316 IV. Die neueste Zeit. C. Das neue Deutsche Reich.
Dem Reichstag werben von der Regierung (dem Bundesrat)
die Gesetze vorgelegt, die er entweder annimmt oder ablehnt. Er
kann jedoch auch selbst Gesetze vorschlagen, darf Gesuche entgegen
nehmen, Anfragen an den Bundesrat und Bittschriften an den
Kaiser richten. Nur mit seiner Zustimmung dürfen die Einnahmen
und Ausgaben des Reiches festgesetzt werden. Die Einnahmen des
Reiches fließen aus den Überschüssen des Zollwesens, des Eisenbahn
wesens, der Post und der Telegraphie, die alle teilweise Reichssache
find (nur Bayern und Württemberg verwalten ihr Postwesen
selbständig), sowie aus den sog. Matrikularbeiträgen, die jeder Staat
noch außerdem aus seinen eigenen Steuern zur Verwaltung der
Reichsangelegenheiten beizutragen hat. Die Einnahmen aus den
Zöllen, Abgaben, Matrikularbeiträgen und den Überschüssen der Post
verwaltung betrugen im Jahre 1888 für das Reich 921647 600 M.
Die Ausgaben entstehen vornehmlich durch die Erhaltung des ge
meinsamen Heeres, das in Friedenszeit in einer Stärke von 18 Armee
korps (487 000 Mann) in Verbindung mit einer Flotte von 98
Kriegsschiffen und 150 Torpedobooten die deutsche Grenze zu schützen
berufen ist. Die Ausgaben für das Heer und die Marine betrugen
im Jahre 1888 allein ca. 620 Millionen Mark; die Gesamtausgabe
desselben Jahres für das Reich bezifferte sich auf 904418200 M-
Innerhalb des Deutschen Reiches hat jeder Bürger Pflichten
zu erfüllen und Rechte zu fordern. Die erste Pflicht ist der Ge
horsam gegen das Staatsoberhaupt und die Staatsgesetze. Aufforde
rung zum Ungehorsam und Widerstand gegen einen Beamten, der
in regelmäßiger Weise sein Amt ausübt, ist strafbar. Hochverrat,
d. i. ein Angriff auf die Verfassung oder das Staatsoberhaupt,
sowie Landesverrat, d. i. eine Verbindung mit Feinden des Vater
landes zum Schaden des letzteren, wird mit dem Tode oder mit
Zuchthaus bestraft. Sodann ist es eine Pflicht aller Staatsbürger,
mitzuhelfen, daß das Reich im stände ist, seine Beamten zu besolden,
das Heer zu unterhalten u. s. w. Das alles kostet Geld, und dazu
sind Steuern nötig. Dieselben sind entweder direkte oder indirekte.
Erstere bedeuten eine Abgabe vom Grundbesitz, vom Eigentum, vom
Einkommen oder Gewerbe und werden dem Bundesstaat, dem man
angehört, entrichtet; letztere sind die Zölle, die erhoben werden,
wenn gewisse Waren, wie Holz-, Tuch-, Eisenwaren u. dgl., über
die Grenzen eingeführt werden sollen, oder es sind Verbrauchssteuern
auf Salz, Tabak, Branntwein, Bier, Zucker. Mit bloßen Abgaben
ist jedoch der Erhaltung des Reiches nicht gedient; es ist vielmehr
notwendig, daß ein jeder selbst eine gewisse Zeit lang mit Leib
und Leben dafür einsteht, daß das Vaterland gegen äußere Feinde
geschützt ist. Darum ist jeder Deutsche wehrpflichtig, und er kann
sich in der Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Entziehung