Full text: (1906)

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Allgemeine Nachrichten. 
II. Abt. V. 
Germania-Brauerei Aus feinstem Hopfen und Malz her 
C C gestellte lielle und dunkle Lagerbiere, Cabinetbräu, Exportbier- 
Berg-Str. (Ecke Holtenauer Str.). — Markt, -r- 
Ecke Karl-Str. utfb Langer Segen. — Reventlou- 
Allce (Ecke Düsternbrooker Weg). 
Tarif für Droschken mit Fahrpreis-Anzeigern 
(Taxametern) 
(vom 13. Juni 1902). 
Die Droschke leistet bei 
Beförderung 
Für die j Für je 
Grundtaxe > fernere 
vvn50Pf. j 10 Pf. 
Bo» 1 bis 2 Personen am 
Tage 
Von 3. bis 5 Personen am 
Tage 
Von 1 bis 5 Personen 
nachts 
I. Einfache Taxe 
bis 800 ni bis 400 m 
Wegstrecke Wegstrecke 
II. Erhöhte Taxe 
bis 600 m bis 300 m 
Wegstrecke Wegstrecke 
j III. Doppelte Taxe 
j vis 400 m bis 200 m 
1 Wegstrecke Wegstrecke 
Für Wartezeit berechnet der Fahrpreis-Anzeiger 
vor Beginn 'der Fahrt für 8 Minuten 50 Pf., im 
übrigen aber bei allen Fahrten für je angefangene 
4 Minuten 10 Pf., für die volle Stunde demnach 
1.50 M. 
s. Für ein Kind unter 10 Jahren in Begleitung 
Erwachsener ist Fahrgeld nicht zu entrichten', zwei 
solcher Kinder gelten einer, drei odelr vier Kinder 
aber zw.'i erwachsenen Personen gleich. 
L>. Die Nachtzeit umfaßt die Zeit von 11 Uhr abends 
bis 7 Uhr morgens, 
c. Gepäck bis zu 10 Klg. ist frei. 
An einmaligen Zuschlagen wird unabhängig von 
der jeweilig eingestellten Taxe erhoben: 
A. Für Gepäck von 10—25 Klg. ... 25 Pf. 
für je weite«, wenn auch nur angefan 
gene 25 Klg 25 „ 
B. Für Mitnahme eines Hundes . . . 25 „ 
Die Halteplätze 
dieser Droscksten sind: 
1. Bahnhof, 2. Markt, 3.. Beseler-Allce (Ecke 
Holtenauer Str.), 4. Adolf-Str., am Marine-Jäten- 
dantnr-GcöäuIde, 5. Klaus Groth-Platz, 0. Wau--Str. 
(Ecke Brunswiker Str.), 7. Jensen-Str. (Ecke 
Klinke), 8. Holstenbrücke. 
Taxe für die Kieler Bootsführer und 
Bootsverleiher. 
(Erlassen am 1. Mai 1903.) 
I. Z e i t f a h r t e n. 
§ 1. Fahrpreis. Der Fahrpreis beträgt für 
1 bis 4 Personen für die erste —• _ stets voll zu 
rechnende — Stunde 2 M. Für jede 'ivcitere Person 
ist ein Zuschlag von 50 Pf. zu zahlen. 
8 2. Ende der Zeitfahrt an anderer als der 
Abfahrtstrllc. Endet die Zeitfahrt auf Wlrnsch 'der 
Fahrgäste an eiäev anderen als der Abfahrtstelle, 
so ist außer dem Fahrpreis nach 8 1 für das Zurück 
bringen -des Bootes nach der Abfahrtstcllc der Fahr 
preis für eine Person nach der Taxe für Tauren- 
sahrten zu fordern. 
