Lieferant 8. >1. Schiffe. Abt. I: Aus feinstem Hopfen und Malz her-
g-stellte helle mul dunkle Lagerbiere, Cabinetbräu, Exportbier.
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Allgemeine Nachrichten.
II. Abt. V.
Kanu das Schulgeld im Zwangsverfahren nicht
bcigetrieben werden, so wird ein Weiterbefuch einer
städtischen, -mit Schulgeldzwan-g verbundenen Schule
nicht gestattet.
8 8.
Die vorstehenden ^Bestimmungen treten am
1. April 1907 in Kraft.
Kiel, ^den 12. Juli 1906.
Der Magistrat.
Fuß.
Auszug ans den Bestimmungen über den Bezug von
HaS. Wasser, Licht und Kraft
aus den. städtischen Werken,
a. Der Gasverbrauch wird nach cbm be
rechnet. Der Einheitspreis beträgt:
1. für Leuchtgas 20 Pfg.
2. für Heiz-, Koch- und Motorengas . 14 „
3. für Motorengas zum Betriebe elek
trischer Lichtmaschinen, auch wenn
der Motor nicht ausschl. zu diesem
Betriebe benutzt wird 17 „
Bei größerem Verbrauch wird Rabatt gewährt
und zwar bei einem Verbrauch von mehr als
2000— 3000 M.
= 3 %
3000— 4000 „
= 4 %
4000—5000 „ :
= 6 %
5000— 6000 „
- S %
6000— 9000 „
— 10 %
9000—12000 „
- 12 %
12000—15000 „
- 14 %
15000— 20000 „
- 18 %
über 20000 „
- 20 %
chatt wird nach lSchtuß des Rechmmgs-
Dieser
jähres vergütet und zwar mit der Maßgabe, daß der
Gesamtpreis nicht unter dem Höchstbetrage der dem
wirklichen Verbrauch nächsten, niedrigeren Stufe be
tragen darf. Dabei sind die Verbrauchsartcn zu 1
und 3 zusammenzurechnen.
Die Gasmesser-Miete kostet jährlich für
einen Messer zu 2 Fl. - 3 M.; zu 3 Fl. = 3,00 M.;
zu 5 Fl. = 3,60 M.; zu 10 Fl. — 4,80 M.; gu
20 Fl.'- 7,20 M.; zu 30 Fl. - 9,60 M.; zu
40 Fl. = 12,60 M.
b. Der W as serverbrauch, durch Wasser-
messer festgestellt, wird nach cbm berechnet. Der
Einheitspreis beträgt:
bis zu 1000 cbm im Vierteljahr .... 20 Pfg.
bei weiteren 600 cbm für diese .... 18 „
bei weiteren 1000 cbm für diese 16 „
und weiter für jeden folgenden cbm . . 14 „
Die Miete für die W a s s e r m e f s e r be
trägt für einen Messer mit einer Weite von
7
mm 3 M.
jährl.
50
mm 4,50 M.
Viertels.
10
„ 3 „
65
.. 6.25 .,
15
„ 4 „
75/80
„ 6,15 „
20
,? 5 „
100
„ 8,25 „
25
„ 7 „
125
„ 10,35 „
30
„ 9 „
150
„ 12,90 „
40
,. 3 „
Viertels.
200
17,70 „
„
c. Der
Licht-
und
Kraftver
irauch
wird durch Elektrizitätsmesser festgestellt und nach
Kilowattstunden berechnet. Der Einheitspreis
beträgt:
1. für Lieh Ostrom pro Kilowattstunde 60 Pfg.
Auf den so berechneten Strompreis wird am
Jahresschlüsse solchen Abnehmern, welche für das Be
triebsjahr einen höheren Betrag als 500 M. für Be-
Für das Mehr über
lcuchtungsstrom zu zahlen hüben, für den über
schießenden Betrag ein Rabatt gewahrt und zwar noch
folgenden Sätzen:
“ 500—1000 M. — 5 °/o
1000—1500 „ — 10 %
1500—2000 „ — 15 %
2000—3000 „ — 20 °/6
3000—4000 „ — 22 %
4000—6000 „ — 25 %
6000—8000 „ =i 80 °/o
8000 M. = 85 %’
Der Rabatt wird für jede Stufe besonders be
rechnet.
2. für K r a f t st r o m (zur Erzeugung mechanisch.
Energie, für Lichtbäder, Röntgenkabinetts und
andere medizinische oder gewerbliche Zwecke) pro Kilo
wattstunde 20 Pfg.
Wird der Kraftstrom als „Tagesstrom", d. h.
im April von 6 Uhr borm. bis 7 Uhr nachm.
., Mai „ 6 „ „ ,. 7 „
„ Juni „ 6
„ Juli „ 6
„ August „ 6
„ September „ 6
„ Oktober „
„ November „ 7
„ Dezember „ 7
„ Januar „ 7
„ Februar 7
„ März 7
entnommen und ist von
de ft verbrauch von .........
d e n gewährleistet und erreicht worden, so betrügt
der Prvis für die ersten 10 600 Kilowaltstunden 18
Pfg., für das Mehr über 10 000 bis zu 30 000 Kilo
wattstunden 17 Pfg., für das Mehr über 30 000 bis
zu 50 000 Kilowattstunden 16 Pfg., für das Mehr
über 50 000 Kilowattstunden 15 Pfg. für die Kilowatt
stunde.
Den Abnehmern mit einem g a r a nt i e r -
t e n Jahresverbrauch von 5000 Kilowatt
stunden steht es frei, mit dem Tagesstrom eine eigene
Akkumulatorenbatterie zu laden und aus dieser auch
Strom für Licht zu entnehmen. '
Im übrigen ist nur gestattet, bei einem Elek
tromotor eine elektrische Glühlmnpe von höchstens
16 N.-K. zu speisen. Diese Lampe mutz jedoch stets
in dem Raume, in welchem der Motor aufgestellt ist,
installiert sein und eine besondere Sicherung er
halten.
Die monatliche Miete für einen Elek
trizitätsmesser beträgt:
8 „
„ .. „ 8 „
8 „
., 7 „
„ „ „ 7 „
„ „ „ 5 „
„ ., „ 5 „ „
„ „ „ 5 „ „
„ „ „ 6 „
„ „ „ 6 „ „
dem Abnehmer ein M > n -
5 0 0 0 K i t o w a i t st u n-
Größe
Für Lampen
16 Normalkerzen
oder deren
Stromäquivalent
Monatlich
Mietbetra
2,5/220
10
0,75 M.
2 (2,5/220)
20—25
1,20 „
5/220
20-25
1,20 „
(2 5/220)
25-50
1,50 „
10/220
25—50
1.50 „
i 5/220
50-60
1.80 „
2 (10/220)
60-90
1.80 „
2 (15/220)
90—130
2,10 „
2 (25/220
130 —ca. 200
2,40 „
2 (50 220)
200 — ca. 400
2.70 „
Größere oder nicht im Verzeichnis vorgesehene
Elektrizitätszähler müssen von den berr .Stromab-