4. Ritter Kurt; Kupferstich nach Schwind.
en von L. Richter.
6. Grablegung; Kupferstich nach Overbeck.
7. Nächtliche Hora; Lithographie nach Hauschild.
8. Die Nibelungen; Kupferstich nach Schnorr.
9. Die Christnacht; Radirung von L. Richter.
10. Die erhörte Bitte; Kupferstich nach Wichmann.
11. Sommerlust; Farbendruck nach L. Richter.
12. Savoyardenknabe; Kupferstich von Dröhmer.
Jedes dem Kunstverein im Jahre 1858 angehörende Mitglied erhält eine der
oben aufgezählten Nummern;’ welche, wird am Schlüsse der diesjährigen Ausstellung
durch das Loos ^bestimmt.
Die Blätter sind in der Kunsthalle ausgestellt und glaubt der Vorstand zu der
Erwartung berechtigt zu sein, dass in Folge dieser Ausgabe von trefflichen Kunst
blättern der Verein sich Freunde in weiteren Entfernungen gewinnen werde.
Mit der Ausführung dieser Maassregel für das Jahr 1858 tritt für die dies
jährige grosse Ausstellung der in § 5, Absatz zwei, des Statuts vorgesehene Fall ein,
dass der unentgeltliche Besuch dieser Ausstellung für die Vereinsmitglieder auf
gehoben ist. *)
Sollte indessen ein Vereinsmitglied den unentgeltlichen Besuch der Ausstellung
für sich und eine namhaft zu machende Person, d. h. also die bisherige Berechtigung
der Mitglieder dem Anrechte auf ein Kunstblatt vorziehen, so kann demselben frei
stehen bei Eröffnung der Ausstellung die Erklärung abzugeben, „dass er auf das ihm
zukommende Kunstblatt verzichte,“ in welchem Falle diesem Mitgliede 2 Partoutkarten
ausgefertigt werden würden.
5. Genoveva, )
Rübezahl, f Radl ™ ng
Die bisher innegehaltene Zeit für die grösseren Kunstausstellungen war der
Januar, weil man geglaubt hatte, dass diese Zeit wegen der Anwesenheit vieler
Fremden aus dem Lande in Kiel sowohl auf den stärkeren Besuch der Ausstellung
als besonders für die Verbreitung von Kunstinteresse vortheilhaft einwirken werde.
*) Aus dem vorigjährigen Bericht wiederholen wir die hierauf bezüglichen Worte:
Durch die Ausgabe von Vereinsblättern würden die auswärtigen Mitglieder einigermaassen entschädigt und der Verein
würde auf zahlreicheren Beitritt Auswärtiger hoffen dürfen.
Ferner werden durch die Ausgabe von Vcreinsblättem die Geschäfte bei den grösseren Ausstellungen bedeutend verein
facht, indem selbstverständlich der bisher den Mitgliedern für diese gewährte freio Eintritt nach dem Beispiel anderer Vereine in
der bisherigen Unbeschränktheit wegfällt. — Wendet der Verein in Zukunft beträchtliche Mittel auf die Erwerbung guter
Vereinsblätter, so müssen diese durch Vermehrung der Eintrittsgelder bei den grösseren Ausstellungen einigermaassen ersetzt
werden.
Die in Kiel und dessen Nähe wohnenden Vereinsmitglieder haben sich dann noch immer des Vorzuges zu erfreuen, die
kleinen Ausstellungen unentgeltlich besuchen und den freien Zutritt zur Kunsthalle an den öffentlichen lagen gemessen zu können.