II. Tourenfahrten. 
8 3. Zoncneinteilung. Zwecks Berechnung der 
Fahrpreise wird der Kielen Hafen bis zu der Linie 
Holtenamx und Hcikendorfer Dampferbrücke in neun 
Zonen eingeteilt. Punkte, welche auf der Grenzt 
Mischen zwei Zonen liegen, werden zu gunstcn der 
Fahrgäste als zu beiden Zonen gehörig betrachtet. 
8 4. Fahrpreis. Der Fahrpreis beträgt: 
a) Für jede Zone für eine Person 50 Ps" 
für jede weitere Person 10 Pf. 
b) Bei Fahrten von einem Ufer der Föhrde nach 
dem gegenüberliegenden ist ein einmalig^ 
Zuschlag von 30 Pf. ohne Rücksicht auf d«- 
Zahl der beförderten Person zu entrichten. 
Jede Fortsetzung einer unterbrochenen Fah^ 
gilt als eine neue: Fährt. 
8 5. Rückfahrt. Wird ein Boot von denselben 
Personen wieder zur Rückfahrt benutzt, ohne dah 
der Bootführer entlassen war, so ist für die hierbei 
zu durchfahrende 'Strecke nur die Hälfte der %<& 
zu zahlen. 
III. Allgemeine B.0 stimmunge n. 
8 0. Wartegcld. Abholen. Für die 'erste» 
10 Minuten einer Wartezeit ist eine EntschädigUvö 
nicht zu zahlen. Nach Ablauf dieser 10 Minute» 
sind für das längere Warten für jede angefangen 
Viertelstunde 50 Pf. Wartegeld zu entrichten. . 
Eine Wartezeit bei Unterbrechungen der Zeitfah>» 
wird auf die Dauer der letzteve» angerechnet. 
Für die Hinfahrt.zum Abholen ist der Fahrpreis 
für eine Person nach 'der Taxe für Tourcnfährt^ 
zu zahlen. 
8 7. Gepäck. Das Gepäck ist frei zu befördern^ 
soweit nicht unter Zusammen rechn ung aller Stuch 
das Gewicht von 15 Kilogramim für den Kopf 
Fahrgäste überschritten wird. Darüber hinaus 
für jede angefangenen 15 Kilo;,raunn des Gesa»»' 
gcpäcks 10 Pfg. Fracht zu entrichten. - 
Die Fahrgäste sind vor Beginn der Fahrt 
den Betrag für die Gepäckbeförderung aufmerksam jr 
macken. Die Unterlassung hat den Verlust der 
schädigung für Gepäckbeförderung zur Folge. 
VI. Bootsverleihung. 
§ 12. Mietspreis. Für die Benutzung 
Bboten ohne Beglcster sind #u zahlteä: 
Im übrigen fällt die Beförderung von so..,-- t 
Gütern nicht unter diese Taxe, sondern uäterliegt 
freien Vereinbarung. 
§ 8. Nachtzeit. Für -Fahrten während .(r, 
Nachtzeit ist die Hälfte des gewöhnlichen ftzrhrpreü 
mehr zu zahlen. 
Als Nachtzeit gilt: 
a) im Sommer (April bis September einsän^ 
die Zeit von 11 Uhr abends bis 6 Uhr morge»':' 
b) im Winter (Oktober bis März einschl.) " 
Zeit von 9 Uhr abends bis 7 Uhr morgeä-'- 
8 9. Fahrten mit zwei Bootführern. Safe 
auf Wunsch oder 'wegen stürmischen W!cttcrs ^ 
Boot von zwei Mann bedient wird, so ist Itci ~ 
der 1'/»fache, bei Nacht 'der 2fache Tagespreis » 
entrichten. ^ 
8 10. Kinder. Kinder unter 10 Jahren zE^ 
in Begleitung Erwachsener in allen Fällen itzw ^ 
Hälfte der für Erwachsene zu znhleäden Preise. 
8 11. Abrundung des Fahrpreises. Erg"" 
sich bei der Berechnung Pfeunigheträge, welche d>> 1 
5 nicht teilbar sind, so sind sie auf 5 zu erhöhet 
vv»
	        
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