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vätem und lateinischen Kirchenschriftstellern, so bei Augustin im
2. Buche seiner Quaestiones in Heptateuchum (Migne T. 34, col.
620 ff.), ferner bei Isidoras Hisp. in seinen Quaestiones in vet. test.
(Migne T. 83, col. 301 ff.); ebenso behandelt P. Comestor in seiner
Hist, schol., liber Exod. cp. XXXIX, (Migne T. 198, col. 1164ff)
die 10 Gebote.
In der mittelenglischen Literatur scheint die Bearbeitung dieses
Stoffes sehr beliebt gewesen zu sein. So finden wir außer in den Zyklen
spielen (siehe oben) auch in der Übersetzung des Chasteau d’amour
Bob. Grosseteste’s (herausgegeben von Hupe, Anglia XIV, 415ff)
im 3. Abschnitt vers 73—146 eine Bearbeitung der „ten commaun-
dements“. — Zwei andere mittelenglische Versionen hat Zupitza im
Archiv 85, p. 44 ff herausgegeben. — George Taylor vergleicht Mod.
Philol. V, (1907) pag. 28 die Fassung der T. PL mit einer in den
j.Reliquae antiquae“ Vol. I, 49 gedruckten.
Außer einer einzigen Parallele (in den Erklärungen) zwischen
der Übersetzung des Ch. d’amour und unserem Spiel konnte jedoch
keine Ähnlichkeit zwischen den eben angeführten Fassungen und der
unsrigen gefunden werden.
Mit dem Befehl: „custodi precepta domini Dei tui!“ leitet
Moses die Gesetzesgebung ein nach Deutron. VI, 17, wie der Ver
fasser auch schon selbst angegeben hat.
In Bezug auf die Einteilung der Gebote in 2 Gruppen von je
3 und 7 ist zu bemerken, daß schon Augustin diese gemacht hat;
in seinen Quaest. in Heptateuchum (Migne T. 34, col. 621) heißt es:
„Mihi tarnen videtur congruentius accipi tria illa et ista septem“.
P. Comestor beruft sich in seiner Hist, schol. liber Exod.
(Migne T. 198, col. 1164) auf Augustin und sagt: „Praeterea dicit
Augustinus tria fuisse in una tabula et septem in alia“.
Isidoras Hisp. gibt in seinen Quaest. in alt. test. cap. XXX.
(Migne T. 83, col. 303) dieselbe Einteilung. — Wenden wir uns nun
mehr unserni Texte zu!
Primum mandatum: Non habebis deos alienos = Exod. XX, 3
und Deutr. V, 7. Nach der englischen Übersetzung dieser Worte
wendet sich der Verfasser besonders gegen Reichtum.
Eine solche Ausführung des ersten Gebots findet sich sonst nicht.
Secundum mandatum: Non assumens (für assumes) nomen dei
tui in vanum = Exod. XX, 7. Deutron. V, 11 heißt es: non