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Allgemeine Nachrichten.
II. Abt. V.
jähr vollendet hat. bei der Ersatzkommission des
'Aufenthaltsortes anzubringen.
Gesuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Bescheini
gung der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
mit der Erklärung.*) daß sür die Tauer des
einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts,
milEinschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung
und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden
sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung
des gesetzlichen Vertreters oder eines Drillen, daß
er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der
bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soiveil die
Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden,
er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des
Bewerbers als Selbstschuldner verbürge.
Tie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder
des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers,
des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur
Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu beschei
nigen. Übernimmt der gesetzliche Vertreter oder
der Dritte die in dem vorstehenden Absätze be
zeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Er
klärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur
Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der
gerichtlichen oder notariellen Beurkundung; c. ein
Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge
von höheren Schulen durch den Direktor der Lehr
anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch
die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienst
behörde auszustellen ist.
Sämtliche Papiere sind im Original einzu
reichen. Außerdem bleibt die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst
noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch
Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ab
legung einer Prüfung vor der Prüfungskommission
geschehen.
Der Meldung bei der Prüfungskommission sind
daher entweder
a. die Schulzeugnisse, durch welche die wissen
schaftliche Befähigung nachgewiesen werden
kann, beizufügen; oder
b. es ist zu erwähnen, daß dieselben nachfolgen,
in welchem Falle die Einreichung bis zum
1. April ausgesetzt werden darf; oder
c. es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung
zur Prüfung auszusprechen. In diesem Falle
ist ferner anzugeben, in welchen zwei fremden
Sprachen der sich Meldende geprüft sein will.
Auch hat der sich Meldende einen selbst geschrie
benen Lebenslauf beizufügen.
Beim Eintritt in das militärpflichtige Alter
haben sich die zum einjährig-freiwilligen Dienst
Berechtigten, sofern sie nicht schon vorher zum
aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlegung
ihres Berechtigungsscheines zu melden und ihre
Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.
Militärpflichtige Habensich vom 15. Januar
bis 1. Februar des Jahres, in welchem sie das
20. Lebensjahr vollenden, zur Ausnahme in die
Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Außerhalb
Kiels Geborene haben eine standesamtliche
Geburtsurkunde beizubringen. Für zeitig Ab
wesende sind die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod
oder Fabrikherren zur Anmeldung verpflichtet.
Bei den späteren Meldungen von und zu der
*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügi
die Einwilligung des gesetzlichen Verlreiers.
Stammrolle ist der bei der ersten Musterung den
Pflichtigen behändigte Losungsschein vorzulegen-
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im Laufe
des Jahres wechseln, haben innerha lb 3er Tage
sich bei der betr. Behörde des alten Wohnortes
ab- und der des neuen anzumelden.
Verschuldete Versäumnis dieser Vorschriften
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 Jl. oder einer
Haftstrafe bis zu.3 Tagen.
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange zu
wiederholen, bis über den Militärpflichtigen end
gültig entschieden ist.
(Meldung für Kiel im Bureau des Zivilvor
sitzenden der Ersatzkommission, Küterstr. 28.)
G e b urt en sind binnen 7 Tagen, die Angabe der
Vornamen des Kindes binnen 2 Monaten nach
der Geburt desselben, Tod es fälle spätestens am
nächsten Werktage beim Standesamt (Sophienblatt
21) zur Anzeige zu bringen.
GctXerr.
Tare für die Kieler Troschken.
, 1. April
(Bom 22. Mai E)-
I. Tagesfahrten.
1. Die Berechnung der Taxe erfolgt in allen
Fällen ausschließlich nach der Zeit. Bei der Be
messung derselben bleiben ohne Einfluß die Zam
der zur Bespannung verwendeten Zugtiere, d>e
Art der Zug- oder Betriebskraft, sowie die Bauart
und Einrichtung der Wagen.
2. Innerhalb des Stadtgebietes und bei Fahrte»
nach den Vororten Hassee, Winterbek, Gaarden
(Landkreis Kiel) und' Holtenau ist an Fahrgeld
zu entrichten bei:
Personen
1—2
3—4
5-6
Für eine Fahrt bis zur Tauer
von 10 Minuten . ... M.
0,60
„ die nächsten begonnenen
10 Minuten JL
0,20
„ jede weiter begonnenen
10 Minuten . / JC.
0,30
„ eine Fahrt bis zur Dauer
von 10 Minuten . ... JL
0,80
1,00
„ jede weiter begonnenen
10 Minuten JL
—
0,40
0,60
Fahrten nach den übrigen Orten außerhalb des
Stadtgebietes Kiel auszuführen sind die Droschkem
kutscher nicht verpflichtet. Der Fahrpreis naw
diesen Orten unterliegt der freien Vereinbarung-
Diese hat der Droschkenkutscher vor Antritt der
Fahrt unaufgefordert mit dem Fahrgast zu treffe»-
Bei Unterlassung einer solchen gelangt die TE
für das Stadtgebiet Kiel zur Anwendung.
3. Für ein Kind unter 8 Jahren in Begleitung
Erwachsener ist Fahrgeld nicht zu enlrichte»-
Zwei Kinder unter 8 Jahren gelten in diese»
Falle einer, drei oder vier Kinder unter 8 Jahre»
gelten zwei erwachsenen Personen gleich.
Der Droschkensührer ist nicht verpflichtet, wehr
als zwei Erwachsene oder drei Kinder nute