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durch Riickerwerbung des s. g. liortus mcdicus erweiterten Grund und Boden der Grundstein zu
einer neuen academischen Aula gelegt werden möge, gleichwie im Jahre 1765 die mangelhafte
Beschaffenheit des damaligen academischen Gebäudes die Veranlassung zur Erbauung des 1768
vollendeten jetzigen Gebäudes gewesen zu sein scheint. Die weise Fürsorge der Regierung wie
das wohlverstandene Interesse der Herzogthiimer an ihrer Land®äuniversität werden wcni”\stens
gewiss nicht gestatten, das unsere Universität an ihrem Ehrentage in minder festlichem Glanze
strahle, als ihre beiden Schwesteruniversitäten Greifswald und Freiburg, von deren in den vergan
genen beiden Jahren abgehaltener Säcularfeier die Abgesandten, welche die Glückwünsche unserer
Universität überbrachten, Rühmlichstes zu berichten im Stande waren.
Auch bei den sonstigen academischen Anstalten ist von manchem erfreulichen Zuwachs zu
berichten. Die Bibliothek erhielt neben verschiedenen Zusendungen fremder Universitäten und Aca-
demien, welche der Bibliotheksbericht einzeln nennt, eine wenn aucli nur temporäre Vermehrung
ihrer Geldmittel durch das sehr dankensworthe Vermächtniss der Frau Etatsräthin Fabricius, geh.
Ambrosius. Nach den Bestimmungen ihres im Jahre 1820 cröffneten Testaments soll nämlich ihr
Vermögen nach dem Tode ihres jüngeren kinderlosen Sohnes an die Universität fallen, von dieser
zu 'Gunsten der Urenkel von ihrem älteren Sohne bis zu deren Volljährigkeit verwaltet, und Während
dieser Zeit jährlich 200 Rthlr. vorm. Cour, von den Zinsen desselben an die Bibliothek ausgezahlt
werden. Jener jüngere Sohn, der Dr. Fabricius starb hieselbst 1851. Der zweifelhafte Betrag
des von seiner Mutter ihm Unterlassenen Vermögens ist
durch Vergleich
aller Betheiligten auf
16,000 Rthlr. R.-M. festgestellt, und im Umschlag 1855 an die academische Quästur ausgezahlt, die
Namens der Universität Unter Aufsicht des Consistorium die Verwaltung den Anordnungen des Te
staments gemäss führt.
Es ist erfreulich, auch aus der neuesten Zeit von einer ähnlichen Liberalität gegen unsere
Universität berichten zu können. Der am 13. Juni 1857 hieselbst verstorbene Litterat Friedrich
Kamia hat nämlich in seinem mit seiner Ehefrau gemeinschaftlich errichteten, am 3. .Juli 1857
eröffueten Testament, in Gemeinschaft mit seiner -Ehefrau der Universität ein Legat von 6400 Rthlr.
R.-M. zugewandt, dessen Zinsen zu einem Stipendium für unbemittelte Studirende zunächst aus
seiner Vaterstadt Kiel bestimmt sind. Die Auskehrung der Summe wird nach dem Tode seiner ihn
überlebenden Ehefrau erfolgen, und werden alsdann die näheren Bestimmungen über die Vertheiküig
des Stipendium zu veröffentlichen sein. Beiden Testatoren ist indess schon hier der Dank der Uni
versität öffentlich auszusprechen.
Auch in anderer Weise haben die Mittel der Universität zur Förderung insbesondere der
philologischen Studien einen erfreulichen Zuwachs erhalten. Durch Allerhöchste Resolution vOm
4. Septbr. 1857 sind zwei neue ordentliche Portionen des philologischen Stipendium voll jährlich 80 Rthlr.
gestiftet, worüber das Genauere in dom dieses Institut betreffenden Bericht gesagt werden wird.
Dagegen sind andererseits die Antbrderungen an die Leistungen der Philologen mit Recht
dem Bedürihiss gemäss neu geordnet. Das Normativ für die Prüfung der zu Kiel studiretlden 'Can-
didaten des Lehramts vom 10. August 1857 enthält unter Beseitigung der frühem Anordnungen
ausführliche Bestimmungen über die Gegenstände des Examens, welches alljährlich einmal vor einer
Commission von Universitätslehrern abgehalten Werden soll. Wenn dabei im Eingang erwähnt ist, dass
die Ablegung dieses Examens den Betreffenden an sich keinerlei ausschliessliche oder VOrZügS Weise
Anvechto gewähren soll, bo kann dies wohl nur duhiil verstanden werden 1 , dasH die Regierung sich
bei Besetzung der Lehrerstellcn die Auswahl Vorbehalten will, ohne die Ablegung jenes Examens
als unumgängliche Bedingung hinzustellen. Denn wenn daneben gesagt ist, dass durch jenes
Examen den Studirenden Kiels, welche sich für den hohem Schulunterricht ausgebildct haben, Gc-