bis 400 m 
Wegstrecke 
bis 200 m 
Wegstrecke
	        
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