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hatte die Schule 120, 18f| 136 Schüler, deren Namen verzeichnet sind, mit Angabe derer, denen
das halbe und derer, denen das ganze Schulgeld erlassen wurde. Die Schule hat elf Classen; seit
1858 fünf Realclassen, wie die Schulen des Königreichs, die beiden untersten sind gemeinschaftlich
für Gymnasial- und Realschüler; für die Vermehrung der Schulbibliothek wurden 25. März 1858
500 Rthl. Allerhöchst, bewilligt. Irrt Juli 1859 fand zum erstenmal ein Abgangsexamen für Real
schüler statt, es wurden zwei Realsecundaner entlassen. Wie schon seit 1851 den von den Schleswjger
Schulen mit dem Zeugniss der Reife entlassenen Gymnasialschülern gleiches Recht zur Immatriculation
an der Kopenhagener Universität zusteht, wie den von einer Gel. Schule im Königrsich entlassenen
Schülern, so ist durch Bekanntmachung vom 23. Juni 1857 bestimmt, dass die Realschüler, welche
v 0 n einer Schlesw. Gel. Schule entlassen den am 18, September 1855 gestellten Forderungen ent
sprechen, von den Vorbereitungsexamen an der Kopenhagener Universität dispensirt sein sollen.
Dies gilt fiir diejenigen, welche sich zu dem Examen für „ustuderede Jurister“ vorbereiten, für
diejenigen, welche die polytechnische Schule besuchen, aut die Hochschule tür fhierärzte aufgenom-
men werden wollen etc. Zwei Realsecundaner unterwarfen sich im Juli 1859 dem Abgangsexamen.
Im Juli 1858 bestanden vier Primaner das Abgangsexamen, zwei gingen nach der Kopenhagener
Universität, um Jurisprudenz und Medicin studiren, einer nach Kiel, einer nach einer andern
deutschen Universität zum Studium der Jurisprudenz.
Das Programm von 1859 enthält eine in Veranlassung eines Dicipliniirvergehens*) gehaltene
Ansprache an die Schüler. Der Rector sagt: „Es war von meinem Amtsantritte an meine Absicht
und mein inniger Wunsch, die reiferen Schüler mft grösserem Vertrauen behandeln zu können als
die jüngern, ich suchte, ohne positive Strafen alles durch Vorstellungen, Warnungen und Verwei
sungen auszurichten, ich Hess meine Geduld nicht ermüden, bis endlich der Ungehorsam und das
sonstige schlechte Betragen eines damals 23jährigen Secundaners mich zwang, ihn mit Nachsitzen
und das ungeschlachte Betragen dreier andern Secundaner mich zwang, sie' mit körperlicher Züch
tigung zu bestrafen. Ich hatte vom September 1855 an den Schülern der obersten Classe, um sie
zu freier geistiger Thätigkeit anzuregen, ausser den beiden freien Nachmittagen, noch Dienstag und
Freitag Nachmittag frei gegeben. Als es aber nach einer Erfahrung von drei Jahren sich heraus
gestellt hatte, dass die bisherigen Schüler dieser Classe die freien Nachmittage zu dem beabsichtigten
Zwecke nicht verwendeten, zwangen sie mich, den Versuch einzustellen. Als endlich nach vielen
Warnungen und ernsten Verweisungen ein Abiturient, trotz einem seit dem 1. Febr. gegebenen oft
eingeschärften und letztens nach Ostern der Classe mit Ernst ans Herz gelegten Verbote, den Wunsch
der Mitschüler über den Willen des Rectors setzte, zwang er mich, ihn mit einer Ohrfeige zu
bestrafen. Hätte der bestrafte Schüler oder hätten seine Mitschüler daran gezweifelt, (ob der Rector
die Grenzen seiner Befugniss überschritten,) so würden sie entweder selbst oder mit Hülfe ihrer
Väter, die — ich sage es sehr ungern, aber ich muss es sagen — zu dem trotzigen Ausbleiben der
Söhne ihre Zustimmung gegeben, den einzig richtigen Weg eingeschlagcn haben; sie wurden den
Schulbesuch fortgesetzt haben, oder die Väter würden sie unvorzüglich ausgemeldet und gleichzeitig
an das Königl. Ministerium eine untertänigste Klage gegen den Rector eingereicht haben. Um das
Recht zu ertrotzen, in der obersten Classe, das Betragen der Schüler möge sein, wie es wolle, vor
körperlicher Züchtigung gesichert zu sein, haben sie zu einem Mittel gegriffen, welches auf deutschen
Schulen herkömmlich sein soll. Diejenigen, die da wähnten, ihre Ehre könne cs nicht vertragen,
dass in ihrer Gegenwart ein Mitschüler bestraft würde, müssen es ertragen, mit dem Makel der
*) Nach öffentlichen Blättern ward ein Schüler mit einer Ohrfeige bestraft, worauf derselbe mit drei andern Primanern
unter Zustimmung der Väter die Schule verlies«. Dass darauf die drei Primaner von der Schule, die sie verlassen, verwieset,
wurden, sagt die Rede des Rectors.