Full text: Die Verbalflexion im Ayenbite of Inwyt

des Praefix. durch den vorangehd. Inf. des vb. subst. (by, bi); 
vgl. flgde. Beisp.: by ssriue(ix) 1 ), by nome{ix), by yeue(ix), by borjr(ix), 
by dra^e{ix), by uoum/e(\x). Diesen gegenüber stehen freilich Formen 
wie: byyssriue 70,21. byybor^e 1.1,28, 12,35 4 1 ,6. byyuounde 92,35. 
Ohne vorausgehd. by stehen die präfixlos. Partt.: yolde 73,12. 
171,28. höre 221,33. dronke 75,14 ö. (nur in adjekt. Bedeutg. 
»trunken«; dagegen ydronke 51,13 (ix) »getrunken«. Man vgl. 
auch die Besprechung der Part.formen der schw. Vbb., § 77. 
Anmerkung. Es läßt sich nicht immer mit Bestimmtheit 
sagen, ab das Präfix, y-, i- im part. prt. das Part. Prüf, oder das 
dem ganzen Vb. anhaftende Präf. ae. 5e- ist, zumal da oft Formen 
des vb. finit, mit und ohne je- nebeneinander stehen, z. B. yzy3f> neb. 
zy3f>. Dies gilt besonders auch von den schw. Vbb., wo außer 
dem von manchen nur die partt. prt., keine finit. Formen Vor 
kommen, sodaß dort die sichere Bestimmung des y-, i- als Partie, 
oder Verbalpräfix unmöglich wird. 
Stammbililung. 
A. Modifikationen des Praesensstammes. 
§ 29. 1) Im allgemeinen. In der 2. und 3. sg. mußte 
der stammhafte Vok. des ae. Vb. durch das i der Endg. urage- 
laut. werden; war der Stammvok. e, so mußte dieses in den ge 
nannt. Formen in i übergehen. Diese Verhältnisse, die im aws. 
noch ungestört sind, haben bereits ak. Modifikationen erlitten. 
Der Umlaut ist zunächst lautl. aufgehoben worden bei allen 
Vbb., die aws. stammh. es (eo, eo) haben, nämlich durch Zusammen 
fall von eo mit seinem Umlaute io in eo, io, ia; davon wurden 
betroffen die verba contr. der I. Ablautski., die Vbb. der Kl. II 
(ausgen. die mit stammh. ü), die der Kl. III mit gebroch, e und 
endlich die vbb. contr. der Kl. V. In den kent. Gloss. ist 
ferner bei den Vbb. der Kl. III mit erhaltenem e der Wechsel 
zwischen e und i durch anal. Verallgemeinerung des e geschwunden. 
(Siev. Ags. Gr. § 371, Anm. 4). 
Im Laufe der Zeit werden die ak noch vorhandenen 
l ) (ix) bedeutet: einmal belegt.
	        
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