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Verkehrsanstalten. — Allgemeine Bestimmungen.
II. Abt. IV. F it. V.
Germania-Brauerei
Lieferant S M. Schiffe Abt. I: Aue feinstem Hopfen und Malz her
gestellte helle und dunkle Lagerbiere, Cabinetbräa, Exportbier.
d. Linie Jensenstraße.
Die Dampfschiffe „Gertrud", „Hanna", „Char
lotte" und „Martha" nach Gaarden (Linie Jensen-
Straße—Germ. -Werft).
e. Hafenrundfahrt-Aktiengesellschaft.
Weiße Dampfer-Linie.
(Geschäftsst.: Wall 841. F. 486.)
A u f s i ch t s r a t : Chr. Jvers, Joh. Ströh, Ein.
Lorenzen, iMax Klünder, Exzellenz Hoppenstedt,
Gerneindevorst. Schoope u. Konsul Grimni.
Die Dampfer fuhren vom Bahnhof alle halbe
Stunden ab und zwar abwechselnd in östlicher und
westlicher Richtung. Sic laufen bis Friedrichsort
alle Stationen der Kieler Förde an.
Näheres s. Fahrpläne an den Anlegestellen.
Dampfer: „Dietrichsdors", „HeikeNdovf", „Hol
tenau", „Kitzebevg", „Möltenort".
Fahrpreis: Je 4 Teil-Strecken 10 Pf., Runds. 40 Pf.
Die Kieler Dockgesellschaft.
I. W. Seidel
(Kommanditgesellschaft auf Aktien),
hält zwei schwimmende Docks zur Aufnahme von
Schiffen zur Verfügung.
Persönlich haftend« Gesellschafter: Äaufm. I. W.
Seidel und Konsul Aug. Seibel; Kontor: Hasen-
Str. 17.
Wochenwagen
fahren regemäßig nach:
Eckeruförde: Montags, Mittwochs u. Freitags
2 Uhr nachm, ab „Nordischer Hof", Ziegeltoich
(Fuhrmann Jhrens).
Ellerbek, Wellingdorf u. Neumühlen:
ab „Nordisch. Hos", Ziegelteich (Fuhrm. Sensen),
Zeit unbestimmt.
Friedrichsort: tägl. 12 Uhr mittags ab Land
haus, Untere Str. (FNHrm. Merckelt).
G e t t o r f: Dienstag u. Freitag 6 Uhr nachm, ab
Nord. Hof", Ziegelteich (Fuhrm. Petersen).
Mittwoch u. Sonnabend 4 Uhr nachm, ab „Muhls
Hotel", Klinke 24 (Fuhrm. Kühl).
L ü t je n b u rg: Freitag 11 Uhr vorm, ab „Nord.
Hof" (Fuhrm. Jäger).
Preetz: täglich 6 Uhr abends ab „Nord. Hof",
Ziegelteich (Fuhrm. Horn). Fuhrm. Pforr ab
„Muhls Hotel", Klinke.
Schönberg über Probsteierhagen:Diens
tag, Donnerstag u. Sonnabend ca. 4 Uhr nachm,
ab Fleck's Restaurant, Kl. Kuhberg 36 (Fuhrm.
Böck).
Suchsdorf („Zur Krone"): von 7 Uhr morgens
bis 10 Uhr abends ab Restaurant „Baumhaus",
Eckernf. Str. 5.
Wik u. Holtenau: tägl. 1 Uhr nachm, ab „Nord.
Hof", Ziegelteich (Fuhrm. C Möller).
V. Allgemeine Wachrichten
Meldepflicht.
(Landespolizciverordn. v. 20./12. 04; Orrchiolizei-
verordn. v. 21./3. 05; Amtsbl. S. 473/474.)
Ausführungsanweisung.
Inhaltlich der vorstehenden Polizeiverordnung be
steht inr Polizeibezirk Kiel eine Verpflichtung zur
Anmeldung, Ilmmeldung nNd Abmeldung.
I. Anmeldung.
Anmeldepflichtig ist bezw. sind:
a) wer innerhalb des Polizeibezirks Kiel
seinen Wohnsitz oder dauernden Aufent
halt ntmmt,
b) wer sich vorübergehend im Polizeibezirk
Kiel zu Erwerbs-, Erziehungs-, Ausbil-
dungs- oder Kurzwecken länger als eine
Nacht aufhält (z. B. Schüler, Studenten,
Kranke, die eine Heilanstalt aufsuchen oder
sich in Privatpflege befinden),
c) wer sich besuchsweise länger als 1 Monat
in einem hiesigen Haushalte aufhält.
Erfolgt jedoch die Aufnahme gegen Ent
gelt, so tritt die Anmeldepflicht schon nach
einem Aufenthalt von mehr als einer
Nacht ein,
d) sogenannte ./Saisonarbeiter" (§ 4 der
Landespolizeiverordnung).
Die Anmeldungen zu a — d haben
binnen 6 Tagen nach dem Anzug
zu erfolgen.
Besonders anzumelden sind
e) Reichsausläuder.
Diese sind binnen 24 Stunde«
nach dem Anzug meldepflichtig, sofern der
Aufenthalt länger als eine Nacht dauert.
Die Verpflichtung zur Anmeldung haben Nicht
nur die vorstehend bezeichneten Personen selbst.
Wie aus den §8 6 und 7 der Verordnung M
den Polizeibezirk Kiel hervorgeht, besteht noch eine
besondere Meldepflicht:
1. für diejenigen Personen, welche den Melde-
pflichtigen Wohnung, Unterkommen oder Obdach ge
währen, sofern sie sich nicht vor Ablauf der Melde
pflicht von der erfolgten Meldung überzeugt haben;
2. für die Leiter von Krankenhäuser», Irren-
anstalten, Armenanstalten und ähnlichen Jrrstituten
hinsichtlich der aufgenommenen Personen.
8 9 d. Ges. bestimmt: Aktive Militärpersoucn
siird nur für ihre Person nicht meldepflichtig, doch
sind, soweit sie nicht in Kasernen, Kriegsschiffen, La
zaretten oder sonstigen militärfiskalisch:» Grund
stück.», sondern in Privatquartieren wohnen, die im
§ 6 bezeichneten Personen zu ihrer An- und Ab
meldung innerhalb dervorgeschriebenen Fristen ver
pflichtet.
Form der Anmeldung.
Die Anmeldung hat schriftlich in mindestens 2
Stücken des vorgeschriebenen, rosafarbenen „An
meldescheins" zu erfolgen, und zwar in der Stadr