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dem oben erwähnten Sam. Str. und Friedrich Stryk, Canzleidirector in Würtemberg, gewidmet.
Der Verfasser vertheidigt auch nach Civilrecht das Purgatorium besonders wegen 1. 3 c. de rebus
ereditis (IV. 1).
5) 1695: De domicilii mutatione zur Disputation des Hamburgers Jac. John, der sich autor
nennt, er handelt von den freiwilligen, nothwendigen und unerlaubten Veränderungen des Wohnorts
und erörtert kurz die Wirkungen der Aenderung.
6) 1695 de transactione super delictis zur Disputation des Rendsburgers Joh. Oluffsen. Die
Abhandlung beschäftigt sich besonders mit der 1. 18 c. de transact. II. 4.
7) 1695 de apprehensione debitoris fugitivi zur Doctordisputation des Hamburgers Jacob John.
Der Verfasser unterscheidet die Ergreifung des Schuldners durch den Richter von der privaten Fest
haltung des Flüchtigen
8) 1696: De designatione patris a matre infantis facta zur Disputation des Westphalen With.
Heinr. Dulläus, der' sich Autor nennt.
9) 1696 de contractibus tacitis zur Disputation des Itzehoers Christian Albert Valert, der sich
Autor nennt. Der Dissert, sind mehrere Gratulationen namentlich von Mag. Bützers Tischgenossen
angehängt. Nach einigen allgemeinen Bemerkungen werden etwas näher die locatio, societas und
antichresis tacita erörtert.
- 10) 1697 de jure novellarum von neuen Zeitungen zur Disput. Sam. Fr. Hagem aus Lentzen,
eines Schwestersohns von Sam. Stryk. Der Respondent nennt sich Autor, er handelt von dem Rechte
der Magistrate in Rücksicht der Zulassungen von Zeitungen, wo die Frage, ob eine öffentlich bedingt
ausgebotene Belohnung eingeklagt werden könne, und erörtert schliesslich die strafbare Benutzung
und Verbreitung von Zeitungen.
13) Johann Joachim Schöpffer*)
Der ordentl. juristische Professor Martini nahm in dem Verzeichniss der in Kiel zu haltenden
Vorlesungen für daS Wintersemester 17 j-§ Abschied von dem Katheder, er war seines hohen Alters
wegen unter Beibehaltung aller Rechte und Vorzüge quiescirt, hatte von der Stiftung der Universität
an in Kiel gewirkt, erst in der philosophischen, dann in der juristischen Facultät. Sam. Ileyher der
Mathematiker und Jurist, der gleichfalls seit 1665 in Kiel thätig gewesen war, blieb noch einige
Jahre (er starb im November 1714) in Thätigkeit. Schon im Juli 1712 trat für Pandekten u. Codex
als Professor Primarius**) der Pfalzgraf J. J. Schöpffer in die jurist. Facultät zu Kiel. Dieser war
1661 in Quedlinburg geboren, hatte auf mehreren deutschen Universitäten studirt, ward 1687 Prof,
in Frankfurt a. d. Oder, dann 1693 in Rostock und seit 1707 zugleich Consistorial-Rath und Vice-
director der Justizcanzlei daselbst. Schon in Frankfurt hatte Sch. ein Pandektencompendium synopsis
1732 geben p. 240 u. 269 Nachrichten über den verstarb. Can/.ler Slrylc, ebenso Görlzs gewissenlose Haushaltung S, 33. 34,
44 und P. Kobbc in s. Sehl. Holst. Geschichte S. 44, 91, 102. Dass der jRanttau’schc Hath Stryk mit seines Herrn Briet-
schaften sich entfernet und in GottorfiscXxe Dienste getreten, wird erwähnt in der Geschichte des Schl. Holstein. Gott. Hofes,
S. 10, u. 11, sowie daselbst S. 18. auch erwähnt wird, dass Str. und Scküpffer dafür gestimmt hätten, dass man XVeddcrkop
ohne gerichtliches Erkenntniss bestrafen könne.
**) Das Leben Schupffers ist dargestellt in J. F. Juglers Beiträgen zur juristischen Biographie B. 4 S. 209. Leipzig
1778. D. Franck in seinem Alt- und neuen Mecklenberg giebt B. 16, S. 22. B. 17, S. 30. B. 18, S. 147 einzelne Nach
richten über Schöpffer.
***) In dem index scholarum 17 } j stehen zwei professors primarii Martini, dem das Prädikat geblieben war, und
Schöpffer.