Full text: (1906)

Ü- Abt. V. 
Allgemeine Nachrichten. 
79 
r , . , c vf Abt II: Malztrold. Beliebtestes Familiengetränk 
f'Üiania-BraUerei Ss!- Ä Extrakt. Niedriger Alkohol. - Aerzilich empfohlen. 
Friedhofgebührenordnung der Kieler 
evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde. 
Vom 28. April 1904. 
. § 1 Die Gebühren betragen: 
' bei Ueberlafsung eines Platzes für eine gemauerte 
Grabstätte der gm .der in Anspruch 
„ genommenen Fläche M- 200 
' für Erbbegräbnisse: 
a ) Klasse A: das einfache Grab . . » 120 
jede fernere Grabstätte ...» 80 
b) Klasse 8: jedes Grab ...» OO 
c ) bei Abweichimg von der Reihen 
folge und bei Anweisung eines 
bevorzugten Platzes . . die Hälfte mehr 
ü) auf von dem Fricdhofausschuß 
bestimmten Feldern in bevor 
zugter Lage die Hälfte mehr 
Liegen beide Voraussetzungen zu 
es und äs vor, so werden beide 
Aufschläge erhoben. 
es bei Wiedcrbenutzung von Erb- t die Hälfte 
begräbnissen in den Fällen der I der Sätze 
§§12 und 16 drr Friedhofovd- i zu 2 a 
g nung ' und b 
• für die Ausfertigung der Erwerbs 
urkunde bei Erbbegräbnissen jeder 
.Art M. 10 
' für Reihengräber: 
a ) von Erwachsenen »18 
8) von Kindern im Alter von 6 
Wochen bis 16 Jahren .... » 6 
c ) von Kindern unter 6 Wochen und 
- Totgeborenen . ^ 
• für Gräber bei auf Kosten einer 
Armenkasse erfolgenden Beerdigun 
gen „nd hti Anatomieleichen gelten 
die gleichen Sätze wie zu 4. 
' für ortsfremde Leichen (cfr. / obige Sätze mit 
,, § 3 der . Friedhofordnungs \ 50 % Aufschlag 
' kür die Umschreibung von Erbbegräb 
nissen auf einen neuen Erwerber und 
die Rückgabe nicht belegter Erbbe 
gräbnisse .(§.13 der .Friedhoford- 
nungs nach Festsetzung des Friedhof- 
v ausschnsses Ml 10—30 
' ■ für die Gestattung der Aufnahme 
fremder Leichen in ein Erbbegräbnis 
!§ 11 der Friedbofordnnngl nach 
Festsetzung des Friedhofausschufses Ml 10—30 
8 2. Bei Beerdigungen werden fer- 
1 uer erhoben: 
für die Beisetzung eines Sarges oder 
einer Aschennrnc in gemauerten 
2 Grabstätten 
kür das Grab machen bei Erbbryräb- 
uissen oder dlfchenurnen: 
Klasse A: für 5t in der unter fünf 
Jahren *2 
im übrigen ... »24 
Klasse B: für Kinder unter fünf 
Jahren 9 
g ... im übrigen ... »18 
das Grabmachen in Reihen- 
gräbern: 
für Erwachsene 8 
b ) für Kinder im Mer von sechs 
Wochen bis 15 Jahren ... » 4 
c) für Kinder unter sechs Wochen 
und Totgeborene .... „ 2 
4. für das Grabmachen in Armen- 
gräbcrn und bei Anatomieleichxn gel- 
r.n die gleick)cn Sätze wie zu 3. 
6. bei Ansgiabnngcn von Leichen das 
Doppelte der für das Grabmachen 
bestimmten Gebühren, außerdem. bei 
Ueberführung in eine neu erworbene 
Grabstätte eine besondere Gebühr 
von: 
a) bei Erwachsenen .... »50 
ds bei Kindern „25 
In der Gebühr für das Grabmachm sind die 
Dienstleistungen bei der Einftntung unld die Grob- 
zuschüttungen nebst Errichtung eines Erdhügels auf 
dem Grabe mit enthalten. 
§ 3. Ferner werden erhoben: 
1. für die Benutzung eines Leichen- 
zimmcrs für den Tag .... M. 1 
2. für die feierliche Aufstellung des Sar 
ges in der Kapelle mit Decke, Be 
leuchtung usw 5 
Falls eine Decke nicht gewünscht wird, wird 
einfache Beleuchtung nist dcu vorhandenen Lichtem 
unentgeltlich gewährt. 
§ 4. Andere als die vorbestnnNsten Gebühren 
dürfen nicht entgegengenommen werden. 
Alle Gebühren sind an die Kirchenkasse zu 
zahll.'n. 
I ! 
Auszug aus Bestimmungen über den Bezug von 
Gas. Wasser, Licht und Kraft 
aus den städtischen Whrken. 
Dier Gasverbrauch wird nach cdm be- 
Der Einheitspreis beträgt: 
für Leuchtgas 20 Pfg. 
z. für Heiz-, Koch- und Motorengas 14 „ 
3. für Mlstorengas zum Betriebe 
elektrischer Lichtmaschinen, auch 
wenn der Motor nicht ausschl. zu 
diesem Betriebe benutzt wird . 17 „ 
Bei größerem Verbrauch wird Rabatt ge 
währt und zwar bei einem Verbrauch von mehr als 
2000— 3000 M. = 3% 
a. 
rechnet 
1. 
50 
3000— 4000 
4000— 5000 
5000— 6000 
6000— 9000 
9000—12000 
12000—15000 
15000—20000 
über 20000 
= 4 % 
= 6 % 
= 8 % 
= 10 % 
= 12 % 
= 14 % 
- 18 % 
- 20 % 
Dieser Rabatt wird nach Schluß des Rech 
nungsjahres vergütet und zwar mit der Maßgabe, 
daß der Gcsamtprcis nickst unter dem Höcksttbctragc 
i»er dem wirklichen Verbrauch nächsten, niedrigeren 
^tufc betragen darf. Dabei sind die Berbrauchs- 
artcn zu 1 ' und 3 zusammenzurechnen. 
Die Gasmesser-Miete kostet jährlich 
für einen Messer zu 2 Fl. — 3 Ml; zu 3 Fl. — 
3 00 M.; zu 5 Fl. = 3,60 M.; zu 10 Fl. = 4,80 M; 
20 Fl — 7,20 Ml; zu 30 Fl. — 9.60 M.; zu 
40 Fl. - 12,60 M. 
d. Der Wasserverbrauch, durch Wässer- 
mesier ftstgestellt, wird nach cdm berechnet. Der 
Einheitspreis beträgt:
	        
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