Full text: (1906)

(1 a yi'yi n , D vtn n /inAi Lißfcräut 8, Schifft: Abt. I: Aus f6io8t6Qi Hopfen und IVIftlz bei 
' Jul dUul ul gestellte helle und duukle Lagerbiere, Cabinetbräu. Exportbier. 
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Die Kaiserlichen Zivilbehörden. 
II. Abt. I 1. 
i. Postamt mit Telegraphen betrieb in 
Neu mühlen (Holstein). 
Geöffnet werkt, v. 8—12 u. 2—7 II. An Sonntagen 
usw. v. 8-0 II., v. 12—1 II. und v. 5—6 U. 
nachm, (für den Tclegr.-Dienst). 
Beamte. 
Vorsteher: Möller, Postsekretär. — Postassistent Pahl. 
Unterbeamte: 
1 Briefträger: Kühl, Snrrow, Spiess, Asbahr, Ehrich, 
— Postschaffner: Bauer, Hay. — Landbriefträger: 
Missfeld. 
> Leitungsaufseher II. Klasse: Schmelzer. 
' k. P o st h ü l f s st e l l e (Hamburger Chaussee 48). 
Verzeichnis der zum Landbcstcllbezirke des Postamts ! gehörigen Ortschaften re., nach welche» 
das Porto für Briefe nur 5 Pfg., für Postkarten nur 2 Pfg. beträgt. 
Vornbrook I und II. 
Christinenhöhe. 
Demühlen. 
Eichtvppel. 
Eiderkrug. 
Elendsrcdder. 
Elmschenhagen. 
Grvß-Havighorst. 
Hamburger Baum. 
Hammer. 
Hassee. 
Hnsseer Weg. 
Hasseldieksdamm. 
Hasselkamp. 
| Meimersdarf. 
Rönnerdamm. 
Heidenstein. 
Moorsee. 
Rönuerheide. 
Hofkrog. 
i Nienbrügge. 
Rönnerholz. 
Julienlust. 
Ottendurf. 
Schlüsbek. 
Kämpen. 
; Petersburger Ton 
Schulenhof. 
Karlsburg. 
werke. 
Schwartenbek. 
Kieler Hof. 
Poppenbrügge. 
Sophienhöhe. 
Kollhorst. 
> Rajensdorf. 
Speckenbek. 
Kopperpahl., 
Reimershof. 
Spitzenrade. 
Kronshagen. 
, Rendsbg. Landstr. 
Spitzkoppel. 
Levensau (südlich 
Rögen. 
Stkrmpe. 
vom Kanal). 
Rönne. 
Steenbek. 
Margarethenthal. 
j Rönnerbekkathe. 
Suchsdorf. 
Toweddern. 
Triangel. 
Viehburg. 
Viehdamm. 
Waldschenke. 
Weinberg. 
Wellsce. 
Winterbek. 
Winterbeker Ziegelei. 
Wittland. 
Wohlertberg. 
Verzeichnis der Nachbarorte von Kiel, auf welche die Ortsbrieftare ebenfalls 
Anwendung findet: 
Altenholz. 
Dieken. 
Distelrade. 
Flur. 
Alt-Dietrichsdors. 
Bauverein. 
Düvelskrog. 
Binnenholz. 
Blockshagen. 
Dorotheenthal. 
Eiderkathe. 
Fegefeuer. 
Heidenberg. 
1. Ellerbek. 
2. Kiel-Gaarden mit Gaarden (Ldkr. Kiel). 
3. Holtenau mit den zugehörigen Landorten rc. 
Friedrichshof. 
Knoop. 
Projensdvrf. 
Friedrichsruh. 
Kuovper Fähr 
Projensdvrfer 
Mühle. 
Kubitzberg. 
haus. 
Klausdorf. 
Luisenhöh. 
Stegelthor. 
4. Rcumühlen (Holstein) mit den zugehörigen Landorten rc. 
Eichsoll. 
Hasselfelde. 
Mönkeberg. 
Einholz. 
Johanneshöh. 
Neu-Dietrichsdorf. 
Gänsckrug. 
Kejett. 
Pulvermagazin. 
5. Russee (Holstein) mit den zugehörigen Landorten rc. 
Heidholm. 
Kloster. 
Mettenhof. 
Hoheleuchte. 
Langereihe. 
Mielkendorf. 
Hohenhude. 
Lehmdiek. 
Maase. 
Rothenhof. 
Jhlkathe. 
Schöuwvhld. 
Kühlen. 
Marutendorf. 
Schwarzenbock. 
Karkkamp. 
Melsdorf. 
Seeberg. 
Stift. 
Voßbrook. 
Wache. 
Wellingdorf. 
Steinfurth. 
Weißenschaf. 
Ziegelei Hecht. , 
Ziegelei Russee. 
Ortsfernsprechnetz in Kiel. 1. Für Nebemmschlüffe in den auf dem Grundstücke 
Für jeden Anschluß an das Fernsprechnetz in Kiel, . ..des Hauptanschlusses befindlichen Wohn- oder Ge- 
welcher nicht weiter als 5 Kilometer (nach der Luft- fchäftsräumcn des Inhabers des Hauptanschluste 
linie) von, der Vermittlungsstelle entfernt ist, beträgt: für joden Nebenanschluß jährlich . . 20 M - . 
A) die Bauschgebühr 160 Mk. 2. für andere Nebenanschlüsse 
6) wenn a„ deren Stelle die Grundgebühr .. für jeden Nebenanschluß juhrilich . . 30 „ 
und Gesprächsgebühren gezahlt werden sind zur Verbindung der Jlobeustelle mit 
1. die Grundgebühr 75 „ dem Hauptanschlüsse mehr als 100 Meter 
2. die Gesprächsgebühr 5 Pfennig, Leitung erforderlich, so wenden außmdem 
mindestens jährlich '20 „ für jede angefangenen weiteren 100 Meter 
Bei den außerhalb di^er Grenze belcgeue» Speech- Leitung erhoben bei Doppelleitung jährlich 5 „, 
stellen erhöht sich die jiihrliche Vergütung für je 100 8. Für Nebenanschlüsse, die. nicht von der Reichs- 
Meter Anschlustdoppetteitmig oder einen Teil dieser telegrapheuverwultnug hergestellt und in Stand ä» 
Lange von der vorbe'zeichiieten Grenze ab gerechnet, halten sind, werde» erhoben!: 
um 5 Mk. 1. für Nebenanschlüsse in den aus dem Grundstücks 
A. Für die Errichtung und Fnstaird,Haltung von des Hauptanschlusses befindlichen! Wohn- oder Gc- 
Rebenmifchlüffen durch die R.'ichstelcgwphenver- schästsräumou des Inhabers des Hauptanschlusses 
Wallung werde» erhoben: für jeden Nebenanschluß jährlich . . 10 N«r.
	        
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