II. Abt. V.
Allgemeine Nachrichten.
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nach Ablauf des Zahlungstermins (vergl. Absatz 1
und 2).
Kann das Schulgeld im Zwangsverfahren nicht
beigetrieben werden, so wird ein Weiterbesuch einer
städtischen, mit Schulgeldzwang verbundenen Schule
nicht gestattet.
Die vorstehenden Bestimmungen treten am
1. April 1907 in Kraft.
Kiel, den 12. Juli 1906.
Der Magistrat.
Fuß-
Auszug aus den Bestimmungen über den Bezug von
Gas, Wasser und elektrischem Strom,
aus den städtischen Werken,
a. Der Gasverbrauch wird nach cbm be
rechnet. Der Preis beträgt während der Sommer
monate (April bis Septembers 13 $, während der
Wintermonate (Oktober bis März) 10 $ pro cbm.
Angefangene cbm werden voll berechnet.
Beim Uebergang vom Sommer- zum Winter-
preis soll auf möglichst fristgerechte Ablesung der
Gasmesserstände Bedacht genommen werden. Eine
genaue Jnnehaltung der Termine wird sich aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht in allen
Fällen erreichen lassen. Aus diesem Umstande
dürfen Einwendungen gegen die Preisberechnung
nicht hergeleitet werden.
Die Gasmesser -Miete kostet jährlich für
einen Messer zu 3 Fl. = 3,60 A; ju 5 Fl. - 3,60 A;
zu 10 Fl. = 4,80 A) zu 20 Fl. = 7,20 A; zu
30 Fl. = 9,60 A: zu 40 Fl. - 12,60 A.
_ b. Der Wasserverbrauch, durch Wasser-
messer festgestellt, wird nach cbm berechnet. Der
Einheitspreis beträgt:
bis zu 1000 cbm im Vierteljahr . ... 20
bei weiteren 500 cbm für diese 18 ^
bei weiteren 1000 cbm für diese .... 16 ^
und weiter für jeden folgenden cbm ... 14 A
Die Miete für die Wassermesser be
trägt für einen Messer mit einer Weite von
7 mm 3 A jährl. 50 mm 4,50 A viertelj.
10 ,, 3 ,, ,, 65 ,, o,25 ,, ,,
15 „ 4 „ „ 75/80 „ 6,15 „
20 „ 5 „ „ 100 . 8,25 „
25 „ 7 „ „ 125 „ 10,35 „
30 „ 9 „ „ 150 „ 12,90 „
„ 3 „ viertelj. 200 „ 17,70 „
c. Der Verbrauch a n Licht- und
Traftstrom wird durch Elektrizitätsmesser fest
gestellt und nach Kilowattstunden berechne.t Der
Einheitspreis beträgt:
1. für Lichtstrom pro Kilowattstunde 50 Jj.
Auf den so berechneten Strompreis wird am
Jahresschlüsse solchen Abnehmern, welche für das
Betriebsjahr einen höheren Betrag als 1000 Ä für
Leleuchtungsstrom zu zahlen haben, für den über
schießenden Betrag ein Rabatt gewährt,, und zwar
nach folgenden Sätzen:
Für das Mehr über 1000— 2000 A 5 %
„ „ „ „ 2000— 3000 „ 10 %
„ „ „ „ 3000— 5000 „ 15 %
„ „ „ „ 5000— 7000 „ 20 %
„ „ „ „ 7000—10000 „ 25 %
„ „ „ „ 10000 A 30 %
Der Rabatt wird für jede Stufe besonders be
rechnet.
Auf Antrag kann solchen Abnehmern, die
eine Jahresbrenndauer von über 1000 Brennstunden
haben, daneben noch ein Brennstundenrabatt ge
währt werden, der bei 1001—2000 Brennstunden
10 %, bei über 2000 Brennstunden 15 % beträgt.
2. für Kraftstrom (zur Erzeugung mechani
scher Energie, für Lichtbäder, Röntgenkabinetts und
andere medizinische oder gewerbliche Zwecke) kommt
ein Doppeltarif zur Anwendung.
Der normale Grundpreis beträgt 20 $ für die
Kilowattstunde.
Uebersteigt der jährliche Verbrauch 3000 Kilo
wattstunden, se beträgt der Preis
für das Mehr über 3 000— 6 000 Kilowstd. 18 F,
6000- 10000 „ 17 ...
.. 10 000— 30 000 „ 16 .,.
30 000— 60 000
60 000—100 000
100 000
15
14
12
40
Der Rabatt wird für Licht- und Kraftstrom und
für jede Stufe besonders berechnet. Der Stromver
brauch verschiedener Grundstücke desselben Strom
abnehmers wird zum Zwecke der Rabattgewährung
nicht zusammengerechnet, es sei denn, daß die Mehr
zahl der Grundstücke durch eine Verlegung der Be
triebsstätte entstanden war.
Für Kraftstrom, der
im Monat Oktbr. während der Std. v. 6—9 U. abds.,
., „ Novbr. „ „ „ ,. 5—9 „ „ ,
n ,, Dezbr. ,, ,, ,, ,, 4 9 ,, ,, ,
,, h an. ,, „ ,, ,, 4 9 ,, ,, ,
n ,, F c b r. „ „ „ „ 5 9 ■„ „ ,
entnommen wird, betragt der Grundpreis 40 -s für
die Kilowattstunde.
Auf die nach diesem erhöhten Grundpreise be
rechneten Strommengen wird Rabatt nicht gewährt.
Für Strom zur Ladung von Akkumulatoren
wird während der billigen Zeit der normale Kraft
strompreis, während der teuren Zeit jedoch nicht der
erhöhte Kraftstrompreis, sondern der Lichtstrom
preis berechnet. Es ist zulässig, eine besondere, vom
Elektrizitätswerk zu genehmigende Schalteinrichtung
einzubauen, die es gestattet, während dieser Zeit
Strom zur Beleuchtung direkt aus dem städtischen
Netz (also unter Umgehung der Batterie) zu ent
nehmen.
Aus der Kraftstromleitung eines Eletkromotors
darf nur eine Glühlampe von höchstens 16 Normal
kerzen gespeist werden, die in dem Raume, in dem
der Motor aufgestellt ist, installiert sein und eine be
sondere Sicherung erhalten mutz. Zwei Lampen
hintereinander zu schalten, ist unstatthaft. Bei
Ventilatoren ist die Speisung einer Glühlampe zum
Kraftstrompreise nicht statthaft.
Werden Motore von einer Installation gespeist,
die an einen Zähler für Licht angeschlossen ist, so
kommt für den vollen Stromverbrauch der Licht
preis zur Berechnung. Das Gleiche gilt für den
Stromverbrauch von Motoren, die ganz oder teil-
weise zur Erzeugung von elektrischem Licht dienen,
es sei denn, daß sie ausschließlich in den Tagesstun
den zum Laden von Akkumulatoren benutzt werden.
Abnehmern, die nach dem Doppeltarif Strom
entnehmen, um hiermit eine Akkumulatorenbatterie
zu laden, ist es gestattet, auch an Nachbarn inner
halb ihres Häuserblocks Strom abzugeben. Be
dingung ist jedoch, daß die Ladung der Batterie so
wie der Betrieb der Zusatzmaschine nur durch
Strom des städtischen Elektrizitätswerks erfolgt.
Die monatliche Miete für einen Elek
trizitätsmesser beträgt: