Full text: (1908)

II. Abt. V. 
Allgemeine Nachrichten. 
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nach Ablauf des Zahlungstermins (vergl. Absatz 1 
und 2). 
Kann das Schulgeld im Zwangsverfahren nicht 
beigetrieben werden, so wird ein Weiterbesuch einer 
städtischen, mit Schulgeldzwang verbundenen Schule 
nicht gestattet. 
Die vorstehenden Bestimmungen treten am 
1. April 1907 in Kraft. 
Kiel, den 12. Juli 1906. 
Der Magistrat. 
Fuß- 
Auszug aus den Bestimmungen über den Bezug von 
Gas, Wasser und elektrischem Strom, 
aus den städtischen Werken, 
a. Der Gasverbrauch wird nach cbm be 
rechnet. Der Preis beträgt während der Sommer 
monate (April bis Septembers 13 $, während der 
Wintermonate (Oktober bis März) 10 $ pro cbm. 
Angefangene cbm werden voll berechnet. 
Beim Uebergang vom Sommer- zum Winter- 
preis soll auf möglichst fristgerechte Ablesung der 
Gasmesserstände Bedacht genommen werden. Eine 
genaue Jnnehaltung der Termine wird sich aus 
verwaltungstechnischen Gründen nicht in allen 
Fällen erreichen lassen. Aus diesem Umstande 
dürfen Einwendungen gegen die Preisberechnung 
nicht hergeleitet werden. 
Die Gasmesser -Miete kostet jährlich für 
einen Messer zu 3 Fl. = 3,60 A; ju 5 Fl. - 3,60 A; 
zu 10 Fl. = 4,80 A) zu 20 Fl. = 7,20 A; zu 
30 Fl. = 9,60 A: zu 40 Fl. - 12,60 A. 
_ b. Der Wasserverbrauch, durch Wasser- 
messer festgestellt, wird nach cbm berechnet. Der 
Einheitspreis beträgt: 
bis zu 1000 cbm im Vierteljahr . ... 20 
bei weiteren 500 cbm für diese 18 ^ 
bei weiteren 1000 cbm für diese .... 16 ^ 
und weiter für jeden folgenden cbm ... 14 A 
Die Miete für die Wassermesser be 
trägt für einen Messer mit einer Weite von 
7 mm 3 A jährl. 50 mm 4,50 A viertelj. 
10 ,, 3 ,, ,, 65 ,, o,25 ,, ,, 
15 „ 4 „ „ 75/80 „ 6,15 „ 
20 „ 5 „ „ 100 . 8,25 „ 
25 „ 7 „ „ 125 „ 10,35 „ 
30 „ 9 „ „ 150 „ 12,90 „ 
„ 3 „ viertelj. 200 „ 17,70 „ 
c. Der Verbrauch a n Licht- und 
Traftstrom wird durch Elektrizitätsmesser fest 
gestellt und nach Kilowattstunden berechne.t Der 
Einheitspreis beträgt: 
1. für Lichtstrom pro Kilowattstunde 50 Jj. 
Auf den so berechneten Strompreis wird am 
Jahresschlüsse solchen Abnehmern, welche für das 
Betriebsjahr einen höheren Betrag als 1000 Ä für 
Leleuchtungsstrom zu zahlen haben, für den über 
schießenden Betrag ein Rabatt gewährt,, und zwar 
nach folgenden Sätzen: 
Für das Mehr über 1000— 2000 A 5 % 
„ „ „ „ 2000— 3000 „ 10 % 
„ „ „ „ 3000— 5000 „ 15 % 
„ „ „ „ 5000— 7000 „ 20 % 
„ „ „ „ 7000—10000 „ 25 % 
„ „ „ „ 10000 A 30 % 
Der Rabatt wird für jede Stufe besonders be 
rechnet. 
Auf Antrag kann solchen Abnehmern, die 
eine Jahresbrenndauer von über 1000 Brennstunden 
haben, daneben noch ein Brennstundenrabatt ge 
währt werden, der bei 1001—2000 Brennstunden 
10 %, bei über 2000 Brennstunden 15 % beträgt. 
2. für Kraftstrom (zur Erzeugung mechani 
scher Energie, für Lichtbäder, Röntgenkabinetts und 
andere medizinische oder gewerbliche Zwecke) kommt 
ein Doppeltarif zur Anwendung. 
Der normale Grundpreis beträgt 20 $ für die 
Kilowattstunde. 
Uebersteigt der jährliche Verbrauch 3000 Kilo 
wattstunden, se beträgt der Preis 
für das Mehr über 3 000— 6 000 Kilowstd. 18 F, 
6000- 10000 „ 17 ... 
.. 10 000— 30 000 „ 16 .,. 
30 000— 60 000 
60 000—100 000 
100 000 
15 
14 
12 
40 
Der Rabatt wird für Licht- und Kraftstrom und 
für jede Stufe besonders berechnet. Der Stromver 
brauch verschiedener Grundstücke desselben Strom 
abnehmers wird zum Zwecke der Rabattgewährung 
nicht zusammengerechnet, es sei denn, daß die Mehr 
zahl der Grundstücke durch eine Verlegung der Be 
triebsstätte entstanden war. 
Für Kraftstrom, der 
im Monat Oktbr. während der Std. v. 6—9 U. abds., 
., „ Novbr. „ „ „ ,. 5—9 „ „ , 
n ,, Dezbr. ,, ,, ,, ,, 4 9 ,, ,, , 
,, h an. ,, „ ,, ,, 4 9 ,, ,, , 
n ,, F c b r. „ „ „ „ 5 9 ■„ „ , 
entnommen wird, betragt der Grundpreis 40 -s für 
die Kilowattstunde. 
Auf die nach diesem erhöhten Grundpreise be 
rechneten Strommengen wird Rabatt nicht gewährt. 
Für Strom zur Ladung von Akkumulatoren 
wird während der billigen Zeit der normale Kraft 
strompreis, während der teuren Zeit jedoch nicht der 
erhöhte Kraftstrompreis, sondern der Lichtstrom 
preis berechnet. Es ist zulässig, eine besondere, vom 
Elektrizitätswerk zu genehmigende Schalteinrichtung 
einzubauen, die es gestattet, während dieser Zeit 
Strom zur Beleuchtung direkt aus dem städtischen 
Netz (also unter Umgehung der Batterie) zu ent 
nehmen. 
Aus der Kraftstromleitung eines Eletkromotors 
darf nur eine Glühlampe von höchstens 16 Normal 
kerzen gespeist werden, die in dem Raume, in dem 
der Motor aufgestellt ist, installiert sein und eine be 
sondere Sicherung erhalten mutz. Zwei Lampen 
hintereinander zu schalten, ist unstatthaft. Bei 
Ventilatoren ist die Speisung einer Glühlampe zum 
Kraftstrompreise nicht statthaft. 
Werden Motore von einer Installation gespeist, 
die an einen Zähler für Licht angeschlossen ist, so 
kommt für den vollen Stromverbrauch der Licht 
preis zur Berechnung. Das Gleiche gilt für den 
Stromverbrauch von Motoren, die ganz oder teil- 
weise zur Erzeugung von elektrischem Licht dienen, 
es sei denn, daß sie ausschließlich in den Tagesstun 
den zum Laden von Akkumulatoren benutzt werden. 
Abnehmern, die nach dem Doppeltarif Strom 
entnehmen, um hiermit eine Akkumulatorenbatterie 
zu laden, ist es gestattet, auch an Nachbarn inner 
halb ihres Häuserblocks Strom abzugeben. Be 
dingung ist jedoch, daß die Ladung der Batterie so 
wie der Betrieb der Zusatzmaschine nur durch 
Strom des städtischen Elektrizitätswerks erfolgt. 
Die monatliche Miete für einen Elek 
trizitätsmesser beträgt:
	        
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