Full text: (1904)

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Allgemeine Nachrichten. 
II. Abt. V. 
jähr vollendet hat. bei der Ersatzkommission des 
'Aufenthaltsortes anzubringen. 
Gesuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Bescheini 
gung der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 
mit der Erklärung.*) daß sür die Tauer des 
einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, 
milEinschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung 
und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden 
sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung 
des gesetzlichen Vertreters oder eines Drillen, daß 
er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der 
bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soiveil die 
Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, 
er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des 
Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. 
Tie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder 
des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, 
des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur 
Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu beschei 
nigen. Übernimmt der gesetzliche Vertreter oder 
der Dritte die in dem vorstehenden Absätze be 
zeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Er 
klärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur 
Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der 
gerichtlichen oder notariellen Beurkundung; c. ein 
Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge 
von höheren Schulen durch den Direktor der Lehr 
anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch 
die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienst 
behörde auszustellen ist. 
Sämtliche Papiere sind im Original einzu 
reichen. Außerdem bleibt die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst 
noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch 
Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ab 
legung einer Prüfung vor der Prüfungskommission 
geschehen. 
Der Meldung bei der Prüfungskommission sind 
daher entweder 
a. die Schulzeugnisse, durch welche die wissen 
schaftliche Befähigung nachgewiesen werden 
kann, beizufügen; oder 
b. es ist zu erwähnen, daß dieselben nachfolgen, 
in welchem Falle die Einreichung bis zum 
1. April ausgesetzt werden darf; oder 
c. es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung 
zur Prüfung auszusprechen. In diesem Falle 
ist ferner anzugeben, in welchen zwei fremden 
Sprachen der sich Meldende geprüft sein will. 
Auch hat der sich Meldende einen selbst geschrie 
benen Lebenslauf beizufügen. 
Beim Eintritt in das militärpflichtige Alter 
haben sich die zum einjährig-freiwilligen Dienst 
Berechtigten, sofern sie nicht schon vorher zum 
aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlegung 
ihres Berechtigungsscheines zu melden und ihre 
Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. 
Militärpflichtige Habensich vom 15. Januar 
bis 1. Februar des Jahres, in welchem sie das 
20. Lebensjahr vollenden, zur Ausnahme in die 
Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Außerhalb 
Kiels Geborene haben eine standesamtliche 
Geburtsurkunde beizubringen. Für zeitig Ab 
wesende sind die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod 
oder Fabrikherren zur Anmeldung verpflichtet. 
Bei den späteren Meldungen von und zu der 
*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügi 
die Einwilligung des gesetzlichen Verlreiers. 
Stammrolle ist der bei der ersten Musterung den 
Pflichtigen behändigte Losungsschein vorzulegen- 
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im Laufe 
des Jahres wechseln, haben innerha lb 3er Tage 
sich bei der betr. Behörde des alten Wohnortes 
ab- und der des neuen anzumelden. 
Verschuldete Versäumnis dieser Vorschriften 
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 Jl. oder einer 
Haftstrafe bis zu.3 Tagen. 
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange zu 
wiederholen, bis über den Militärpflichtigen end 
gültig entschieden ist. 
(Meldung für Kiel im Bureau des Zivilvor 
sitzenden der Ersatzkommission, Küterstr. 28.) 
G e b urt en sind binnen 7 Tagen, die Angabe der 
Vornamen des Kindes binnen 2 Monaten nach 
der Geburt desselben, Tod es fälle spätestens am 
nächsten Werktage beim Standesamt (Sophienblatt 
21) zur Anzeige zu bringen. 
GctXerr. 
Tare für die Kieler Troschken. 
, 1. April 
(Bom 22. Mai E)- 
I. Tagesfahrten. 
1. Die Berechnung der Taxe erfolgt in allen 
Fällen ausschließlich nach der Zeit. Bei der Be 
messung derselben bleiben ohne Einfluß die Zam 
der zur Bespannung verwendeten Zugtiere, d>e 
Art der Zug- oder Betriebskraft, sowie die Bauart 
und Einrichtung der Wagen. 
2. Innerhalb des Stadtgebietes und bei Fahrte» 
nach den Vororten Hassee, Winterbek, Gaarden 
(Landkreis Kiel) und' Holtenau ist an Fahrgeld 
zu entrichten bei: 
Personen 
1—2 
3—4 
5-6 
Für eine Fahrt bis zur Tauer 
von 10 Minuten . ... M. 
0,60 
„ die nächsten begonnenen 
10 Minuten JL 
0,20 
„ jede weiter begonnenen 
10 Minuten . / JC. 
0,30 
„ eine Fahrt bis zur Dauer 
von 10 Minuten . ... JL 
0,80 
1,00 
„ jede weiter begonnenen 
10 Minuten JL 
— 
0,40 
0,60 
Fahrten nach den übrigen Orten außerhalb des 
Stadtgebietes Kiel auszuführen sind die Droschkem 
kutscher nicht verpflichtet. Der Fahrpreis naw 
diesen Orten unterliegt der freien Vereinbarung- 
Diese hat der Droschkenkutscher vor Antritt der 
Fahrt unaufgefordert mit dem Fahrgast zu treffe»- 
Bei Unterlassung einer solchen gelangt die TE 
für das Stadtgebiet Kiel zur Anwendung. 
3. Für ein Kind unter 8 Jahren in Begleitung 
Erwachsener ist Fahrgeld nicht zu enlrichte»- 
Zwei Kinder unter 8 Jahren gelten in diese» 
Falle einer, drei oder vier Kinder unter 8 Jahre» 
gelten zwei erwachsenen Personen gleich. 
Der Droschkensührer ist nicht verpflichtet, wehr 
als zwei Erwachsene oder drei Kinder nute
	        
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