Ü- Abt. V.
Allgemeine Nachrichten.
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r , . , c vf Abt II: Malztrold. Beliebtestes Familiengetränk
f'Üiania-BraUerei Ss!- Ä Extrakt. Niedriger Alkohol. - Aerzilich empfohlen.
Friedhofgebührenordnung der Kieler
evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde.
Vom 28. April 1904.
. § 1 Die Gebühren betragen:
' bei Ueberlafsung eines Platzes für eine gemauerte
Grabstätte der gm .der in Anspruch
„ genommenen Fläche M- 200
' für Erbbegräbnisse:
a ) Klasse A: das einfache Grab . . » 120
jede fernere Grabstätte ...» 80
b) Klasse 8: jedes Grab ...» OO
c ) bei Abweichimg von der Reihen
folge und bei Anweisung eines
bevorzugten Platzes . . die Hälfte mehr
ü) auf von dem Fricdhofausschuß
bestimmten Feldern in bevor
zugter Lage die Hälfte mehr
Liegen beide Voraussetzungen zu
es und äs vor, so werden beide
Aufschläge erhoben.
es bei Wiedcrbenutzung von Erb- t die Hälfte
begräbnissen in den Fällen der I der Sätze
§§12 und 16 drr Friedhofovd- i zu 2 a
g nung ' und b
• für die Ausfertigung der Erwerbs
urkunde bei Erbbegräbnissen jeder
.Art M. 10
' für Reihengräber:
a ) von Erwachsenen »18
8) von Kindern im Alter von 6
Wochen bis 16 Jahren .... » 6
c ) von Kindern unter 6 Wochen und
- Totgeborenen . ^
• für Gräber bei auf Kosten einer
Armenkasse erfolgenden Beerdigun
gen „nd hti Anatomieleichen gelten
die gleichen Sätze wie zu 4.
' für ortsfremde Leichen (cfr. / obige Sätze mit
,, § 3 der . Friedhofordnungs \ 50 % Aufschlag
' kür die Umschreibung von Erbbegräb
nissen auf einen neuen Erwerber und
die Rückgabe nicht belegter Erbbe
gräbnisse .(§.13 der .Friedhoford-
nungs nach Festsetzung des Friedhof-
v ausschnsses Ml 10—30
' ■ für die Gestattung der Aufnahme
fremder Leichen in ein Erbbegräbnis
!§ 11 der Friedbofordnnngl nach
Festsetzung des Friedhofausschufses Ml 10—30
8 2. Bei Beerdigungen werden fer-
1 uer erhoben:
für die Beisetzung eines Sarges oder
einer Aschennrnc in gemauerten
2 Grabstätten
kür das Grab machen bei Erbbryräb-
uissen oder dlfchenurnen:
Klasse A: für 5t in der unter fünf
Jahren *2
im übrigen ... »24
Klasse B: für Kinder unter fünf
Jahren 9
g ... im übrigen ... »18
das Grabmachen in Reihen-
gräbern:
für Erwachsene 8
b ) für Kinder im Mer von sechs
Wochen bis 15 Jahren ... » 4
c) für Kinder unter sechs Wochen
und Totgeborene .... „ 2
4. für das Grabmachen in Armen-
gräbcrn und bei Anatomieleichxn gel-
r.n die gleick)cn Sätze wie zu 3.
6. bei Ansgiabnngcn von Leichen das
Doppelte der für das Grabmachen
bestimmten Gebühren, außerdem. bei
Ueberführung in eine neu erworbene
Grabstätte eine besondere Gebühr
von:
a) bei Erwachsenen .... »50
ds bei Kindern „25
In der Gebühr für das Grabmachm sind die
Dienstleistungen bei der Einftntung unld die Grob-
zuschüttungen nebst Errichtung eines Erdhügels auf
dem Grabe mit enthalten.
§ 3. Ferner werden erhoben:
1. für die Benutzung eines Leichen-
zimmcrs für den Tag .... M. 1
2. für die feierliche Aufstellung des Sar
ges in der Kapelle mit Decke, Be
leuchtung usw 5
Falls eine Decke nicht gewünscht wird, wird
einfache Beleuchtung nist dcu vorhandenen Lichtem
unentgeltlich gewährt.
§ 4. Andere als die vorbestnnNsten Gebühren
dürfen nicht entgegengenommen werden.
Alle Gebühren sind an die Kirchenkasse zu
zahll.'n.
I !
Auszug aus Bestimmungen über den Bezug von
Gas. Wasser, Licht und Kraft
aus den städtischen Whrken.
Dier Gasverbrauch wird nach cdm be-
Der Einheitspreis beträgt:
für Leuchtgas 20 Pfg.
z. für Heiz-, Koch- und Motorengas 14 „
3. für Mlstorengas zum Betriebe
elektrischer Lichtmaschinen, auch
wenn der Motor nicht ausschl. zu
diesem Betriebe benutzt wird . 17 „
Bei größerem Verbrauch wird Rabatt ge
währt und zwar bei einem Verbrauch von mehr als
2000— 3000 M. = 3%
a.
rechnet
1.
50
3000— 4000
4000— 5000
5000— 6000
6000— 9000
9000—12000
12000—15000
15000—20000
über 20000
= 4 %
= 6 %
= 8 %
= 10 %
= 12 %
= 14 %
- 18 %
- 20 %
Dieser Rabatt wird nach Schluß des Rech
nungsjahres vergütet und zwar mit der Maßgabe,
daß der Gcsamtprcis nickst unter dem Höcksttbctragc
i»er dem wirklichen Verbrauch nächsten, niedrigeren
^tufc betragen darf. Dabei sind die Berbrauchs-
artcn zu 1 ' und 3 zusammenzurechnen.
Die Gasmesser-Miete kostet jährlich
für einen Messer zu 2 Fl. — 3 Ml; zu 3 Fl. —
3 00 M.; zu 5 Fl. = 3,60 M.; zu 10 Fl. = 4,80 M;
20 Fl — 7,20 Ml; zu 30 Fl. — 9.60 M.; zu
40 Fl. - 12,60 M.
d. Der Wasserverbrauch, durch Wässer-
mesier ftstgestellt, wird nach cdm berechnet. Der
Einheitspreis beträgt: