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Die Kaiserlichen Zivilbehörden.
II. Abt. I. I.
anschlusses
für jeden Nebenanschluß jährlich . . 20 JC.
2. für andere Nebenanschlüsse
für jeden Nebenanschluß jährlich . . 30 „
3. sind zur Verbindung der Nebenstelle mit
dem Hauptanschlüsse mehr als 100 m
Leitung erforderlich, so werden außerdem
für jede angefangenen weiteren 100 m
Leitung erhoben bei Doppelleitung
jährlich 5 „
B. Für Nebenanschlüsse, die nicht von der Reichs
telegraphenverwaltung hergestellt und in Stand
zu halten sind, werden erhoben:
1. für Nebenanschlüsse in den auf dem Grund
stücke des Hauptanschlusses befindlichen Wohn-
oder Geschäftsräumen des Inhabers des Haupt
anschlusses
für jeden Nebenanschluß jährlich . . 10 JC.
2. für andere Nebenanschlüsse
für jeden Nebenanschluß jährlich . . 15 „
Für die Aufstellung einer besonderen Weck
vorrichtung gewöhnlicher Art ist eine Zuschlags
gebühr von 3 JC jährlich zu entrichten.
Für jede Benutzung der bei dem Telegraphen
amte in Kiel bestehenden öffentlichen Sprechstelle
bis zur Dauer von 3 Minuten ist zu entrichten:
a. im Ortsverkehr 10 Pf.
b. im Fernverkehr
1. bis zu 25 km einschl 20 „
2. „ „ 50 „ „ 25 „
3. „ „ 100 „ ' „ 50 „
4. über 100 „ „ 1 JC.
Fernsprechautomaten (nur für den Stadtverkehr)
befinden sich:
1. im Vorraum zum Telegraphenzimmer des Eisen
bahnstationsgebäudes,
2. in der Packkammer des Postamts 3,
3. beim Kaufmann W. Kath, Ecke der Holtenauer-
und Waitzstraße.
Im Nachbarortsverkehr dürfen die Teilnehmer,
welche Grundgebühr und Gesprächsgebühren ent
richten, gegen Pie Gebühr von 5 Pfennig für jede
Verbindung von nicht mehr als 8 Minuten Dauer-
sprechen; wollen sie von dieser Befugnis Gebrauch
machen, so haben sie, falls die Grundgebühr in
einem der Nachbarorte höher ist, als die in ihrem
eigenen Netz, an Stelle der letzteren jene höhere
Grundgebühr zu zahlen. Die gegen die Gebühr
von 5 Pf. geführten Nachbarortsgespräche werden
auf die nach § 5 der Fernsprechgebührenordnung i
von den Teilnehmern jährlich zu bezahlenden
400 Ortsgespräche angerechnet.
Der Sprechbereich von Kiel erstreckt sich zur
Zeit auf folgende größere Orte: Ahrensbök, Altona,
Anklam, Apenrade, Barmstedt (Holstein), Bergen i
(Rügen), Berlin mit Vor- und Nachbarorten, Bor- j
kum, Bramstedt (Holstein), Braunschweig, Bremen,
Bremerhaven, Broacker. Brunsbüttel, Burg (Feh- 1
marn), Buxtehude, Cöln (Rhein), Cöslin, Cux- |
haven, Dannenberg (Elbe), Danzig, Delmenhorst, j
Doberan (Mecklbg.), Dortmund, Dresden, Düffel- i
darf, Duisburg, Eckernförde, Elmshorn, Emden, i
Essen (Ruhr), Eutin, Flensburg, Frankfurt (Main), 2
Frankfurt (Oder), Friedrichstadt, Garding, Geeste- I
münde, Geesthacht, Gettorf, Glücksburg, Glück
stadt, Gravenstein, Greifswald, Greiz, Grems- 2
mühlen, Grevesmühlen, Hadersleben, Halberstadt,
Halle (Saale), Hamburg mit Bor- und Nachbar- |
orten, Hannovers Heide, Heiligenhafen, Helgoland,
Hemelingen, Hemmoor, 'Heringsdors (Holstein», f
Hildesheim, Hörde, Holtenau, Hoyer,Husum, Jever, .;
Itzehoe, Juist, Kalk, Kaltenkirchen,Kappeln, Kelling- |
Husen, Kolberg, Krempe, Leer, Lehe, Leipzig, Lesum,
Lingen, Lübeck, Lüneburg, Lütjenburg, Magdeburg,
Marne, Meldorf, Mölln, Mülheim (Rhein), Mül- .
heim (Ruhr), Neumünster, Neustadt (Holstein»,
Niendorf (Ostsee), Norburg, Norden, Norderney,
Nordhorn, Nortorf, Offenbach (Main), Oldenburg
(Großh.), Oldenburg (Holstein),Oldesloe,Osnabrück,
Papenburg, Parchim, Pinneberg, Plön, Preetz, «
Rastede, Ratzeburg, Reinfeld »Holstein», Rends- 1
bürg, Rostock, Ruhrort, Satrap, Scherrebek, Schles- '
wig, Schönebek (Elbe), Schwarzenbek, Schwerin,
Segeberg, Sonderburg, Stade, Stettin, Stolp
i Pom.),Stralsund, Swinemünde, Tönning, Tondern, ’
Travemünde, Uetersen, Ulzburg, Barel (Oldb.)> j
Vegesack, Warnemünde, Wesselburen, Westerhüsen
(Elbe), Westerland, Wilhelmshaven, Wilster, Winsen
(Luhe), Wismar, Wittdünn, Wohldorf, Wolfen
büttel, Wolgast, Wolmirstedt und Wyk (Föhr.)
Der Sprechbereich »ach den kleineren Orten,
nach Dänemark und den Niederlanden, sowie die
Gebühren sind aus den Teilnehmerverzeichnissen
zu ersehen.
a. Verzeichnis der zum Landbestellbezirke des Kaiserlichen Postamts 1 in Kiel gehörigen
Ortschaften re., auf welche die Ortsbrieftare Anwendung findet:
Binnenholz.
Blockshagen.
Bornbrook I und II.
Christinenhöhe.
Demühlen.
Dorotheenthal.
Eichkoppel.
Eiderkrug.
Elendsredder.
Elmschenhagen.
Fegefeuer.
Groß-Havighorst.
Hamburger Baum.
Hammer.
Hassee.
Hasseer Weg.
Hasseldieksdamm.
Haffelkamp.
Heidenberg.
' Heidenstein.
Heidholm.
Hofkrog.
Hohenhorst.
Hohenhude.
Hohenleuchte.
t olm.
olzkoppel.
Jhlkathe.
Julienlust.
Kämpen.
Kanalbrücke.
Karkkamp.
Karls bürg.
Kieler Hof.
Kollhorst.
Kopperpahl.
Kreuzkamp.
Kronshagen.
Landwehr (südlich
v. Kanal).
Langereihe.
Levensau (südlich
v. Kanal).
Marutendorf.
Margarethenthal.
Meimersdorf.
Melsdorf.
Mettenhof.
Moorsee.
Nienbrügge.
Ottendorf.
Petersburger Ton
werke.
Poppenbrügge.
Rajensdorf.
Reimershof.
Rendsbg. Landstr.
Rögen.
Rönne.
Rönnerbekkathe.
Rönnerdamm.
Rönnerheide.
Rönnerholz.
Rothenhof.
Russee.
Ruffeer Ziegelei.
Schlüsbek.
Schönwohld.
Schulenhof.
Schwartenbek.
Schwarzenbock.
Seeberg.
Söberg.
Sophienhöhe.
Speckenbek.
Spitzenrade.
Spitzkoppel.
Stampe.
Steenbek.
Steinfurth.
Strohbrück.
Suchsdorf.
Toweddern.
Triangel.
Viehburg.
Viehdamm.
Waldschenke.
Weinberg.
Weißenschaf.
Wellsee.
Winterbek.
Winterbek.Ziegelei-
Wittland.
Wohlertberg.
Ziegenhof.